- Dschafariten
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Als Dschafariya (arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq (†765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen.
Zum Teil wird sie auch als die fünfte große Rechtsschule des Islam bezeichnet.
Die dschafaritische Rechtsschule wurde zwar 1959 von der al-Azhar-Universität für genauso rechtgläubig wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen erklärt, weite Teile der Sunniten folgen dieser Entscheidung aber nicht. Besonders die Wahhabiten, welche als Sondergruppe die Hanbaliya vereinnahmt haben, lehnen die Dschafariten als nicht orthodox ab.
Rechtsschulen des IslamSunnitischer Islam
Hanafiten (nach Abū Ḥanīfa) | Hanbaliten (nach Ahmad ibn Hanbal) | Malikiten (nach Mālik ibn Anas) | Schāfiʿiten (nach asch-Schāfiʿī)Schiitischer Islam
Dschafariten (nach Dschaʿfar as-Sādiq) | Zaiditen (nach Zaid ibn Ali)Charidschiten
Ibaditen (nach Jabir bin Zaid)
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