- Einführungslehrgang
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Der Einführungslehrgang dient der Unterweisung von Zivildienstleistenden in Deutschland. Jeder Zivildienstleistende soll innerhalb der ersten drei Dienstmonate an einem solchen Lehrgang teilnehmen und wird normalerweise vor Dienstbeginn zu einem Lehrgang in einer der staatlichen Zivildienstschulen abgeordnet. Jeder Zivildienstleistende muss dabei an einem einwöchigen staatsbürgerlichen Lehrgang teilnehmen, in dem er über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt werden soll. Zivildienstleistende im Pflegedienst müssen sogar an einem dreiwöchigen Lehrgang teilnehmen, bei dem sie grundlegendes Wissen über ihren Einsatzbereich vermittelt bekommen. Zivildienstleistende, die nicht an einem Einführungslehrgang teilnehmen, sollen die entsprechenden Kenntnisse Dienststellenintern im Rahmen des Einweisungsdienstes vermittelt bekommen.
Formen des Einführungslehrgangs
Der Einführungslehrgang besteht aus zwei Formen:
- der verpflichtend für alle ZDL vorgeschriebenen zivildienstspezifischen Einführung
- und der fachspezifische Einführung, falls die Art der Tätigkeit im Zivildienst besondere Kenntnisse erfordert (z. B. im Pflegedienst)
Im einwöchigen Lehrgang – der zivildienstspezifischen Einführung – werden dem Zivildienstleistenden wesentliche Grundlagen des Zivildienstes vermittelt. Der Lehrgang bietet die Gelegenheit, sich mit der Institution Zivildienst auseinanderzusetzen (Wesen und Aufgaben) und zu hinterfragen, was der Zivildienst für den Einzelnen und die Gesellschaft bedeutet. Hier wird ein Forum zu Auseinandersetzung mit dem Staat geboten, der den jungen Bürgern den Pflichtdienst abverlangt. Außerdem gibt es ganz „handfeste“ Informationen über Geld- und Sachbezüge sowie Rechte und Pflichten eines Zivildienstleistenden. Wichtiger Bestandteil des Lehrgangs ist ein Seminar zur politischen Bildung. Die Themen sind breit gefächert; es geht um aktuelle politische und gesellschaftliche Fragestellungen.
Viele Zivildienstleistende, die im engeren sozialen Bereich eingesetzt werden, haben keine Vorkenntnisse für ihre Tätigkeit. In der fachspezifischen Einführung sollen Grundkenntnisse vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, ihren Dienst kompetent und fachlich angemessen zu leisten. Dabei müssen die speziellen Bedürfnisse der betreuten Menschen berücksichtigt werden. Den Zivildienstleistenden soll bewusst gemacht werden, in welcher Situation sich die auf Hilfe angewiesenen Menschen befinden und mit welchen Schwierigkeiten und Problemen sie leben müssen. Genauso wichtig ist es, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen als Helfer und Betreuer zu erfahren. Ein weiterer Schwerpunkt ist es, sprachliche und menschliche Fähigkeiten für den Umgang mit den zu betreuenden Menschen zu erlernen und weiter zu entwickeln. Der Unterricht bezieht dabei die Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Bedürfnisse der Lehrgangsteilnehmer bei der Themenauswahl mit ein. Entsprechend werden Zivildienstleistende aus dem Umwelt- und Naturschutz in ihre speziellen Tätigkeiten und Aufgaben eingeführt.
Die fachspezifische Einführung wird mit folgenden Schwerpunkten angeboten:
- Krankenhilfe
- Behindertenhilfe
- Altenhilfe
- Mobiler Sozialer Hilfsdienst
- Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung
- Umwelt- und Naturschutz
Organisation des Lehrgangs in Deutschland
Der Lehrgang ist eine Pflichtveranstaltung. Während der Dauer des Lehrgangs wird die Dienststelle des Zivildienstleistenden in die Zivildienstschule verlegt. Ebenso ist die dienstliche Unterkunft des Zivildienstleistenden in dieser Zeit die Zivildienstschule. Rein rechtlich besteht die Pflicht des ZDLs in der Herberge der Zivildienstschule zu übernachten - gemäß dem Zivildienstgesetz muss er nach Unterrichtsschluss bis 23 Uhr auch dort anwesend sein, es sei denn, es wurde erweiterter Nachtausgang bis 1 Uhr genehmigt. In der Regel wird der Nachtausgang grundsätzlich genehmigt und die Rückkehr des Zivildienstleistenden nach dieser Zeit nicht geprüft, bzw. ein Fernbleiben während der Nachtzeit nicht sanktioniert.
Die Unterrichtszeiten werden als Dienstzeiten gerechnet. Für die Verpflegung kommt die Zivildienstschule auf, so dass kein Verpflegungsgeld gezahlt werden muss. Die Dozenten und der Rektor der Zivildienstschule sind während der Lehrgangsdauer den ZDLs weisungsbefugt. Ein Fernbleiben vom Unterricht wird als Dienstflucht prinzipiell mit Disziplinarmaßnahmen (Geld- und Haftstrafen) geahndet.
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