- Einzelfallentscheidung
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Einzelfallentscheidung ist ein Verwaltungsakt der auf gesonderten Umständen, oftmals auf einer "Ausnahmebasis" beruht. Danach erhält der Antragsteller oft eine sogenannte Ausnahmegenehmigung.
Das bedeutet, wenn eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde, dass diese Entscheidung nicht automatisch auf alle anderen gleichwertigen Fälle bezogen werden kann. Man spricht daher auch davon, dass diese Entscheidung oder dieses Urteil keine so genannte präjudizierende Wirkung besitzt. Umgekehrt gibt es auch Grundsatzentscheidungen, die mit einem Nachtrag versehen sind, so dass Einzelfallentscheidungen davon abweichend sein können. Einzelfallentscheidungen berücksichtigen immer
- die speziellen Gegebenheiten und Sonderheiten eines Falles,
- die persönlichen Umstände der beteiligten Personen und auch
- das kulturelle und soziale Umfeld.
Dennoch dürfen Einzelfallentscheidungen nicht gesetzwidrig sein.
Als Beispiel sei hier die Kostenübernahme von Krankenkassen für eine besondere Behandlung angeführt, die gemäß einer Einzelfallentscheidung gewährt wurde. Darauf können nun andere Patienten sich nicht berufen, um selbst eine Kostenübernahme gewährt zu bekommen. Dennoch zeigt die Praxis, dass das Sammeln verschiedener Einzelfallentscheidungen zum gleichen Thema und die damit verbundene Argumentation, eine Verallgemeinerung der einzelnen Fälle, sei es bei Krankenkasse, Behörde oder bei Gericht, bewirken kann.
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