- Deichacht
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Deichverbände (in Ostfriesland Deichachten) nennt man die selbstverwalteten Körperschaften des öffentlichen Rechts (Realkörperschaften), die in ihrem Verbandsgebiet für Bau und Instandhaltung der Deichanlagen sorgen. Historisch gehen sie auf die Selbstorganisation der Friesen zurück, die Küstenschutz und Entwässerung an der Nordsee seit dem hohen Mittelalter gemeinschaftlich organisierten.
Organisation
Ein Deichverband ist in der Regel als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert. Dem Deichverband gehören alle Grundstückseigentümer innerhalb des Verbandsgebietes an (Pflichtmitgliedschaft). Dadurch hat sich in der Wahl der Deichhauptleute ein Rest von Ständestaat erhalten – wahlberechtigt sind alle Grundeigentümer der angehörigen Gemeinden. In der Vergangenheit wurde auch die Rechtsform einer Genossenschaft mit freiwilliger Mitgliedschaft gewählt, so etwa bei der Meliorationsgenossenschaft Bruchhausen-Syke-Thedinghausen.
Liste von Deichverbänden
- Bremischer Deichverband am rechten Weserufer
- Bremischer Deichverband am linken Weserufer
- Gewässer- und Deichverband Oderbruch
- I. Oldenburgischer Deichband
- II. Oldenburgischer Deichband
- III. Oldenburgischer Deichband
- Artlenburger Deichverband
Weblinks
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