- Dienstgerichtshof für Richter
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Der Dienstgerichtshof für Richter ist das oberste Gericht für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen von Richterinnen und Richter der deutschen Bundesländer. Gesetzliche Grundlagen sind die Landesrichtergesetze für die Länder.
In der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei ständigen und zwei nichtständigen Beisitzern verhandelt und entscheidet der Dienstgerichtshof über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen Beschlüsse des Dienstgerichtes sowie in allen Fällen, in denen das Landesrichtergesetz und die danach anzuwendenden Verfahrensvorschriften die Zuständigkeit des Gerichtes des zweiten Rechtszuges anordnen.
Die Mitglieder des Dienstgerichtes für Richter setzen sich aus den verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit zusammen:
- ein Vorsitzender
- ein ständiger Beisitzer der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
- ein regelmäßiger Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der weitere ständige Beisitzer und sein regelmäßiger Vertreter werden jeweils für eine Amtszeit aus den Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit in dieser Reihenfolge bestimmt.
Siehe auch
- Berufsgericht (Ehrengericht)
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