- Diplom-Vorprüfung
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Mit dem durch Vergabe eines Zeugnisses bestätigten Bestehen der Diplom-Vorprüfung (umgangssprachlich Vordiplom) hat der Student eines Diplom-Studiengangs die Grundlagen seines Studienfachs erlernt und damit das Grundstudium beendet. Im nun folgenden Hauptstudium erfolgt die Spezialisierung innerhalb des Fachs und schließlich die Diplom-Prüfung. Das Vordiplom (auch "Zwischenprüfung") ist hochschulrechtlich kein Abschluss, es wird mit dem Bestehen auch kein akademischer Grad verliehen.
In der Regel ist die Diplom-Vorprüfung nicht eine einzelne Blockprüfung, sondern besteht aus studienbegleitenden Prüfungen, die im Laufe der Semester abgelegt werden. Für die Verwaltung des Vordiploms (An- und Abmeldung zu Prüfungen, Erfassung der Prüfungsergebnisse, Ausstellen der Vordiplom-Zeugnisse usw.) sind die Prüfungssekretariate der Hochschulen zuständig. Die Regularien für das Erlangen des Vordiploms sind in der Diplomprüfungsordnung (DPO) für den betreffenden Studiengang festgelegt.
Das Vordiplom wird in der Regel nach dem vierten Semester abgeschlossen.
Siehe auch
Kategorien:- Abschluss oder Zertifikat
- Studium
- Akademische Bildung
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