- Wassersporthaftpflichtversicherung
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Die Wassersporthaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das Führen von Wassersportgeräten (z. B. Booten oder Yachten) entstehen.
Schäden, die einem Dritten im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch des eigenen Wassersportgerätes zugefügt werden, sind nicht über die reguläre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt [1], da diese Schäden in Verbindung mit (motorisierten) Wassersportgeräten ausschließt.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf den Halter, sondern weitet sich auch auf jene aus, die für die Bedienung des Gerätes berechtigt, bzw. verantwortlich sind.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung zählt in Ländern wie Italien, Schweiz oder Spanien zu den Pflichtversicherungen mit unterschiedlichen Mindestdeckungssummen für das versicherte Wassersportgerät. Werden diese Länder mit dem Wassersportgerät befahren, muss mitunter der Versicherungsnachweis an Bord mitgeführt werden.[2] In der EU ereignen sich jedes Jahr etwa 50.000 Unfälle im Bereich des Wassersports.[3]
Siehe auch
- Wassersport
- Liste von Wassersportarten
- Haftpflichtversicherung
Weblinks
- Jahresstatistik 2008 über Unfälle und schwere Vorkommnisse auf See der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
- Statistik der Verletzungen in der EU zwischen 2005 und 2007 der European Association for Injury Prevention and Safety Promotion (EuroSafe)
- Länderspezifische Informationen des Deutschen Motoryachtverband e.V.
Einzelnachweise
- ↑ Sicherheit auf dem Wasser - Leitfaden für Wassersportler. Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- ↑ Wassersporthaftpflichtversicherung Beitrag von FinanceScout24
- ↑ Die schönste Jahreszeit hat ihre Tücken! Europäische Kommission zum Thema: Sicherheit im Sommer
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