- Containern
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Containern, auch Dumpstern genannt, bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern.
Das Containern erfolgt in der Regel bei Abfallbehältern von Supermärkten, aber auch bei Fabriken. Die Nahrungsmittel werden meist wegen abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten, Druck- und Gammelstellen oder als Überschuss weggeworfen. Viele dieser Lebensmittel sind jedoch ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen und ohne erhöhtes gesundheitliches Risiko eine gewisse Zeit genießbar.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Die meisten Personen, die containern, tun dies aus politischen Motiven und kritisieren, dass Lebensmittel in großen Mengen weggeworfen werden und gleichzeitig viele Menschen hungern.[1] Containern ist die bekannteste Praxis des Freeganismus und ein fixer Teilbereich dieser Lebensweise, die auf weitgehender Konsumverweigerung und einer Boykottierung der sogenannten Wegwerfgesellschaft beruht.
Vernetzung
Da sie oft viel von einem Produkt, aber selten eine ausgewogene Auswahl in den Abfällen finden, vernetzen sich manche Containerer: So hat sich in Wien das Gemüse- und Obstkollektiv die Straßenzüge und Stadtteile aufgeteilt. Nach dem Containern treffen sich die einzelnen Gruppen und tauschen ihre Waren aus.
Rechtsprechung
Deutschland
In Deutschland kann auch Abfall noch einem Eigentümer zuzurechnen sein, so dass die Wegnahme aus Mülltonnen rechtlich ein Diebstahl ist. Weiterhin kann beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke von Supermärkten der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht werden. Bei Entdeckung durch Mitarbeiter des Eigentümers wird allerdings meist nur ermahnt, zumal sich die nur selten eingeschaltete Polizei wenig für einen Diebstahl von „wertloser“ Ware interessiert.
2004 wurde eine beim Containern erwischte Kölnerin wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ angeklagt. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, eingestellt.[2]
Im Mai 2009 beschäftigte sich der Sächsische Landtag nach einer Kleinen Anfrage der Linkspartei mit der strafrechtlichen Würdigung des Containerns. Auslöser war ein gegen zwei Containerer eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Zwischenzeitlich hatte bereits die Staatsanwaltschaft Bautzen das Verfahren eingestellt, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand und der Betreiber des Supermarktes keine Anzeige erstattete.[3]
Österreich
Gemäß österreichischem Recht stellt Containern prinzipiell keine Straftat dar, da Müll als herrenlose Sache gilt; wenn keine Sachbeschädigung wie etwa durch Aufbrechen von Schlössern verübt wird.[4]
Schweiz
Markus Melzel, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft: „Was weggeworfen wird und nicht für Dritte bestimmt ist, gehört niemandem mehr. Wenn man nicht über einen Zaun steigen oder ein Schloss aufbrechen muss, um an die Waren heranzukommen, dann ist gegen das Containern nichts einzuwenden.“[5]
Einzelnachweise
- ↑ Just eat it: Lebensmittel aus der Mülltonne format.at, abgerufen am 1. September 2011
- ↑ http://www.taz.de/pt/2004/12/21/a0047.nf/text
- ↑ Antwort der Landesregierung Sachsen
- ↑ derstandard.at – Joghurt, Krapfen, Paprika: Von der Mülltonne frisch auf den Tisch, 30. März 2009
- ↑ – Artikel von Mena Kost: Mülltaucher beim Einkaufsbummel auf streetnewsservice.org und in surprise vom 14 April 2008
Weblinks
Commons: Containern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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