Durandus von St. Pourçain

Durandus von St. Pourçain

Durandus von St. Pourçain OP (* ca. 1270–1275 in Saint-Pourçain-sur-Sioule; † 10. September 1334 in Meaux) war Theologe und Philosoph; Magister, Paris (1312–13); lector sacri palatii, Avignon (1313–1317); Bischof von Limoux (26. August 1317), Le Puy-en-Velay (14. Februar 1318) und Meaux (13. März 1326). Sein Epitheton lautet „Doctor modernus“.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Durandus von St. Pourçain wurde zwischen 1270 und 1275 in St. Pourçain sur Sioule geboren und trat in Clermont in den Dominikanerorden ein. Zunächst begann er eine universitäre Laufbahn. Für 1303 ist ein Aufenthalt im Dominikanerkonvent St. Jacques zu Paris bezeugt, an dem er als dominikanischer Student seine Ausbildung erhielt. Bevor Durandus seine Sentenzenlesung 1308 in Paris aufnahm, um damit zum baccalaureus formatus zu avancieren, dürfte er bereits an einem Generalstudium der Dominikaner in der französischen Provinz gelehrt und dort die Sentenzen des Petrus Lombardus erklärt haben.

Vor allem die schriftliche Fassung der ersten Sentenzenlesung, die nach Durandus’ eigenem Diktum unautorisiert verbreitet worden war, provozierte heftige abwehrende Reaktionen in seinem Orden. Trotz dieser Kritik konnte Durandus bereits 1312 in Paris promoviert werden: dies allerdings wohl nicht ohne einen einflussreichen Fürsprecher zu haben, auch wenn Durandus in seiner zweiten Fassung, die im Rahmen der Pariser Vorlesung entstanden ist, vorausschauend einen moderateren Ton anschlug.

Ein Jahr jedoch nach Antritt seines Magisteriums wurde Durandus an den Hof des Papstes Clemens V. nach Avignon berufen, wo er die Tätigkeit eines lector sacri palatii ausübte.

Den päpstlichen Hof verließ er 1317, um die Stelle als Bischof von Limoux anzutreten. Es folgten weitere Bischöfsämter in Le Puy en Velay (1318–1326) und Meaux (1326–1334). Die Zeit als Bischof nutzte er unter anderem auch um einerseits seinen Sentenzenkommentar zum zweiten Mal zu überarbeiten, andererseits um Gutachten für den Papst, nunmehr Johannes XXII., zu erstellen, so zum Beispiel seine Gutachten zum Armuts- (1322) sowie zum Visiostreit (1332). Für diesen Papst wirkte Durandus auch an der Untersuchung und Zensur einiger Thesen Wilhelms von Ockham mit. Als Bischof von Meaux starb Durandus am 10. September des Jahres 1334.

Die dreifache Abfassung des Sentenzenkommentars

Wie bereits angedeutet, unterscheiden wir mit J. Koch eine dreifache Redaktion des Sentenzenkommentars des Durandus (nach Koch bezeichnet als Fassungen A, B und C). Die erste entsteht im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit in der französischen Provinz. Sie wird Durandus, nach seinen eigenen Angaben, entwendet und gegen seinen Willen verbreitet. Diese A-Version löste heftige Gegenwehr von Seiten seiner dominikanischen Mitbrüder aus, enthielt sie doch mitunter vehemente Kritik an Thesen des Thomas von Aquin, ja konnte sogar als anti-thomasisch interpretiert werden. Eine erste kritische Stellungnahme hierzu finden wir im zweiten Quodlibet des Herveus Natalis (1308). Die Auseinandersetzung mit Herveus Natalis dauerte gut ein Jahrzehnt und brachte einige polemische Werke auf beiden Seiten hervor.

Schon zu der Zeit der ersten Stellungnahme, oder kurz danach, entsteht jedoch die Fassung B seines Sentenzenkommentars, die in den Kontext seiner Pariser Sentenzenlesung (1308–1310) einzuordnen ist. Die allgemein unfreundliche Stimmung im Dominikanerorden Thomas-kritischen Denkern gegenüber dürfte Durandus veranlasst haben, auf explizite Kritik an Thomas von Aquin zu verzichten, um schließlich seine Promotion zum Magister nicht aufs Spiel zu setzen. Die Umarbeitung zu Fassung B besteht allerdings vornehmlich im ersatzlosen Streichen der Thomas-kritischen Passagen. Allerdings wurde auch diese Fassung immer wieder von thomistischen Denkern einer Kritik unterzogen. Im Kampf gegen Durandus taten sich – neben Hervaeus Natalis – besonders auch Petrus de Palude und Johannes von Neapel hervor.

