- Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization
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Das EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die in Zusammenhang mit dem erwirtschafteten Ertrag und Cash-Flow eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum steht.
EBITDA ist die Abkürzung für englisch: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Das heißt wörtlich übersetzt „Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“. In der praktischen Anwendung hat es jedoch die Bedeutung von „Ertrag vor Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis, Steuern und Abschreibungen“. Es werden also außerordentliche (einmalige) Kosten und Aufwendungen ebenso ignoriert wie Zinsen, sonstige Finanzierungsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen.
Der englische Begriff amortization (Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) darf hier nicht mit dem deutschen Begriff „Amortisation“ verwechselt werden, der sich in der Betriebswirtschaftslehre nur auf Firmenwert-Abschreibungen bezieht[1][2], nicht jedoch auf Abschreibungen z. B. von Lizenzen, Patenten und Software.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Das EBITDA wird wie folgt berechnet:
Jahresüberschuss + Steueraufwand - Steuererträge + Zinsaufwand - Zinserträge +/- Beteiligungsergebnis + außerordentlicher Aufwand - außerordentliche Erträge = EBIT + Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA
Anwendung
Die praktische Aussagekraft des EBITDA in der Finanzanalyse ist jedoch umstritten, da im Vergleich mit dem Gewinn Aufwandspositionen und im Vergleich mit dem freien Cash-Flow die Ersatzinvestitionen ignoriert werden.
Im Controlling kann es zur Erfassung eines abschreibungsneutralen Betriebsergebnisses oder als Kennzahl für die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens dienen.
Bei einer vereinfachten Unternehmensbewertung ist es im Zusammenhang mit der Multiplikatormethode anwendbar.
In Deutschland findet der EBITDA mit der Unternehmenssteuerreform 2008 Eingang in das Steuerrecht. Die als Zinsschranke bezeichnete Regelung beschränkt die Abzugsfähigkeit des Nettozinsaufwands auf einen Betrag, der maximal 30 % „des Gewinns vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA)“ beträgt.
Missbrauch
Zur Zeit des Neuen Marktes wurde das EBITDA von manchen unprofitablen Unternehmen zur Verschleierung einer Verlustsituation genutzt, da es durch das Bereinigen des Ergebnisses um zahlreiche Aufwandspositionen unter Umständen trotzdem positive Werte liefert.[3] Ein positives EBITDA sagt nichts darüber aus, ob ein Unternehmen tatsächlich profitabel ist.
EBITDA-Marge
Die EBITDA-Marge (englisch: EBITDA margin) ist das Verhältnis von EBITDA zu Umsatz (EBITDA geteilt durch Umsatz). Ob die EBITDA-Marge eine sinnvolle Aussage ergibt, ist umstritten und hängt auch sehr stark von der Art des Geschäfts ab.
Quellen
- ↑ Jürgen Weber, Einführung in das Controlling
- ↑ Gabler Wirtschaftslexikon in 8 Bänden, Band Bf-E
- ↑ Fredmund Malik, manager-magazin.de, Kritik an der falschen Verwendung von EBITDA
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