Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl

Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses. Was als Hindernis gilt, wird im jeweils geltenden Recht definiert.

Ein Einbruch geschieht meist mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen oder Informationen zu gelangen.

Einbrüche können durch das Anlegen von Hindernissen (Umzäunungen, Türen, Sicherheitstechnik) und eine Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel durch Streifendienst, erschwert werden. Große Firmengebäude oder -gelände können darüber hinaus durch Nachtwächter gesichert werden, Privatpersonen und Unternehmen schützen ihr Eigentum oft durch Einbruchmeldeanlagen oder eine Anwesenheitssimulation. Unter einer Heißen Arbeit versteht man den Modus operandi bezüglich des angegangenen Objekts. Dabei wird Feuer (Aufschweißen) verwendet. Eine Kalte Arbeit ist hingegen die Anwendung von Werkzeugen (aufhebeln).

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage

Ein Tatbestand „Einbruch“ kommt jedoch im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.

Nach deutschen Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 und § 244 (jeweils mit dem Grundtatbestand des § 242) in Betracht. Der Einbruchsdiebstahl ist die bei weitem häufigste Form.

So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurück zu holen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird. An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder erklärtermaßen unwillkommen ist.

Wie, wo und wann wird eingebrochen?

Die Erfahrungen der Polizei und der Versicherer zeigen:

  • In weit über der Hälfte aller Einbrüche werden Türen und Fenster mit einfachsten Mitteln aufgehebelt/überwunden (z. B. mit einem Schraubendreher).
  • Rund 1/3 der Einbrüche finden tagsüber statt.[1]
  • Einbrüche finden vermehrt bei Anwesenheit der Bewohner statt.
  • Über 1/3 aller Einbrüche scheitern an vorhandener Sicherungstechnik.

Einbrecher nutzen bei Mehr- und Einfamilienhäusern unterschiedliche Schwachstellen:

Mehrfamilienhäuser Köln Erftkreis
Wohnungsabschlusstüren 54,60 % 35,70 %
Terrassen-/Balkontüren 25,66 % 35,45 %
Fenster 19,73 % 27,14 %
Sonstige 0,01 % 1,71 %


Einfamilienhäuser Köln Erftkreis
Terrassen-/Balkontüren 52,05 % 45,77 %
Fenster 26,49 % 31,79 %
Haustüren 13,88 % 27,14 %
Kellerfenster/Kellertüren 6,93 % 7,09 %
Sonstige 0,31 % 0,45 %

Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Wohnungs-Einbruchkriminalität der Stadt Köln („Kölner Studie 2001“) und den ländlichen Erftkreis („Erftkreisstudie 2002“).

Täterarbeitsweisen

Türen und Fenster werden bei Einbrüchen häufig mit Werkzeugen aufgebrochen bzw. aufgehebelt – eine bei schwachen Schließblechen und kleinen Rollzapfen gängige Täterarbeitsweise. Sehr häufig kommt es auch zu Angriffen auf Schließzylinder. Schließzylinder sind ein wichtiger Bestandteil der Türabsicherung. Sie können jedoch nur in der Systemeinheit – Schloss, Schließzylinder, Beschlag – Sicherheit bieten. Bei Einbrüchen werden Schließzylinder in vielfältiger Weise angegriffen. Sie müssen daher gegen die Täterarbeitsweisen Abbrechen, Aufbohren, Nachschließen und Ziehen, Schutz bieten.

Im Detail kommen in Betracht:

  • Aufbrechen/Aufhebeln der Tür oder des Fensters mit Werkzeugen im Verschlussbereich oder der Bandseite
  • Türblattdurchbruch mit körperlicher Gewalt (Glas-/Holzfüllung)
  • Angriffe auf Schloss und Beschlag oder den Schließzylinder
  • Öffnen der Tür mit einem Schlüssel
  • Bohrangriffe im Fenstergriffbereich/Olive
  • Glas einschlagen, durchgreifen und entriegeln

Psychische Folgen

Zusätzlich zu dem materiellen Verlust leiden viele Geschädigte durch die gewaltsame Verletzung ihrer Intimsphäre an Belastungsstörungen wie Angststörungen, Panikattacken, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, so wie an starken Gefühlen von Ohnmacht, Scham und Wut. Diese und weitere Symptome als immer wiederkehrende Bilder zu erleben kann bei längerem Andauern eine Posttraumatische Belastungsstörung verursachen.

Der persönliche Leidensdruck kann so stark werden, dass die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist.

Literatur

  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Gewerbebetriebe. VdS-Verlag, Köln 2003, ISBN 3-936050-04-X
  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Haushalte. VdS-Verlag, Köln 2002 ISBN 3-936050-03-1

Einzelnachweise

  1. http://www.nicht-bei-mir.de/vorurteile_mythen.0.html

Siehe auch

Weblinks

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