Cordon sanitaire

Cordon sanitaire

Cordon sanitaire war ursprünglich die Bezeichnung für das Isolationsgebiet zur Eindämmung von Seuchen.

Nach dem Ersten Weltkrieg diente der Begriff auch als Bezeichnung für den Sicherheitsgürtel aus unabhängigen Staaten, der im Wesentlichen auf Betreiben Frankreichs zwischen der Sowjetunion und der Weimarer Republik gebildet wurde. Später wurde er auch auf andere Pufferzonen zwischen gegnerischen Staaten angewandt.

Die Nachkriegsordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg wurde im Friedensvertrag von Versailles von Großbritannien, Frankreich und den USA festgelegt. Aus Gebieten, die bis 1914 großenteils zum Deutschen Reich, Österreich-Ungarn oder Russland gehört hatten, wurde ein Gürtel aus neu geschaffenen oder vergrößerten Staaten von der Ostsee bis zur Adria und zum Schwarzen Meer geschaffen. Dazu gehörten alle damaligen Länder Ostmitteleuropas: Finnland, die baltischen Staaten, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien und Rumänien. Diese Kette souveräner Staaten mit westlicher Orientierung sollte Europa vor der Sowjetunion schützen.

Frankreich sah in diesen Staaten nicht nur einen Schutzwall gegen die Sowjetunion, sondern darüber hinaus auch potenzielle Verbündete, die einer erneuten deutschen Expansion entgegenstehen sollten. Jeder einzelne dieser Staaten aber war nach Bevölkerungszahl und wirtschaftlicher Stärke sowohl Deutschland als auch der Sowjetunion unterlegen, die beide danach strebten, ihre Einflusssphären aus der Vorkriegszeit wiederherzustellen.

Die Möglichkeiten der Länder des „Cordon“, sich hinsichtlich ihrer Sicherheit auf die Westmächte zu stützen, waren von Anfang an unzureichend. Großbritannien lehnte bis 1939 jedes bündnispolitische Engagement in Ostmitteleuropa ab, erst im Frühjahr 1939 gab es eine Garantie für die Unabhängigkeit Polens ab. Frankreich beschränkte sich auf defensive Militärbündnisse mit Polen (1921 und 1925) und der Tschechoslowakei (1925), die sich gegen Deutschland richteten. Auch gegenüber der Sowjetunion bestanden keine Absicherungen der Staaten des „Cordon“. Nur zwischen Polen und Rumänien kam es seit 1921 zu einer Bündnisverpflichtung für den Fall eines sowjetischen Angriffs.

Die Bündnispolitik der Staaten des „Cordon“ wurde dadurch erschwert, dass sie untereinander Gebietsansprüche erhoben. Eine Wurzel dieser Grenzkonflikte lag im Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker, der nach dem Willen der Siegermächte des Ersten Weltkrieges die Neuordnung Europas nach ethnisch-nationalen Gesichtspunkten ermöglichen sollte, aber nicht durchzuhalten war. Es entstanden neue Vielvölkerstaaten wie die Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien mit erheblichen Nationalitätenproblemen. Europa war in zwei unterschiedliche Hälften, das der Gewinner und das der Verlierer, geteilt. Zu den Gewinnern zählten Jugoslawien, Rumänien und die Tschechoslowakei. Sie versuchten, ihren neuen Gebietsstand zu wahren. Ungarn und Bulgarien waren auf der Verliererseite und strebten deswegen eine Revision der Nachkriegsregelungen an. Bedeutende Teile ihrer Bevölkerung lebten in den umliegenden neu entstandenen Staaten. Um sich gegen die Ansprüche Ungarns zu schützen, schlossen sich die Gewinner, Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien, zur Kleinen Entente zusammen. Auf französische Initiative wurde sie 1934 mit der Balkan-Entente von Griechenland, Jugoslawien, Rumänien und der Türkei verbunden, die sich ebenfalls gegen Ansprüche Bulgariens richtete.

In Folge der Appeasementpolitik Frankreichs und Englands gegenüber dem Deutschen Reich lockerten sich in den 1930er Jahren die Bindungen zwischen den Staaten des „Cordon“ und den Westmächten. Im Zweiten Weltkrieg gerieten sie zunächst - als besetzte oder verbündete Staaten - unter den Einfluss Deutschlands.

Mit Ausnahme Finnlands und Jugoslawiens bildeten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum Zerfall der Sowjetunion 1989 die Staaten dieses Sicherheitsgürtels, der sich ursprünglich gegen die Sowjetunion gerichtet hatte, das westliche Glacis des sowjetischen Einflussbereichs.

Nach 1999 wurde ein großer Teil der Staaten des ehemaligen „Cordon“ Mitglied der Nato. Die baltischen Staaten an der Ostsee, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien sowie Rumänien gehören nicht mehr zum russischen Einflussbereich, sondern sind wie auch Slowenien und Kroatien Mitglied dieses westlichen Sicherheitsbündnisses.


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