Mutprobe

Mutprobe

Eine Mutprobe ist eine Handlung, bei der eine bekannte Grenze bewusst überschritten wird. Ein Ziel kann es sein, seinen Mut zu testen, zu stärken, ihn sich und/oder anderen zu 'beweisen', sein Selbstbewusstsein oder seine Persönlichkeit zu stärken. Mut ist dann erforderlich, wenn der Handelnde vor und/oder bei der Mutprobe eine Angst verspürt, die er überwinden muss, um die Mutprobe beginnen bzw. zuendeführen zu können.

Oft ist eine Mutprobe auch mit dem Ziel verbunden, in eine Gruppe aufgenommen zu werden oder anderen Menschen zu imponieren. Viele Initiationsriten enthalten Mutproben.

Es gibt legale Mutproben. Hierzu gehört zum Beispiel das Benutzen schneller Fahrgeschäfte auf Volksfesten oder das Springen von einem Sprungturm in einem Schwimmbad. Weitere legale Mutproben, die aber weniger spontan durchgeführt werden können, sind Bungee-Jumping und Fallschirmspringen. Auch das Essen von rohem Fleisch dient manchmal als Mutprobe. Verbreitete Mutproben sind auch Balancierkunststücke und mehr oder minder illegale Kletterpartien.

Für Kinder, Jugendliche und Ängstliche kann auch das Durchqueren von dunklen Wäldern oder das Durchschwimmen von Teichen eine Mutprobe sein.

Die Blutsbruderschaft oder das Hangeln über Abgründe implizieren Gefahren.

Beispiele für illegale Mutproben sind etwa das Eindringen in abgeschlossene Bereiche wie Häuser oder Betriebsgelände, das Stehlen von Gegenständen, das Geisterfahren oder das S-Bahn-Surfen. Empirisch explorativ lassen sich vier Arten von Mutproben identifizieren:

  • Verletzungs-/Schmerzmutprobe
  • Konventionsbrechende/regelverstoßende Mutprobe
  • Ungewissheitsmutprobe
  • Scham-/Ekelmutprobe

Das Überwindung von Angst, ob nun vor Verletzung und Schmerzen oder im Sinne von sozialer Angst (Blamage oder Scham, z.B. Überwindung von Ekel oder Brechen üblicher Verhaltensrepertoires), stellt das substanzielle Merkmal von Mutproben dar (vgl. Raithel 2000; 2001; 2002; 2003).

Gefahr (Verletzungen, leibende Schäden, im Extremfall der Tod) kann entstehen

  • durch Gruppenzwang bzw. das Bedürfnis, zur Gruppe zu gehören;
  • dadurch, dass sich ein Durchführender in die Mutprobe hineinsteigert und nicht mehr erkennt, ob eine Aufgabe lösbar ist oder nicht. Das

selbstregulatorische Verhalten ist gestört - siehe auch Ego-Depletion (ein Paradigma aus der Sozialpsychologie).

Literatur

  • Raithel, J. (2011/2004): Jugendliches Risikoverhalten. Eine Einführung. Wiesbaden: VS (2. Auflage).
  • Raithel, J. (2003): Mutproben im Übergang vom Kindes- ins Jugendalter. Befunde zu Verbreitung, Formen und Motiven. In: Zeitschrift für Pädagogik, 49, 5, 657-674.
  • Raithel, J. (2002): Mutproben als moderne Initiationsriten für Jugendliche? In: Escher, S./Griese, H. M. (Hrsg.): Ritualtheorie, Initiationsriten und empirische Jugendweiheforschung. Stuttgart: Lucius & Lucius, 34-46.
  • Raithel, J. (2001): Explizit risiko-konnotative Aktivitäten und riskante Mutproben. In: Raithel, J. (Hrsg.): Risikoverhaltensweisen Jugendlicher. Opladen: Leske + Budrich, 237-248.
  • Raithel, J. (2000): Mutproben im Jugendalter. Analogien, Äquivalenzen und Divergenzen zu Initiationsriten. In: Deutsche Jugend, 48, 7/8, 327-330.

Siehe auch


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