De-facto-Flüchtlinge

De-facto-Flüchtlinge

Konventionsflüchtlinge sind Menschen, welchen aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) der rechtliche Status eines Flüchtlings zuerkannt wurde.

Flüchtling im UNHCR Logo
Österreichischer Reiseausweis für Flüchtlinge aufgrund Art. 28 GFK

Nach Art. 1 GFK (eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, i.V.m. Art. 1 Protokoll) ist ein „Flüchtling“ eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...]“.

Die Verleihung des Status und damit auch die Interpretation der GFK erfolgt durch das jeweilige nationalstaatliche Asylverfahren inklusive deren gerichtliche Überprüfung, in einigen Ländern auch durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR).

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland

In Deutschland wird der Begriff Konventionsflüchtling benutzt, um diese als Begünstigte des "kleinen Asyl" (Asyl nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) von denen des grundgesetzlichen "großen Asyl" (Asyl nach Art. 16a Grundgesetz) zu unterscheiden. Die Tatbestandsmerkmale in § 60 Abs. 1 AufenthG entsprechen denen der Genfer Flüchtlingskonvention, während der Anspruch auf Asyl nach Art. 16a GG ("großes Asyl") entfallen kann, wenn der Asylbewerber über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Die Anerkennung als ausländischer Flüchtling erfolgt im Rahmen eines Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Siehe Hauptartikel: Asylrecht (Deutschland)

In Österreich

Die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention wird durch § 3 Asylgesetz 2005 in österreichisches Recht umgesetzt (zuvor der vergleichsweise ähnliche Wortlaut nach § 7 Asylgesetz 1997).[1] Das Verfahren findet vor den Asylbehörden des Innenministeriums und dem Asylgerichtshof (seit 2008) statt.

Siehe Hauptartikel: Asylgesetz

In der Schweiz

Das schweizerische Asylgesetz enthält in Art. 3 die für die Schweiz geltende Definition von Art. 1 GFK. Zuständig für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration. Die Einschränkung (durch die Asylgesetzrevision 2006) für Asylwerber, die nicht innert 48 Stunden gültige Papiere vorweisen können, rief beim UNHCR ernsthafte Bedenken über die Konformität mit der GFK hervor.[2][3]

Siehe Hauptartikel: Asylrecht (Schweiz)

Einzelnachweise

  1. Zu §3 Asylgesetz 2005 Josef Rohrböck, www.asylum-online.at
  2. UNHCR raises concerns about proposed revisions of Swiss asylum law unhcr.org, 27 July 2004
  3. UNO verurteilt verschärftes Asylgesetz swissinfo.ch 5. September 2006

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Flüchtlinge — Flüchtlinge,   unpräziser und umstrittener Sammelbegriff für Personen, die durch politische (Zwangs )Maßnahmen, Kriege und existenzgefährdende Notlagen veranlasst wurden, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen. Dieser Begriff… …   Universal-Lexikon

  • Palästinensische Flüchtlinge — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Migration: Europa im 20. Jahrhundert —   Mobilität ist ein wesentliches Merkmal offener Gesellschaften. Nur totalitäre Regime verbieten ihren eigenen Bürgern die Auswanderung oder zwingen sie, in bestimmten Gegenden zu wohnen. Demokratische Gesellschaften garantieren dagegen das Recht …   Universal-Lexikon

  • Scheinasylant — Als Wirtschaftsflüchtling (auch: Wohlstandsflüchtling) wird im weitesten Sinne eine Person bezeichnet, die ihre Heimat verlässt, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Darunter fallen Menschen, die in der Heimat kein Auskommen haben und… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheinasylanten — Als Wirtschaftsflüchtling (auch: Wohlstandsflüchtling) wird im weitesten Sinne eine Person bezeichnet, die ihre Heimat verlässt, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Darunter fallen Menschen, die in der Heimat kein Auskommen haben und… …   Deutsch Wikipedia

  • Wohlstandsflüchtling — Als Wirtschaftsflüchtling (auch: Wohlstandsflüchtling) wird im weitesten Sinne eine Person bezeichnet, die ihre Heimat verlässt, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Darunter fallen Menschen, die in der Heimat kein Auskommen haben und… …   Deutsch Wikipedia

  • Zuwanderergruppe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Durch die Einteilung von Immigranten in Zuwanderergruppen werden Migrantenströme untergliedert. In der Regel erfolgt die… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftsflüchtling — Als Wirtschaftsflüchtling (auch: Wohlstandsflüchtling) wird im weitesten Sinne eine Person bezeichnet, die ihre Heimat verlässt, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Darunter fallen Menschen, die in der Heimat kein Auskommen haben und… …   Deutsch Wikipedia

  • Defacto — Der Begriff defacto bezeichnet: ein Landesmagazin des Hessischen Rundfunks, siehe Hessischer Rundfunk; einen Informationsdienst des Bundesverbands Deutscher Banken, siehe defacto: (Informationsdienst); eine Firmengruppe, die diesen Begriff in… …   Deutsch Wikipedia

  • Manfred Karnetzki — (* 1928 in Berlin; † 24. Dezember 2008 ebenda) war deutscher evangelischer Theologe, Publizist und Friedensaktivist. Leben Karnetzki begann seine pastorale Tätigkeit im Hilfsdienst der Berliner Kirche und setzte diese im Flüchtlingslager Berlin… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”