Generisches Maskulinum

Generisches Maskulinum

Ein generisches Maskulinum (eine verallgemeinernde männliche Form eines Wortes) liegt dann vor, wenn bei Personenbezeichnungen, insbesondere bei Berufsbezeichnungen und Substantiven, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), die maskuline Form auch weibliche Personen einbezieht (der unbekannte Spender). Daneben bestehen im Deutschen auch generische Feminina (die Person) und generische Neutra (das Mitglied).

Inhaltsverzeichnis

Anwendung des generischen Maskulinums

Diese Formulierungsmöglichkeit wird traditionell dann gewählt, „wenn das natürliche Geschlecht unwichtig ist oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind. Das Maskulinum ist hier neutralisierend bzw. verallgemeinernd (‚generisch‘).“[1] Da das Maskulinum neben seiner generischen Funktion auch spezifisch (also ausschließlich für Männer) verwendet werden kann, hängt es ohne explizite Hinweise von der jeweiligen gesellschaftlichen Situation und vom Einzelnen ab, ob das andere Geschlecht eingeschlossen wird.

Beispiele:

  • Variante 1: Frauen sind mitgemeint.
    • „Die Wanderer gingen den Berg hinauf.“ (Variante 1a: Die Rede ist von Gruppen, zu denen – vermutlich – auch weibliche Personen gehören)
    • „Ein Feuerwehrmann hat keine Angst vor dem Feuer.“, „Der Deutsche gilt als fleißig.“ (Variante 1b: Die Rede ist nicht von einem bestimmten realen Mann, sondern von einer imaginierten Person als Träger einer Rolle oder von Eigenschaften und ohne Hinweis auf deren Geschlecht; es liegt ein generalisierender Singular vor. Geistig sind Frauen im Begriff der Feuerwehrmänner dann eingeschlossen, wenn man einen weiblichen Feuerwehrmann für möglich hält.)
  • Variante 2: Eindeutig (ausschließlich) weibliche Personen werden mit grammatisch maskulinen Begriffen bezeichnet.
    • „Sie ist unser bester Ingenieur.“ (Variante 2a: Die Rede ist von einer einzelnen weiblichen Person)
    • „Die letzten Sänger, die auftraten, waren Lisa und Anna.“ (Variante 2b: Die Rede ist von mehreren weiblichen Personen; Zusatzinformation bei Benutzung des generischen Maskulinums: Es treten auch keine männlichen Sänger mehr auf)
    • „Die Bundeskanzlerin wurde der Lage Herr.“ (Variante 2c: feststehende Redewendung, die – anders als Variante 2a – nicht moviert werden kann, wenn sie auf eine Frau oder auf Frauen bezogen wird).

Gelegentlich werden auf Menschen auch generische Feminina („die Person“, „die Geisel“, „die Waise“) und generische Neutra („das Opfer“, „das Kind“) angewandt. Zur Kategorie der generischen Neutra gehören alle Diminutive, sofern sie als solche erkannt und empfunden werden („das Männchen“, „das Schneiderlein“, aber „die Heidi“; bei Johanna Spyri heißt es hingegen noch: „das Heidi“, weil bei ihr das Bewusstsein dafür noch lebendig ist, dass „Heidi“ „kleine Adelheid“ bedeutet).

Es kommt in der deutschen Sprache und in den meisten Sprachen, die über mindestens zwei Genera verfügen, relativ häufig vor, dass das Genus (das grammatikalische Geschlecht) einer Personenbezeichnung vom Sexus (dem biologischen Geschlecht) der bezeichneten Person abweicht. Bei Menschen wird im Deutschen das generische Maskulinum häufiger als das generische Femininum und das generische Neutrum benutzt (z. B. bei so gut wie allen Berufsbezeichnungen und „nomina agentis“). Bestehende spezifische Feminina werden im Bedarfsfall (d. h. dann, wenn die ersten Männer Träger der entsprechenden Funktion werden) durch neu geschaffene generische Maskulina ersetzt (HebammeEntbindungspfleger, PolitesseParkraumüberwachender).

Auch für die Bezeichnung von Tieren gibt es in der deutschen Sprache neben generischen Maskulina („der Hund“, „der Löwe“) auch generische Feminina („die Gans“, „die Katze“) und generische Neutra („das Pferd“, „das Nashorn“).

Der Begriff generisches Maskulinum ist nicht auf Gegenstände („der Tisch“) und Abstrakta („der Ruhm“) anwendbar, weil es in diesen Fällen keinen Konflikt zwischen dem Genus des Wortes (des sprachlichen Zeichens) und dem Sexus des Bezeichneten geben kann.

