- Kostenart
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Die Kostenart (KoA) (engl. cost element) kategorisiert in der Kostenrechnung angefallene Kosten nach ihrer eigenen Natur ("Was kostet?" bzw. "Welche Kosten fallen an"?). Im Unterschied dazu kategorisiert der Kostenträger die Kosten danach, wofür sie angefallen sind, die Kostenstelle, wo sie angefallen sind. Kostenarten sind also beispielsweise Personalkosten, Wartungs- und Betriebsmittelkosten, Zinsen, Administrations-, oder Marketingkosten. Dabei kann eine vielschichtige Staffelung vorgenommen werden.
Die Kostenarten werden in der Vollkostenrechnung auf die Kostenträger verrechnet. Dies geschieht entweder direkt, etwa durch Materialeinsatz, Arbeitsstunden, oder indirekt über die Verrechnung über Kostenstellen. Man kann Kostenarten auch in Einzelkosten und Gemeinkosten, oder auch fixe Kosten, variable Kosten und Mischkosten, unterteilen.
Kostenartenplan
Der Kostenartenplan enthält sämtliche anfallenden Kostenarten. Die Kosten werden nach Verbrauchsgesichtspunkten (z. B. Personal- oder Materialkosten), nach funktionaler Entstehung, nach der Zurechenbarkeit auf Kalkulationsobjekte und nach Beschäftigungsgrad aufgeteilt. Als Teil des internen Rechnungswesens ist die Ausgestaltung und Gliederungstiefe des Kostenartenplans nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern den Unternehmen überlassen.
Ein Beispiel für einen Kostenartenplan sind die DIN 276 für das Bauwesen: Diese DIN untergliedert die Gesamtbaukosten von Bauwerken in sieben Kostenarten bzw. numerische Kostengruppen von eins bis sieben. Hierbei wird unterschieden in Kosten für Grundstück, Herrichten und Erschließen, Hochbau, Haustechnik, Außenanlagen, Einrichtungen und Baunebenkosten.
Literatur zum Thema
- Ossadnik, Wolfgang: Kosten- und Leistungsrechnung, Springer Berlin Heidelberg; Auflage: 1 (22. September 2008), S. 54-117.
Siehe auch
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