Eine finale Redaktion erfährt Durandus’ Sentenzenkommentar von 1317 bis 1327. Da Durandus als Bischof nunmehr der Jurisdiktion des dominikanischen Ordens enthoben war, konnte er getrost größtenteils zu seinen anfänglichen Ansichten zurückkehren. Als Grundlage der Umarbeitung zu Fassung C diente demnach nicht die Fassung B, sondern wiederum die erste Version (A). Allein diese letzte Redaktion hat Durandus im Explicit derselben als seinen authentischen Kommentar beschrieben.

Die Zensur des Durandus

Prägend in seiner denkerischen Entwicklung ist also Durandus’ Auseinandersetzung mit seinem Orden. Nicht nur wissenschaftlicher Kritik einzelner Mitbrüder hatte er sich zu stellen, sondern es wurden auch zwei offizielle Irrtumslisten des Predigerordens zu Fassung A und teilweise zu Fassung B seines Kommentars erstellt. Die erste Liste vom 3. Juli 1314 umfasste dabei 93 Thesen, die Durandus’ Kirchentreue auf den Prüfstand stellten. Die zweite Irrtumsliste von 1316/17, die nunmehr 235 Thesen umfasste, muss in engem Zusammenhang gesehen werden mit der damaligen sich zuspitzenden Tendenz seines Ordens, die Lehre des Thomas von Aquin als allein verbindliche Lehre der Dominikaner zu etablieren (1317 beginnt der Prozess zur Kanonisierung des Thomas).

In diesem Sinne untersuchte die zweite Liste, übrigens wie die erste Liste vor allem von Johannes von Neapel und Petrus de Palude zusammengestellt, die Abweichungen, die Durandus’ Sentenzenwerk gegenüber der Lehre des Thomas aufwies. Diese Liste diente später wahrscheinlich einem weiteren Duranduskritiker, nämlich Durandellus, als Vorlage zur Erstellung seiner Evidentiae contra Durandum. Insgesamt kann die Affäre um Durandus als der „langandauerndste theologische Disput des Ordens“ (M.M. Mulchahey) beschrieben werden.

Lehre

Durandus’ Denken ist geprägt von der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Thomas von Aquin, wobei seine Thesen vor allem in ihrer Kontraposition zur Lehre des Aquinaten an Profil gewinnen. Drei vorrangige Interessensgebiete lassen sich bei ihm feststellen: in metaphysischer Hinsicht zeigte Durandus sich am Problem der Relation interessiert; in psychologischer Hinsicht stand das Problem der geistigen Erkenntnis im Vordergrund; schließlich setzte sich Durandus in erkenntnistheoretischer Hinsicht mit dem Zustandekommen von Erkenntnis und dem Wahrheitsproblem auseinander.

Der metaphysische Status der Relation

Das Problem des metaphysischen Status der Relation verhandelt Durandus im Rahmen seiner Erörterungen zur Trinität. Durandus ergänzt dazu die aristotelische Kategorienlehre um einen Aspekt, indem er nicht nur zwei Seinsweisen, nämlich substantielles und akzidentelles Sein unterscheidet, sondern die Akzidentien in absolute (Qualität und Quantität) und relative Akzidentien unterteilt (restliche sieben Kategorien). Während im aristotelischen Modell die Differenz von Subsistenz und Inhärenz im Vordergrund steht, zeigt sich das Modell des Durandus geeignet, zwischen Subsistenz und Dependenz zu unterscheiden. So wird denn auch die Kategorie der Relation als eine innere Disposition, als ein reiner modus essendi ihres Substrates verstanden, die kein selbständiges Sein aufweist. Als deren Fundament können sowohl eine Substanz als auch ein absolutes Akzidens fungieren. Damit ist die natürliche Hinordnung der Relation auf bzw. Dependenz von einem anderen ein fundamentaler Charakterzug derselben – bei realer Distinktheit aufgrund der unterschiedlichen modi essendi. Somit konnte Durandus einen realen Unterschied der drei Personen in der göttlichen Trinität erklären, ohne dabei die Einheit der göttlichen Substanz zu gefährden.

Die dieser Vorstellung zugrundeliegende genannte Lehre von einem dreifachen modus essendi bei Durandus ist von Heinrichs von Gent Moduslehre, aber auch von Überlegungen des Jakob von Viterbo inspiriert.

Psychologische Überlegungen

Auch die psychologischen Überlegungen des Durandus weisen eine gewisse Nähe zu Heinrich von Gent auf. Zunächst lässt sich aber Durandus’ These von der Geistseele als alleiniger Form des Menschen sowohl in aristotelischer Perspektive als auch aus der Perspektive des Thomas von Aquin als konsequente Anwendung und Weiterführung des aristotelischen Instrumentariums charakterisieren. Allerdings entfernte ihn die starke Betonung der Einheit der Geistseele wieder von den Auffassungen des Thomas, wenn er in seiner Fassung C schließlich den Unterschied zwischen der Seele und ihren vegetativen Kräften leugnete oder die Verschiedenheit von Verstand und Wille negierte.

