Wolfgang Zarnack

Wolfgang Zarnack
Zarnack zur Zeit der Nürnberger Prozesse

Wolfgang Friedrich Wilhelm Zarnack (* 9. Juli 1902 in Eberswalde; † unbekannt) war ein deutscher Jurist und SA-Führer.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Zarnack, Sohn eines Veterinärrates,[1] absolvierte nach dem Abschluss seiner Schulzeit ein Jurastudium und promovierte zum Dr. jur.[2] Anschließend betätigte er sich als Rechtsanwalt und Notar.

Politische Betätigung

Zarnack betätigte sich bereits seit 1918 in der völkischen Bewegung und gehörte von 1919 bis 1921 dem Freikorps Reinhard in Berlin an. Der NSDAP und SA schloss er sich 1923 an.[1] In der SA erreichte er mindestens den Rang eines SA-Sturmbannführers.[2] Ab 1930 gehörte Zarnack dem Stab der Obersten SA-Führung Ost an und wurde Rechtsreferendar der SA Groß-Berlin. Zudem war Zarnack Gauobmann des Bundes Nationalsozialistischer deutscher Juristen (BNSDJ) und Amtsleiter für Recht bei der NSDAP-Reichsleitung. Er gehörte der Akademie für Deutsches Recht an.[1]

Als Gauobmann des BNSDJ betrieb Zarnack nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten die „Ausschaltung“ der jüdischen Rechtsanwälte. So leitete er am 22. März 1933 in Berlin eine Konferenz, in der gefordert wurde nur noch „deutschstämmige“ Rechtsanwälte für die anwaltliche Tätigkeit zuzulassen und jüdische Rechtsanwälte von diesem Beruf auszuschließen.[3] In der Ausgabe vom 7. August 1935 der NS-Zeitschrift Das Schwarze Korps befasste sich Zarnack mit der „Aufforderung an die Bevölkerung, Juden festzunehmen“.[4] In dem nach Ende des Zweiten Weltkrieges in der DDR erschienenen Braunbuch wird auch Zarnack erwähnt. Dort wird er als Treuhänder des Reichswirtschaftsministeriums genannt und soll „maßgeblich an der „Arisierung“ jüdischen Vermögens beteiligt“ gewesen sein.[5]

Nachkriegszeit

Nach Kriegsende wurde Zarnack durch das Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen. In der Begründung dazu hieß es, dass es unsicher sei, ob Zarnack „den Anwaltsberuf in vollem Einklang mit den Forderungen einer demokratischen Rechtspflege ausüben würde“. Zarnack intervenierte erfolgreich gegen diese Entscheidung und wurde im Juni 1955 in Frankfurt am Main wieder als Rechtsanwalt zugelassen.[6] Danach betätigte sich Zarnack auch als Verteidiger in NS-Prozessen. Im Februar 1963 verteidigte er den Juristen und Mitorganisator der Aktion T4 Gerhard Bohne[1] und im ersten Frankfurter Auschwitzprozess den Angeklagten Arthur Breitwieser.[7]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 690f.
  2. a b Erich Stockhorst: 5000 Köpfe - Wer war was im Dritten Reich, S. 457f.
  3. Wolfram Fischer: Exodus von Wissenschaften aus Berlin: Fragestellungen − Ergebnisse − Desiderate, Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1994, S. 141.
  4. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 1, Deutsches Reich 1933-1937, bearb. von Wolf Gruner, München 2008, S. 466.
  5. Braunbuch - Verstärkte Renazifizierung unter Kiesinger - Nazi-Juristen - Stützen der Justiz
  6. Angelika Königseder, Recht und nationalsozialistische Herrschaft: Berliner Anwälte 1933 -1945. Bonn 2001, ISBN 3-8240-0528-X, S. 223.
  7. Auschwitzprozess – Prozessbeteiligte auf www.saalbau.com

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