- Durchschnittsprinzip
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Das Durchschnittsprinzip ist ein eindimensionales Kostenzurechnungsprinzip, das Kosten aufgrund einer statistischen Beziehungszahl auf die Kostenträgereinheiten verteilt. Es wird vor allem in Vollkostenrechnungsystemen zur Umrechnung der verbliebenen beschäftigungsfixen Gemeinkosten auf die Produkteinheiten verwendet.
Es wird im Wesentlichen in zwei Formen angewendet:
- Plausibilitätsprinzip
- Tragfähigkeitsprinzip
Inhaltsverzeichnis
Plausibilitätsprinzip
In diesem Fall wird als Beziehungszahl eine andere Kostenart herangezogen. Beispielsweise können durch die Verwendung der (i. d. R. leicht ermittelbaren) Materialeinzelkosten als Beziehungszahl die Materialgemeinkosten auf die Kostenträger umgerechnet werden. Hierbei liegt die Überlegung zugrunde, dass die Höhe der Materialgemeinkosten „irgendetwas“ mit der Höhe der Materialeinzelkosten zu tun hat. Je höher die Materialeinzelkosten einer Produkteinheit sind, umso mehr Materialgemeinkosten werden ihr dann zugerechnet.
Tragfähigkeitsprinzip
Hierbei werden die Kosten in Abhängigkeit von den Verkaufserlösen des jeweiligen Kostenträgers zugerechnet. Erlösstarke Produkte sollen auch einen höheren Anteil an den Kosten erhalten, da sie „vermutlich“ auch höhere Kosten verursachen.
Kritik
Das Durchschnittsprinzip wird in der modernen Kostenrechnungstheorie weitgehend abgelehnt, da es keine entscheidungsrelevanten Kosten ermittelt und dadurch zur Planung und Kontrolle von Kosten nicht geeignet ist. Weder lässt es eine nähere Analyse der Kosteneinflussgrößen zu, noch ist eine Analyse der Ursachen für Abweichungen im Rahmen der Kostenkontrolle möglich.
Literatur
- Hans-Jörg Hoitsch, Volker Lingnau: Kosten- und Erlösrechnung. Eine controllingorientierte Einführung. 3. Auflage. Springer-Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-540-66296-0.
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