Zivildienstschule

Zivildienstschule

Die deutschen Zivildienstschulen (ZDSch) sind zivildienstspezifische und gesellschaftspolitische Bildungszentren des Bundes. Sie organisieren verpflichtende Lehrgänge für Zivildienstleistende und sind dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln-Zollstock angegliedert.

Gesetzliche Grundlage für den Einführungsdienst bildet § 25a Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG), der festlegt, dass die Zivildienstleistenden (ZDL) zu Beginn ihres Dienstes in Lehrgängen über Wesen und Aufgaben des Zivildienstes, über ihre Rechte und Pflichten und über staatsbürgerliche Fragen unterrichtet werden. Darüber hinaus werden – soweit für den Einsatzbereich des ZDL erforderlich – fachliche Lehrgänge veranstaltet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

§ 25a Abs. 4 ZDG sieht vor, dass die Zivildienstleistenden während des Einführungsdienstes in einer dienstlichen Unterkunft untergebracht sind. Diese Vorgabe bildet die Grundlage für inzwischen 17 Zivildienstschulen, mit deren Aufbau mit der Einweihung der ersten staatlichen Zivildienstschule auf dem Ith bei Holzen im Weserbergland am 5. Oktober 1971 begonnen wurde. Die Zivildienstschulen verfügen 2010 über 80 bis 200 Betten, mit insgesamt über 2.400 Lehrgangsplätzen. Zum Oktober 2010 waren 65.794 Zivildienstleistende im Dienst. Seit der Einführung des Zivildienstes im April 1961 wurden 2.721.448 junge Männer bis 2011 zum Zivildienst einberufen.

Umstrukturierung ab 2011

Wegen der Aussetzung des Wehrdienstes zum 1. Juli 2011 werden seit Oktober 2010 Zivildienstleistende nur noch auf eigenen Wunsch einberufen. Diese Einberufung auf eigenen Wunsch ist nur noch bis zum 1. Juli 2011 möglich. Auch bei freiwillig längerer Dienstverpflichtung enden die letzten Zivildienstverhältnisse am 31. Dezember 2011 und es wird in Deutschland künftig keinen Zivildienst mehr geben. Das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG 2011) und das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) vom 28. April 2011 sind am 2. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, Seite 678, 687).

Die bisherigen 17 Zivildienstschulen des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) wurden in Bildungszentren umbenannt und unterstehen der vom Bundesamt für den Zivildienst in Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) umbenannten Behörde. Die Bildungszentren gehen dann dem Bildungsauftrag im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) und des Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) nach.

Bildungsauftrag

In den Zivildienstschulen wird eine große Zahl junger erwachsener Menschen auf gesellschaftliche und politische Fragen angesprochen. Dies eröffnet die Chance, sie für Maßnahmen politischer Erwachsenenbildung zu gewinnen, ihnen Möglichkeiten gesellschaftlicher und politischer Teilnahme aufzuzeigen und sie für die aktive Teilnahme am demokratischen Geschehen zu interessieren.

Die Zivildienstschulen verstehen sich damit als ein Forum der Begegnung für junge Menschen mit unterschiedlichen lebensweltlichen Bezügen, Erfahrungen und Einstellungen. Die gemeinsame Unterbringung über mehrere Tage bietet nach Vorstellung der Zivildienstschulen den ZDL die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und ein stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit des Zivildienstes zu entwickeln. Dies soll Gruppenprozesse ermöglichen, die zu einer Vertiefung der im Lehrgang gewonnenen Erkenntnisse und Eindrücke führen können. Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen der Teilnehmer, die sich in die in unterschiedlichsten Themen einbringen können, wird die politische Erwachsenenbildung zu einer konkreten Größe im Zivildienst gesehen.

Standorte

Schule VIII, Haus Ende
Zivildienstschule Trier in der Villa Reverchon
Zivildienstschule XVI in Wetzlar
Nr. Ort Bundesland Jahr der Eröffnung/Schließung
I Ith (in Holzen) Niedersachsen 1971 - 2011 (August 2011 Bundesamt für Bildung und Familie)
II Bad Staffelstein Bayern 1975
III Bocholt Nordrhein-Westfalen 1978
IV Waldbröl Nordrhein-Westfalen 1979/2008
V Trier Rheinland-Pfalz 1980
VI Bad Oeynhausen Nordrhein-Westfalen 1980
VII Seelbach Baden-Württemberg 1982/2008
VIII Herdecke Nordrhein-Westfalen 1982
IX Spiegelau Bayern 1990
X Bodelshausen Baden-Württemberg 1983
XI Braunschweig Niedersachsen 1984
XII Buchholz Niedersachsen 1984/2008
XIII Karlsruhe Baden-Württemberg 1985
XIV Bremen/Ritterhude Bremen/Niedersachsen 1985
XV Kiel Schleswig-Holstein 1986
XVI Wetzlar Hessen 1991
XVII Schleife Sachsen 1992
XVIII Barth/Gutglück in Fuhlendorf Mecklenburg-Vorpommern 1992
XIX Geretsried Bayern 1992
XX Sondershausen Thüringen 1996

Weblinks

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