- Acetamiprid
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Strukturformel Allgemeines Name Acetamiprid Andere Namen (E)-N1-[(6-Chlor-3-pyridyl)methyl]-N2-cyano- N1-methylacetamidin (IUPAC)
Summenformel C10H11ClN4 CAS-Nummer - 135410-20-7
- 160430-64-8
PubChem 213021 Kurzbeschreibung weißer bis leicht gelblicher, pulverförmiger, geruchloser Feststoff [1]
Eigenschaften Molare Masse 222,68 g·mol−1 Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt Löslichkeit Wasser: 4,25 g·l−1 (25 °C) [1]
Sicherheitshinweise GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2] Achtung
H- und P-Sätze H: 302-412 EUH: keine EUH-Sätze P: 260-284-301+310-310 [3] EU-Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I [2] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 22-52/53 S: (2)-46-61 LD50 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Acetamiprid ist eine heterocyclische aromatische chemische Verbindung, die als Insektizid verwendet wird und zur Stoffgruppe der Neonicotinoide zählt.
Verwendung
Acetamiprid wird als insektizider Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet. Es eignet sich zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten wie Schildläusen, Mottenschildläusen, Weiße Fliege, Trauermücke und Schmierläusen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die zugelassenen Produkte meist zur Behandlung von Topf- und Zierpflanzen gedacht. Es ist aber auch im Gemüsebau, beispielsweise an Gurke, Tomate und Salaten und zur Bekämpfung von Blattläusen an Kernobst zugelassen. Des Weiteren zeigt Acetamiprid auch eine hohe Wirksamkeit gegen die Larven der Kirschfruchtfliege und ist daher in der Schweiz und Österreich für den kommerziellen Kirschanbau zugelassen. Im Ackerbau können einzelne Präparate auch gegen den Rapsglanzkäfer oder die Larven des Kartoffelkäfers eingesetzt werden. Acetamiprid kommt in Form von „Pflanzenstäbchen“, als Spray, Granulat oder Konzentrat in den Handel.[4]
Gesetzliche Bestimmungen
Seit dem 1. Januar 2005 ist es in der EU als Insektizid zugelassen.[5]
In der Schweiz besteht ein Toleranzwert von 0,5 mg/kg für Salat, von 0,1 mg/kg für Erbsen, Lauch, Kernobst und Kirschen sowie 0,05 mg/kg für Kartoffeln, Zwiebeln, Zwetschgen und Pflaumen.[6]
Einzelnachweise
- ↑ a b c US EPA: Pesticide Fact Sheet Acetamiprid
- ↑ a b Eintrag zu CAS-Nr. 135410-20-7 im European chemical Substances Information System ESIS (ergänzender Eintrag)
- ↑ a b Datenblatt Acetamiprid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 7. März 2011.
- ↑ Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich, Deutschland
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union vom 6. Okt. 2004: RICHTLINIE 2004/99/EG DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2004 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Acetamiprid und Thiacloprid
- ↑ Eidgenössisches Departement des Innern: Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV)
Kategorien:- Gesundheitsschädlicher Stoff
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- Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff)
- Insektizid
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