- Concilium Germanicum
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Concilium Germanicum wird eine um 742 unter Leitung des Bonifatius abgehaltene Reformsynode der germanischen Bischöfe genannt.
Die Bemühungen des Bonifatius, die germanische Kirche zu reformieren, gipfelte in Reformsynoden. Die erste und wichtigste war das Concilium Germanicum. Als Erzbischof und Abgesandter des Papstes leitete Bonifatius die Synode, die um 742 an einem unbekannten Ort tagte. Neben Bonifatius nahmen an der Synode noch sechs weitere Bischöfe teil. Unterstützt wurde die Synode von dem fränkischen Hausmeier Karlmann, der sie offiziell einberief. Bonifatius sah er nicht als Leiter der Synode, sondern nur als seinen Berater an. Die Beschlüsse der Synode wurden von Karlmann als allgemeines Gesetz verkündet.
Beschlossen wurde unter anderem Folgendes:
- Statt der adligen Laien, die in einigen Bistümern seit der Lehnsvergabe durch Karl Martell herrschten, wurden als Leiter der Bistümer wieder Bischöfe eingesetzt.
- Jeder Bischof wurde zur Visitationsreise durch seine Pfarreien verpflichtet, während deren er die Firmungen vornahm. In diesem Zusammenhang kam der Brauch auf, Hilfsbischöfe, so genannte Weihbischöfe, einzusetzen, die den Bischof bei seinen Aufgaben unterstützen. (+)
- Der Klerus musste einmal jährlich in der Fastenzeit seinem Bischof gegenüber Rechenschaft über seine Lebens- und Amtsführung geben. (+)
- An jedem Gründonnerstag sollte eine Messe stattfinden, in der der Bischof die Heiligen Öle weihte, die für alle Pfarreien seines Bistums bei ihm abgeholt werden mussten. (+)
- Dem Klerus wurde das Tragen von Waffen und die Jagd verboten. (+)
- Als verbindliche Klosterregel wurde die Benediktusregel für alle Klöster vorgeschrieben.
(+) Diese Beschlüsse sind noch heute in Kraft.
Literatur
- Arnold Angenendt: Concilium Germanium, in: LThK³ 2 (1996) 1289f
- Arnold Angenendt: Das Frühmittelalter. Die Abendländische Christenheit von 400 bis 900, Stuttgart u. a. ³2001, 272f ISBN 3-17-017225-5
Siehe auch
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