Deutscher Frauenrat

Deutscher Frauenrat

Der Deutsche Frauenrat ist ein deutscher Dachverband von Frauenorganisationen mit Sitz in Berlin. Er ist eine Vereinigung von über 50 bundesweiten Frauenverbänden und -organisationen. Hierzu gehören konfessionelle Verbände und Berufsverbände, die Frauengruppen der Parteien, der Gewerkschaften und des Deutschen Sportbundes, außerdem überkonfessionell und überparteilich arbeitende Organisationen mit vielfältigen sozialen und politischen Aufgaben.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Deutsche Frauenrat steht in der Tradition des 1894 gegründeten Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF). Von der proletarischen Frauenbewegung grenzte sich der bürgerliche BDF deutlich ab. 1933 löste er sich auf, um einer Gleichschaltung durch die NSDAP zu entgehen.

1951 schlossen sich vierzehn Frauenverbände auf Bundesebene zum „Informationsdienst für Frauenfragen“ zusammen. Unterstützt wurde dieser Verein von den Frauenreferaten der britischen und amerikanischen Hochkommissariate. Mitglieder waren nicht die Verbände, sondern delegierte Einzelpersonen. Mit der Beteiligung der Frauenabteilungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), bahnte sich eine Versöhnung zwischen liberal-bürgerlicher und sozialistischer Frauenbewegung den Weg.

Sieben Jahre später änderte sich das Bündnis grundlegend. Jetzt wurden die Organisationen als ganzes Mitglied im „Informationsdienst und Aktionskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e. V.“ Die Aktivitäten durften aber nur einstimmig beschlossen werden. Dies schwächte die Durchschlagskraft, da so nur auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners gehandelt werden konnte. Seit 1969 führt der Verein seinen jetzigen Namen.

Seit 1984 beschließt die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates mit einfachen Mehrheiten, welche Forderungen der Vorstand bei der Regierung, dem Parlament, den Parteien oder anderen Institutionen als „Lobby der Frauen“ voranbringen soll.

Ziele

Nach eigener Darstellung tritt der Deutsche Frauenrat, bei Wahrung deren Selbständigkeit, für die gemeinsame Interessen seiner Mitgliedsverbände in der Öffentlichkeit ein, um den Belangen der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewicht zu geben und sie durchzusetzen.

Er tritt für die Verbesserung der Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft ein, sowie für die Förderung der staatsbürgerlichen Bildung zur Sicherung der Demokratie, der Toleranz, der internationalen Zusammenarbeit und der Verwirklichung der in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote.[1]

Mitglieder

Der Deutsche Frauenrat hat heute (Stand: 2011) 57 bundesweit aktive Mitgliedsverbände.[2] Die Gründungsverbände waren[3]:

Siehe auch

Literatur

  • Angela Icken: Der Deutsche Frauenrat. Etablierte Frauenverbandsarbeit im gesellschaftlichen Wandel. (Zugl.: Dortmund, Univ., Diss., 2002 u.d.T.: Icken, Angela: Der Deutsche Frauenrat, Lobby der Frauen) Leske und Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8100-3600-5.
  • Robert Schreiber, Marianne Grunwald, Carol Hagemann-White: Frauenverbände und Frauenvereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Frauen und Jugend – Band 16. Unter Mitarbeit von Elke Struß, Marion Göhler, Kai Westerburg (Tabellenteil), Kohlhammer, Stuttgart/Berlin/Köln 1994, ISBN 3-17-013726-3 .
  • Gudrun Beckmann-Kircher: Der deutsche Frauenrat: Kommunikationsstruktur und -verhalten eines Verbandes. Arbeiten aus dem Institut für Publizistik der Universität Münster – Band 28. (Zugl.: Münster (Westfalen), Univ., Diss.) Regensberg, Münster 1981, ISBN 3-7923-0477-5.

Seit der Gründung 1951 erscheint eine verbandseigene Informationszeitschrift. Seit 1999 erscheint sie unter dem Titel:

  • FrauenRat – Informationen für die Frau. ISSN 1438-3667.

Einzelnachweise

  1. Satzung
  2. Deutscher Frauenrat - Mitglieder
  3. Deutscher Frauenrat - Geschichte

Weblinks


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