- Elektronischer Akt
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Als ELAK („Elektronischer Akt“) wird die von den österreichischen Bundesministerien eingesetzte Software („ELAK im Bund“ oder „EiB“) bezeichnet, die zur Vereinfachung und Konsolidierung des Bundes-internen Aktenlaufes sowie zukünftig möglicherweise auch als Schnittstelle zum Bürger verwendet wird. Der technische Betrieb der Server und Anwendungen erfolgt in der Bundesrechenzentrum GmbH.
Der ELAK hat den Papierakt in Österreich abgelöst und ist seit Januar 2004 in allen Bundesministerien in Verwendung. Eine Ausnahme bildet das Verteidigungsministerium (BMLV), das seit 2002 über eine eigene Lösung verfügt. Derzeit sind in der österreichischen Bundesverwaltung insgesamt 9.500 Arbeitsplätze mit dem ELAK ausgestattet (Vollausstattung).
Darüber hinaus bestehen Überlegungen, den elektronischen Akt möglicherweise auch in den Ländern und Gemeinden einzuführen. So z. B. in Vorarlberg, Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Linz und Graz. Derzeit kann man in der österreichischen Verwaltung von ca. 45.000 potentiellen ELAK Arbeitsplätzen ausgehen.
Die Projekte sind auch als Bemühungen im Sinne von e-Government zu verstehen, da der elektronische Akt als Rückgrat dafür gesehen werden kann. Denn wenn ein Bürger/Kunde einen Antrag elektronisch einbringt, erwartet er auch, dass dieser beschleunigt erledigt wird und nicht - schlimmsten Falles - ausgedruckt und auf einem Stapel Papier abgelegt wird. Eine beschleunigte Erledigung ist aber nur dann möglich, wenn alle Beteiligten einer Prozesskette elektronisch vollversorgt sind und die Leistungserstellung ohne Medienbrüche realisierbar ist. Denn dann können Liegezeiten minimiert werden und so relevante Verfahrensbeschleunigungen erzielt werden. Eine Integration von ELAK mit Webapplikationen - z. B. Formularservern oder Fachanwendungen - ist daher angestrebt.
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