- Fixe Kosten
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Die Fixen Kosten (auch Bereitschaftskosten, zeitabhängige Kosten oder beschäftigungsunabhängige Kosten) sind ein Teil der Gesamtkosten, welche hinsichtlich der Änderung einer betrachteten Bezugsgröße (in der Regel Beschäftigung) in einem bestimmten Zeitraum konstant bleiben. Es handelt sich dabei beispielsweise um Zeitabschreibungen auf das Anlagevermögen oder Miet- oder Zinsaufwendungen. Da Fixkosten unabhängig von der Ausbringungsmenge anfallen (kurzfristig), können sie nicht verursachungsgerecht auf die Stückkosten umgelegt werden. Das Gegenteil der Fixkosten sind die variablen Kosten. Der Anteil an variablen und fixen Kosten wird durch Kostenauflösung errechnet.
Bei einem hinreichend langfristigen Betrachtungszeitraum gibt es keine Fixkosten. Deshalb handelt es sich bei Fixkosten um eine nicht eindeutige (hinsichtlich der Produktions/Zeit-Funktion) Hilfskonstruktion um die im Vorhinein unbekannten tatsächlich durch eine Produktion verursachten Kosten im Vorhinein, bzw. bei laufender Produktion, abschätzen zu können.
Abgrenzung der fixen Kosten
- Produktfixe Kosten sind Kosten, die für ein bestimmtes Produkt anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für ein Spezialwerkzeug sein, das nur der Herstellung eines bestimmten Produktes dient.
- Produktgruppenfixe Kosten sind Kosten, die nur für Produkte einer bestimmten Produktgruppe anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für Maschinen sein, die nur zur Herstellung dieser Produktgruppe dienen.
- Kostenstellenfixe Kosten sind Kosten, die innerhalb einer Kostenstelle für mehrere Produktgruppen anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für die Räumlichkeiten sein.
- Bereichsfixe/spartenfixe Kosten sind Kosten, die nur für Produktgruppen anfallen, die innerhalb eines Bereichs oder einer Sparte zusammengefasst sind. Dies können z. B. Verwaltungskosten sein.
- Unternehmensfixe Kosten sind Kosten, die weder einem Produkt, einer Gruppe, einer Kostenstelle noch einem Bereich bzw. einer Sparte zugeordnet werden können. Dies können z. B. Beitragszahlungen oder allgemeine Kosten der Geschäftsführung sein.
- Mischkosten sind Kosten, die weder als rein fix, noch als rein variabel bezeichnet werden können. Der Einfachheit halber werden sie jedoch teilweise wie Fixkosten behandelt.
Fixkosten und Stückkosten
Möglichkeiten, die Fixkosten in die Stückkosten (siehe auch Durchschnittskosten) einer Produkteinheit einzubeziehen, sind
- Division der Fixkosten durch die Ausbringungsmenge (Fixkostenproportionalisierung)
- Verteilung nach dem Durchschnittsprinzip
- Aufteilung in Nutz- und Leerkosten nach dem Beanspruchungsprinzip
Fixe Kosten stellen immer Gemeinkosten dar. Dieses gilt jedoch nicht umgekehrt, da es sich bei Gemeinkosten auch um variable Kosten handeln kann.
Werden Fixkosten auf die Ausbringungsmenge verteilt und durch Addition der variablen Kosten Vollkosten berechnet, dann muss beachtet werden, dass Vollkosten oftmals nicht kurzfristig entscheidungsrelevant sind. Bei einer Verringerung der Ausbringung entfallen etwa nur die variablen Kosten, die Fixkosten bleiben jedoch unverändert. Eine Verteilung von Fixkosten auf die Ausbringungsmenge birgt deshalb die Gefahr von Fehlentscheidungen in Unternehmen: Ein Unternehmen, das über einen Zusatzauftrag entscheidet, sollte diesen auch dann annehmen, wenn die Vollkosten nicht gedeckt werden, man aber über die variablen Kosten hinaus einen Deckungsbeitrag zur teilweisen Deckung der Fixkosten erlösen kann.
Sprungfixe Kosten
Sprungfixe Kosten (auch intervallfixe Kosten) sind Kosten, die innerhalb bestimmter Intervalle konstant sind, aber zwischen diesen Intervallen auf ein anderes Niveau steigen oder fallen („springen“). Die Kostenfunktion nimmt in diesem Fall einen treppenartigen Verlauf an. Dies geschieht beispielsweise, wenn ab einer bestimmten zu produzierenden Stückzahl die Produktionskapazität nicht mehr ausreicht, und es zu Neuinvestitionen (z. B. neue Maschinen) oder anderen Erweiterungen kommt.
Beispiel: Eine Maschine verursacht fixe Kosten (z. B. Abschreibungen und dergleichen) in Höhe von 500 Euro. Auf ihr können in 24 Stunden max. 30 Teile hergestellt werden. Wenn die Produktionsmenge auf 31 Teile erhöht werden soll, wird eine weitere Maschine benötigt. Die Fixkosten steigen sprunghaft von 500 auf 1000 Euro an. Solange die Produktionsmenge jetzt unter 60 Teilen bleibt, müssen keine weiteren Maschinen angeschafft werden.
Die Anpassung von Kapazitäten an eine höhere Auslastungen und damit die Verursachung zusätzlicher Fixkosten, wie in dem vorgenannten Beispiel beschrieben, kann zu der sogenannten Fixkostenfalle führen: Werden durch Erweiterungsinvestitionen zusätzliche Fixkosten verursacht, diese aber entgegen den Erwartungen nicht durch zusätzlichen Umsatz gedeckt, so führen die zusätzlichen Fixkosten zu einer Verschlechterung des Ergebnisses, unter Umständen sogar zu einer Verlustsituation.
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