- Dezernent
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Dezernent (lat. decernens „entscheidend“, „bestimmend“) ist eine Funktionsbezeichnung im öffentlichen Dienst.
Kommunen
Auf kommunaler Ebene erfüllt der Dezernent ähnliche Aufgaben wie ein Bundesminister auf Bundesebene oder ein Landesminister auf Landesebene. In einigen Bundesländern gehören Dezernenten in Städten dem Magistrat an. Je nach Bundesland lautet der Titel auch Stadtrat oder berufsmäßiger (als Unterschied zum gewählten) Stadtrat, so z. B. in Bayern. Nach baden-württembergischer Kommunalverfassung führen die Dezernenten einer Stadt die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ in Unterscheidung zum Oberbürgermeister; der den Oberbürgermeister vertretende Dezernent „Erster Bürgermeister“. Sie sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit.
Landes- und Bundesebene
Auf Landes- und Bundesebene ist Dezernent die Bezeichnung für einen Beamten oder Arbeitnehmer des höheren, bisweilen auch des gehobenen Dienstes, der in einer Mittel- oder Ortsbehörde tätig ist und dort selbständige Entscheidungsbefugnisse hat, ohne Leiter einer selbständigen Funktionseinheit zu sein. Diese werden demgegenüber als Dezernats-, Abteilungs- oder Behördenleiter (bzw. Präsident, Direktor) bezeichnet.
In Ministerien oder Oberbehörden heißen die mit dem Dezernenten vergleichbaren Beschäftigten Referenten.
Siehe auch
Kategorien:- Öffentliche Verwaltung
- Kommunalverwaltung
- Kommunalpolitik (Deutschland)
- Beamtenrecht (Deutschland)
- Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
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