- Einstellstand
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Ein Stellplatz ist ein privater Abstellstand für (Kraft-)Fahrzeuge. Die erforderliche Mindestanzahl von Stellplätzen für die vorhandene oder geplante Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes ergibt sich aus der Stellplatzverordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Gemeinde.
Stellplätze sind nicht mit Parkständen oder Parkplätzen zu verwechseln. Parkstände sind Flächen auf öffentlichem Grund, die von allen zugelassenen Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen. Parkplätze bestehen aus mehreren Stellplätzen oder Parkständen.
Vollständig mit Wänden und Dach umschlossene und verschließbare Stellplätze werden als Garagen bezeichnet. Lediglich überdachte Stellplätze nennt man dagegen Carport.
Ein Kfz-Stellplatz hat in der Regel die Abmessungen 2,5 x 5,0 m.
Für Wohnmobile, Reisemobile und Wohnwagengespanne gibt es spezielle Stellplätze. Solche Stellplätze werden z. B. in Gebieten von besonderem touristischem Interesse vorgehalten. Sie werden von Kommunen oder auch von privater Hand betrieben.
Das Angebot dieser Stellplätze reicht von reinen, entsprechend gekennzeichneten Parkflächen über Zusatzangebote wie die Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie Entsorgungsmöglichkeiten bis hin zu Angeboten, die einem Campingplatz ähneln.
Viele dieser Stellplätze bleiben Wohnmobilen bzw.Reisemobilen vorbehalten, was der Betreiber durch eine entsprechende Beschilderung ausweist. Andererseits gibt es aber auch viele Stellplätze, welche sowohl Wohnmobile bzw.Reisemobile wie auch Wohnwagengespanne aufnehmen.
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