- Dienstgespräch
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Unter Dienstgespräch wird zweierlei verstanden:
- Ein Telefongespräch, das in Ausübung des Berufes erfolgt und im Regelfall an der Arbeitsstätte bzw. im Büro geführt wird. Es bedarf in den meisten Fällen keiner besonderen Regelung, außer bei sehr teuren Ferngesprächen. Von den dienstlichen sind die Privattelefonate zu unterscheiden, die aber meist nur bei längerer Zeitdauer als solche zu deklarieren sind. Neuere Telefonanlagen können nicht nur deren Verrechnung übernehmen, sondern auch die Dienstgespräche über bestimmte Codes einzelnen Geschäftszahlen, Geschäftsvorgängen oder Forschungsprojekten zuordnen.
- Als Dienstgespräch wird auch eine Unterredung bezeichnet, das ein Vorgesetzter mit einem Angestellten oder sonstigen Arbeitnehmer führt und das dienstliche Themen wie Beurteilungen, gute oder kritikwürdige Verhaltensweisen, künftige Entscheidungskriterien, Personalplanung etc. zum Gegenstand hat. In vielen Betriebsvereinbarungen bzw. im öffentlichen Dienstrecht sind solche Dienstgespräche in periodischen Mindestabständen (z. B. jährlich) vorgesehen.
Kategorie:- Mündliche Kommunikation
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