- Disagiostaffel
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Bei einer Disagiostaffel handelt es sich um eine tabellarische Aufstellung, welche für verzinsliche Forderungen die Höhe eines Disagios verknüpft mit der Laufzeit und / oder dem Zinssatz der Forderung.
Bei Hypothekenkrediten werden (bei gleicher Laufzeit) unterschiedliche Nominalzinsen mit verschiedenen Abschlägen (Disagio) der Auszahlung verknüpft.
Bei verzinslichen Wertpapieren wird die Höhe eines Emissionsdisagios mit der Laufzeit der Wertpapiere oder mit dem Zinssatz verknüpft.
Besteuerungsrahmen (Deutschland)
Mit dem „Disagioerlass“ des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. November 1986 (BStBl. 1986 I, S. 539) wurde eine Disagiostaffel veröffentlicht, die in Deutschland für die Besteuerung herangezogen wird.
Der Erlass legt fest, dass eine Anleihe für Privatanleger steuerlich begünstigt ist, wenn das Emissionsdisagio begrenzt ist auf höchstens
- 1 % bei Anleihen mit Laufzeiten von unter 2 Jahren
- 2 % bei Anleihen mit Laufzeiten von 2 bis 4 Jahren
- 3 % bei Anleihen mit Laufzeiten von 4 bis 6 Jahren
- 4 % bei Anleihen mit Laufzeiten von 6 bis 8 Jahren
- 5 % bei Anleihen mit Laufzeiten von 8 bis 10 Jahren
- 6 % bei Anleihen mit Laufzeiten von über 10 Jahren
Die Kursgewinne von verzinslichen Wertpapieren, die diesen Rahmen einhalten, brauchen Privatanleger nicht als Kapitalertrag zu versteuern. Wenn der Emissionskurs außerhalb dieser Disagiostaffel liegt, wird die Anleihe vom deutschen Fiskus als eine Finanzinnovation eingestuft.[1] [2]
Bei Hypothekenkrediten darf das Disagio, um steuerlich als sofort abzugsfähig anerkannt zu werden, pro Jahr der Zinsfestschreibung höchstens 2 % betragen und sollte 10 % des Darlehensnennbetrages nicht übersteigen.
- Veränderung ab 2009
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 entfällt die bisherige Steuerfreiheit von Emissionsdisagien innerhalb der sogenannten Disagiostaffel.
Einzelnachweise
- ↑ Neuemission von Anleihen (eingesehen am 23. Juni 2008)
- ↑ Die Besteuerung von Anleihen (eingesehen am 23. Juni 2008)
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