Genus und Sexus

Zum Verhältnis von Genus und Sexus gibt es in der Linguistik zwei verschiedene Auffassungen:

Der ersten Auffassung zufolge haben Genus und Sexus in Sprachen wie dem Deutschen nichts miteinander zu tun: Wenn ein Tisch „männlich“ sei, dann könne ein Teil von ihm, nämlich das Tischbein, eigentlich nicht „sächlich“ sein. Tatsächlich aber sei die Zuordnung von Genera zu Wörtern zufällig und willkürlich, wie auch die Genuszuordnung beim Besteck: „der Löffel“, „die Gabel“, „das Messer“. Auch seien nicht alle Hunde (generisches Maskulinum) männlich und nicht alle Katzen (generisches Femininum) weiblich. „Sachen“ seien Pferde (generisches Neutrum) allenfalls für Juristen und Ökonomen. Auch bei Lebewesen gebe es also chaotische Verhältnisse bei der Zuordnung von Oberbegriffen zu Genera. Folglich sei nichts dagegen einzuwenden, wenn auch Menschen mit einem von ihrem Sexus abweichenden Wort bezeichnet würden.

Der zweiten Auffassung zufolge ist eine Kongruenz zwischen Sexus und Genus bei Personenbezeichnungen der Normalfall. Bei der Bezeichnung von Verwandtschaftsverhältnissen werde sie konsequent eingehalten („der Vater“, aber „die Mutter“). Sprachen unterschieden einerseits zwischen „Animata“ (Belebtem, Leitfrage: „Wer?“) und „Inanimata“ (Unbelebtem, Leitfrage: „Was?“), andererseits zwischen Männlichem und Weiblichem. Diese beiden Trennungen kämen in der Dreizahl der Genera zum Ausdruck. Um Abweichungen von der Kongruenz zu verstehen, sei ein hohes Maß an Abstraktionsvermögen erforderlich. Diese Abweichungen müssten gerechtfertigt werden und nicht die Einhaltung der Kongruenz.[2]

Stand der Diskussion

Argumente für das generische Maskulinum

Sprachliche Korrektheit der Trennung von Genus und Sexus

Die Verwendung der generischen Form entspricht in den Fällen, die von o. g. Definition umfasst sind, den Regeln der deutschen Sprache. Die „sinnwidrige“ Anwendung von Personenbezeichnungen auf das „falsche“ natürliche Geschlecht lasse sich dadurch rechtfertigen, dass die Kategorien „grammatisches Geschlecht“ und „natürliches Geschlecht“ nur Schnittmengen aufweisen, aber nicht deckungsgleich sind. Demnach würden Frauen nicht durch grammatisch maskuline Begriffe „entweiblicht“, wie auch Männer nicht „entmännlicht“ werden, wenn man sie z. B. „eine Person“ nennt.

Mangel an praktikablen, verständlichen, informativen und stilistisch ansprechenden Alternativen

Bestimmte Inhalte, so die Verteidiger des Maskulinums, ließen sich ausschließlich unter Verwendung der generischen Form ausdrücken. Dies würde das Beispiel Brühlmeiers verdeutlichen:[3] Der Satz „Frauen sind die vernünftigeren Autofahrerinnen“ ergibt z. B. keinen Sinn, da ausnahmslos alle Autofahrerinnen Frauen sind. Es müsse daher heißen: „Frauen sind die vernünftigeren Autofahrer“ (vgl. auch den Abschnitt „Vermittelnde Position“).

Die Methode des „Splittings“ (explizite Benennung beider Geschlechter) als Alternative zum generischen Maskulinum führe zu unpraktischen und unschönen Ergebnissen: Sie mache die Texte lang und unübersichtlich und eigne sich mehr für politische Proklamationen und Festtagsreden als für sachliche Texte. Sie wirke zudem umständlich, verkomplizierend und überladen. Unabhängig davon, ob die explizite Beidnennung durch die Verwendung von Binnen-Is, Schrägstrichen oder die zusätzliche Verwendung auch der femininen Wortform erfolge, werde die Aufmerksamkeit für das natürliche Geschlecht der Bezeichneten verstärkt. Zusätzliche Informationen enthielten solche Ergänzungen selten. Gelegentlich störten sie das Verständnis des Gemeinten, vor allem dann, wenn beim flüchtigen Lesen das Binnen-I als „i“ oder gar als kleines „L“ wahrgenommen wird.[4]

Einen möglichen „female bias“ hat eine Forschungsgruppe der Universität Mannheim in den Fällen erkannt, in denen Binnen-Is benutzt werden.[4] Die Forscher fanden keine ausgeprägten Unterschiede hinsichtlich des Textverständnisses bei den Probanden zwischen der Verwendung des generischen Maskulinums und der Doppelformulierung in ganzen Wörtern.