Wenig auf der Linie des Thomas liegen auch seine aktpsychologischen Überlegungen. Darin nämlich schreibt Durandus den Objekten nur die Wirkung eine conditio sine qua non zu, die ursprüngliche Aktivität kommt den Seelenvermögen zu. Die Akte selbst werden als aktuelle Relationen, also als relative Akzidentien im oben beschriebenen Sinne, der Vermögen zu den Objekten verstanden.

Hierin gründet zum Beispiel auch die Identifikation des verbum mentis mit dem Erkenntnisakt bei Durandus. Das „Wort des Geistes“, das bei Thomas am Ende des Abstraktionsprozesses steht und das Erkenntnisobjekt im Sinne eines „medium in quo“ der Erkenntnis darstellt, wird bei Durandus einfachhin als mit dem Erkenntnisakt realidentisch charakterisiert.

Erkenntnistheoretische Probleme

Der Erkenntnisprozess

In der Erkenntnislehre weicht Durandus wiederum von Thomas’ eminent aristotelisch geprägter Epistemologie ab. Der französische Denker lehnt nämlich sowohl die Annahme von species intelligibiles als auch von species sensibiles als Erklärungsmodell für den Erkenntnisprozess ab und sieht konsequenterweise auch den intellectus agens als überflüssig an. Für Durandus ist eine direkte Einwirkung der Objekte auf den intellectus possibilis nicht nur möglich, sondern das einzig vernünftig begründbare Prozedere im Erkenntnisprozess. Dabei „durchläuft“ das Objekt einen dreistufigen Prozess. Extramentale Dinge werden dem Verstand zuerst als Phantasiebild präsentiert; dann in der simplex apprehensio erfasst, um schließlich den Erkenntnisakt inhaltlich zu bestimmen, indem das Objekt nunmehr „obiective“ im Verstand ist. Hierbei handelt es sich allerdings nicht wie in manch klassischer Erkenntnistheorie um einen Abstraktionsprozess, also das aktive Herauspräparieren eines formalen Sinngehalts aus seinen materialen Gegebenheiten, sondern um einen psychologischen Prozess des immer weiteren Absehens von den das Objekt determinierenden Bedingungen.

Aus dieser Konzeption ergibt sich eine zeitliche Priorität des Einzelnen. Wenn auch das Allgemeine als erst im Verstand werdend vorgestellt wird, so gesteht Durandus doch zu, dass es eine objektive Grundlage in der den Dingen gemeinsamen Natur habe. Durandus ist somit lediglich insofern „Konzeptualist“, als er Universalien für begriffliche Phänomene hält.

Das Individuationsprinzip

Ausgehend von der Annahme, dass nur Einzeldinge, singularia, extramentale Existenz aufweisen, lässt sich auch Durandus’ These vom Individuationsprinzip erläutern. Durandus nimmt vier Prinzipien an, die zugleich als Prinzipien der Individuation als auch der Wesenskonstitution gelten sollen, insofern nach Durandus gilt: alles was extramental existiert, kann nur Einzelnes sein. Es handelt sich um die zwei extrinsischen Prinzipien Ziel und Tätiges sowie die beiden intrinsischen Prinzipien Form und Materie. Dabei ist das extrinsisch Tätige hauptsächlicher Grund für die Individuierung, bewirkt es doch nicht nur extrinsisch die Individuierung der Materie, deren intrinsisches Individuationsprinzip in der Form besteht, sondern auch extrinsisch die Individuierung der Form, die wiederum ebenfalls von der Materie individuiert wird – allerdings nur begleitend (concomitanter).

Die Konstitution von Wahrheit

Auch das Problem der Wahrheitkonstitution wird bei Durandus behandelt. Hier wird die Adäquationstheorie des Thomas von Aquin in eine Konformitätstheorie umgemünzt. Für Durandus besteht Wahrheit in der „Konformität der Sache, insofern sie erkannt ist, zu sich selbst, insofern sie ist (veritas est conformitas rei, ut intellecta est, ad se ipsam secundum illud, quod est)“, also in der Relation zwischen der Sache als erkannter und der Natur der Sache. Damit kann es Wahrheit nur im erkennenden Verstande geben, der etwas als wahr bestimmen kann, wenn die beiden Relata „erkannte Sache“ und „Sache in Natur“ übereinstimmen.

