- Doppelkonvent
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Der Begriff Doppelkloster kennzeichnet eine klösterliche Gemeinschaft von Mönchen und Nonnen am gleichen Ort unter einem gemeinsamen Oberen. Wesentlichen Anteil an der Entstehung solcher Gemeinschaften hatte die Klosterreform: Zahlreiche im Hochmittelalter gegründete Reformklöster verfügten über einen zugehörigen Konvent von Ordensschwestern.
Eine Synode von Agde verbot im Jahr 506 Doppelklöster, „sowohl wegen der Hinterlist des Satans als wegen übler Nachrede der Leute“. Im 13. Jahrhundert wurden Doppelklöster fast überall aufgegeben; eine der beiden Gemeinschaften verschwand oder wurde verlegt. Gründe dafür waren vor allem die kritische Haltung von zeitgenössischen Kirchenführern zu den Doppelklöstern und die durch diese Einstellung geprägte, allgemein einsetzende Weigerung der Orden, Frauenklöster aufzunehmen oder zu betreuen.
Da in einem Doppelkloster in der Regel der Abt des Männerkonvents auch den Frauenkonvent nach außen vertrat, überwiegt in der Überlieferung die Leitung des Ordenshauses und der männliche Teil. Zudem wurden die Doppelklöster von der Geschichtsschreibung lange kaum gewürdigt oder regelrecht übergangen. Doppelklöster wurden so für lange Zeit zu einer fast „verschwiegenen Institution“.
Der Orden von Abtei Fontevrault, zur Zeit des ersten Kreuzzugs entstanden, der Birgitten-Orden und die Gilbertiner hatten ausschließlich Doppelklöster.
Die Communität Christusbruderschaft Selbitz ist ein evangelisches Doppelkloster. Auch das Benediktinerinnenkloster Kloster Fahr in der Nähe von Zürich bildet mit der Benediktinerabtei Kloster Einsiedeln ein Doppelkloster. Nach Angaben auf der Website des Klosters Fahr ist dies der weltweit einzige noch bestehende Doppelkonvent des Benediktinerordens.
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