- Actio in rem
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Die actio in rem ist ein Rechtsinstitut des römischen Privatrechts.
Die actio in rem wendet sich als Leistungsklage gegen die Beeinträchtigung eines Rechts. Das Recht zur Klageerhebung ist in diesem Falle also ein Bestandteil des umfassenden Rechts, welches der erhobenen actio in rem zugrunde liegt.
Das augenfälligste Beispiel ist die Klage aus dem Eigentum. Dieses gewährt einen umfassenden gegen jedermann wirkenden Anspruch, der nach römisch-rechtlichem Verständnis auch das Recht zur Klageerhebung umschließt.
Das Gegenstück zur actio in rem ist die actio in personam, mit welcher ein obligatorischer Anspruch gegen einen Verpflichteten geltend gemacht wird.
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