Emilie Spyri

Emilie Spyri
Emilie Kempin-Spyri

Emilie Kempin-Spyri (* 18. März 1853 in Altstetten; † 12. April 1901 in Basel; geb. Spyri, verh. Kempin) war die erste Frau, die in der Schweiz als Juristin promoviert wurde und habilitierte. Als Frau durfte sie jedoch nicht als Anwältin praktizieren, weshalb sie nach New York auswanderte, wo sie an einer von ihr gegründeten Rechtsschule für Frauen unterrichtete.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Sie immatrikulierte sich 1883 an der Universität Zürich als erste Schweizerin an der Juristischen Fakultät. 1887 promovierte sie, durch das fehlende Aktivbürgerrecht war ihr jedoch das Anwaltspatent verwehrt. Ihr Vorstoß vor dem Bundesgericht zu einer Uminterpretation des Artikel 4 der Bundesverfassung, dass der Begriff "Schweizer" sowohl Männer als auch Frauen umfassen möge (Generisches Maskulinum), wurde mit einem "ebenso neu als kühn" abgewiesen.

Nachdem sie auch als Dozentin an der Universität Zürich abgewiesen wurde, wanderte sie mit ihrer Familie für kurze Zeit nach New York aus, wo sie das erste Women Law College gründete. Wegen des Heimwehs ihres Mannes Walter Kempin, der sich in New York nie akklimatisieren konnte, kehrte die Familie in die Schweiz zurück.

1891 stellte sie ein erneutes Gesuch um Habilitation an die Universität Zürich, obwohl der Universitätssenat dies erneut ablehnte, erhielt sie vom Erziehungsdepartement die Venia Legendi (das Recht zu Dozieren) als Ausnahme. Sie konnte sich mit dieser Beschäftigung allerdings finanziell nicht über Wasser halten. Zeitlebens kämpfte Kempin-Spyri für ihre Zulassung als Anwältin und zerbrach schließlich an diesem erfolglosen Kampf. 1901 starb sie verarmt in Basel an Gebärmutterkrebs.

Dank ihr wurde 1898 ein neues Anwaltsgesetz in Zürich eingeführt, das den Frauen erlaubte, den Anwaltsberuf auszuüben, trotz fehlendem Aktivbürgerrecht. Bundesweit wurde diese Bestimmung erst 1923 durchgesetzt.

Würdigung

Kempin-Spyri zu Ehren wurde am 19. April 2004 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich eine Ehrentafel aufgestellt. Im Jahr 2008 ehrte sie die Universität Zürich mit einem von Pipilotti Rist gestalteten Denkmal in Form einer überdimensionierten Chaiselongue, die im Lichthof des Hauptgebäudes aufgestellt wurde.[1]

Emily Kempin-Spyris Leben wurde in Eveline Haslers Buch Die Wachsflügelfrau literarisch aufgearbeitet.

Trivia

Die Schöpferin der Romanfigur Heidi, Johanna Spyri, ist Emily Kempin-Spyris Tante.

siehe auch: Anita Augspurg, Lily Braun, Minna Cauer, Camilla Jellinek, Marie Raschke, Marie Stritt, Marianne Weber

Literatur

  • Delfosse, Marianne: Emilie Kempin-Spyri (1853-1901). Das Wirken der ersten Schweizer Juristin unter besonderer Berücksichtigung ihres Einsatzes für die Rechte der Frau im schweizerischen und deutschen Privatrecht. Jur. Diss. Zürich 1994.
  • Berneike, Christiane: Die Frauenfrage ist Rechtsfrage. Die Juristinnen der deutschen Frauenbewegung und das bürgerliche Gesetzbuch. Baden-Baden 1995. ISBN 3-7890-3808-3. Zu Kempin: u.a. S. 81-102.
  • Wunderlich, Dieter: WageMutige Frauen. 16 Porträts aus drei Jahrhunderten. Piper Verlag, München 2008 ISBN 978-3-492-24772-6
  • Yashiki, Jiro Rei: Emilie Kempin-Spyri 1853-1901). Eine Skizze des Lebens und Werkes der Ersten promovierten Juristin Europas, Hitotsubashi Journal of Law and Politics 33 (2005), S. 7 - 17 [1] und 34 (2006), S. 45 - 56.[2]
  • Eveline Hasler: Die Wachsflügelfrau, Geschichte der Emily Kempin-Spyri, München 1995 (dtv), ISBN 3423120878
  • Verein Feministische Wissenschaft Schweiz (Hg.): Ebenso neu als kühn: 120 Jahre Frauenstudium an der Universität Zürich. Verantwortlich für die Redaktion dieses Bandes: Katharina Belser, Gabi Einsele, Rachel Gratzfeld, Regula Schnurrenberger. Zürich 1988. (Schriftenreihe / Verein Feministische Wissenschaft), ISBN 3905493012

Einzelnachweise

  1. http://www.kempin-spyri.uzh.ch/ehrungen/denkmal.html

Weblinks


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