Quellen und Nachwirkung

Neben dem bereits erwähnten Heinrich von Gent ist Durandus unter anderem von Aegidius Romanus, Petrus von Auvergne, Jakob von Metz und Duns Scotus beeinflusst. Durandus selbst beeinflusste Denker wie Herveus Natalis, Petrus de Palude und Johannes von Neapel, die in ihren Werken ausführlich zu den Thesen des Durandus Stellung nehmen. Ihre Kritik berücksichtigte Durandus zumeist in seinem Sentenzenkommentar letzter Hand.

Aber auch außerhalb des Dominikanerordens findet Durandus Gegner und Befürworter, z.B. Prosper von Reggio Emilia, Thomas Wylton, Petrus Aureoli, Guido Terreni und Johannes Baconthorp. Im 15. Jahrhundert zeigte sich ein Thomist wie Johannes Capreolus ausdrücklich an der Widerlegung des Durandus interessiert. Durandus’ Lösung zum Problem der angelischen Kommunikation wird schließlich sogar noch im 16. Jahrhundert von Gabriel Vazquez und Francisco Suárez bekämpft (B. Roling).

Durandus’ Nachwirkung wird sowohl durch die Vielzahl der überlieferten Handschriften als auch durch die fünfzehn Editionen bezeugt, die im 16. Jahrhundert gedruckt wurden und die allesamt die dritte Redaktion seines Kommentars wiedergeben. 1561 wird auch der „nominalistische“ Lehrstuhl an der Universität Salamanca nach Durandus benannt, nachdem dort bereits seit 1528 die Lektüre des Gregor von Rimini durch eine Duranduslektüre abgelöst worden war.

Werke

Neben seinem umfassenden und in dreifacher Redaktion überlieferten Sentenzenkommentar sind uns fünf Quodlibeta (1312–17), ein Traktat De habitibus und weitere Werke, darunter einige Gutachten sowie Predigten und einzelne Quästionen, erhalten (vgl. Käppeli, SOPMA, I, 339-350).

Die Herausgabe der ersten Redaktion seines Sentenzenkommentars wird am Thomas-Institut der Universität zu Köln vorbereitet (DFG-Projekt).

Literatur

(vgl. die vollständigere Bibliographie auf der Homepage des Thomas-Instituts)

  • R.L. Friedman: Durand of St. Pourçain, in: J.J.E. Gracia/T.B. Noone (Hg.), A Companion to Philosophy in the Middle Ages, Malden, MA 2003, 249-253;
  • ders.: On the Trial of a Philosophical Debate: Durand of St. Pourçain vs. Thomas Wylton on Simultaneous Acts in the Intellect, in: St.F. Brown / Theo Kobusch mit Thomas Dewender (Hrsg.), Acts of the Conference „Philosophical Debates at the University of Paris in the First Quarter of the Fourteenth Century“, Leiden 2005 (erscheint demnächst);
  • M.G. Henninger: Durand of Saint Pourçain (B. CA. 1270; D. 1334), in: J.J.E. Gracia (Hg.): Individuation in Scholasticism. The Later Middle Ages and the Counter-Reformation, 1150–1650, Albany 1994, 319-332;
  • I. Iribarren: Durandus of St Pourçain. A dominican theologian in the shadow of Aquinas (Oxford Theological Monographs), Oxford 2005;
  • Thomas Käppeli OP: Scriptores Ordinis Praedicatorum Medii Aevi, I, Rom 1970;
  • Josef Koch: Durandus de S. Porciano O.P. Forschungen zum Streit um Thomas von Aquin zu Beginn des 14. Jahrhunderts. Erster Teil: Literargeschichtliche Grundlegung (Beiträge zur Geschichte der Philosophie des Mittelalters. Texte und Untersuchungen 26), Münster i. W. 1927;
  • ders.: Kleine Schriften (Storia e letteratura. Raccolta di studi e testi 127/128), 2 Bde., Rom 1973;
  • M.M. Mulchahey: «First the Bow is Bent in Study ...». Dominican Education before 1350 (Studies and Texts, 132), Toronto 1998;
  • H.J. Müller: Die Lehre vom verbum mentis in der spanischen Scholastik. Untersuchungen zur historischen Entwicklung und zum Verständnis dieser Lehre bei Toletus, den Conimbricensern und Suarez, Diss., Münster i. W. 1968;
  • B. Roling: Locutio angelica. Die Diskussion der Engelsprache als Antizipation einer Sprechakttheorie in Mittelalter und Früher Neuzeit (Studien und Texte zur Geistesgeschichte des Mittelalters, 97), Brill, Leiden – Boston 2008, Brill e-Book.
  • Mischa von Perger: „Der Wahrheitsbegriff nach Durandus von Saint-Pourçain. Mit der Quästion «Utrum veritas sit in rebus vel in anima» aus In Sent. I, Fassung A, und darauf bezogenen Texten“, in: Archivum Fratrum Praedicatorum 74 (2004), 127-224.

Weblinks


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