Bei der Verbindung zweier Funktionsbezeichnungen zu Komposita oder Doppelformulierungen müsste etwa der Begriff „Schülervertreter“ in „Schülerinnen- und Schüler-Vertreter sowie Schülerinnen- und Schüler-Vertreterinnen“ oder „Schülerinnen- und Schülervertreterinnen und -vertreter“ umgeformt werden. Aus „Der Ministerpräsident oder sein Stellvertreter“ würde in der unabgekürzten offiziellen Fassung: „Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter“ (16 Wörter statt 5 Wörtern).

Andere Schwierigkeiten würden sich, insbesondere beim lauten Vorlesen, bei der Lesbarkeit von Texten ergeben: „Ein(e) geeignete(r) Sprecher(in) musste den Textvortrag übernehmen.“

Vermeidbare Verständnisprobleme

Der Einwand, Frauen seien beim generischen Maskulinum nicht mitgemeint bzw. dieser Eindruck dränge sich auf, könne durch den Hinweis auf die Realität teilweise entkräftet werden: In vielen modernen Staaten ist die Gleichberechtigung der Geschlechter durch einen eigenen Paragraphen oder ein eigenes Gesetz garantiert. So wird für Deutschland argumentiert, dass beispielsweise im deutschen Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 seit 1949, gegen heftige Widerstände durchgesetzt,[5] dem entgegenstehende Bestimmungen traten erst 1953 außer Kraft, 1958 wurde das bürgerliche Recht angepasst[6]) im Zweifelsfall Frauen mit grammatisch maskulinen Personenbezeichnungen mitgemeint seien, wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt würden. So müsse daher auch das Grundgesetz nicht deshalb geändert werden, weil es seit 2005 eine Bundeskanzlerin gibt, da alle Aussagen, in denen die Formulierung „der Bundeskanzler“ vorkommt, per Definition des Grundgesetzes auch auf Bundeskanzlerinnen anwendbar sind.[7] Seit der Einführung des Strafgesetzbuches im Deutschen Reich im Jahr 1872 sind dessen Bestimmungen auch auf Frauen angewandt worden, da beispielsweise auch Mörderinnen als „Mörder“ im Sinne des Gesetzes gelten.[8]

Sprache als Instrument politischer Bestrebungen

Manche ordnen eine geschlechtsneutrale oder auch Frauen explizit nennende Wortwahl der „politischen Korrektheit“ zu und vertreten die Ansicht, dass damit dem eigentlichen Anliegen mehr geschadet, als dem Ziel der Gleichberechtigung gedient werde.

Kritisiert wird ferner, die Alternativvorschläge würden der Gesellschaft oktroyiert.[9][10] Dies geschehe teilweise durch den Vorwurf, die Verwendung des generischen Maskulinums sei frauenfeindlich,[11] teilweise unmittelbar durch staatlichen Zwang.[12] Daher werden diese Versuche, das generische Maskulinum abzuschaffen, mit dem Orwellschen Neusprech verglichen.[13][9]

Legitimität bzw. Vermeidbarkeit „unpräziser“ Formulierungen

Jeder Text ist auslegungsfähig und auslegungsbedürftig. Hintergrundwissen ist für ein vertieftes Textverständnis immer erforderlich. Die Notwendigkeit, Aussagen interpretieren zu müssen, lässt sich zudem nie vollständig beseitigen. Die Frage, wer (d. h. welche Gruppe von Menschen) mit einer bestimmten Personenbezeichnung gemeint ist, stellt sich nicht nur im Hinblick auf deren Geschlechtszugehörigkeit (Beispiel: Wer gehört zu den „ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern?“). Unschärfe im Ausdruck kann auch ein (legitimes) Stilmittel sein.

Verzicht auf die Erwähnung der Geschlechtszugehörigkeit in negativ bewerteten Kontexten

In aller Regel wird bei der Beschreibung von Situationen, in denen das Handeln der Beteiligten abgelehnt wird (und werden soll), auch von Gegnern des generischen Maskulkinums darauf verzichtet, Formulierungen zu benutzen, bei denen „Frauen sichtbar gemacht und an erster Stelle erwähnt werden“ (Beispiel für eine kaum benutzte Formulierungsmöglichkeit: „Randaliererinnen und Randalierer lieferten sich eine Straßenschlacht mit der Polizei“), und zwar auch dann, wenn nachweislich Frauen beteiligt sind.

Eine Betonung des weiblichen Elements in solchen Zusammenhängen wäre unfair, da sie suggerieren würde, dass Frauen in besonders ausgeprägter Weise (im genannten Beispiel: als Gewalttätige) aktiv wären.

Nützlichkeit des generischen Maskulinums auch für Frauen

Schließlich liegt die These, grammatisch männliche Personenbezeichnungen seien im Zweifelsfall als spezifische Maskulina zu interpretieren, nicht unbedingt im Interesse der feministischen Bewegung: Ursula Doleschal[14] weist nach, dass die These „Arbeiterinnen sind keine Arbeiter“ zuerst von patriarchalischen Unternehmern benutzt wurde, um eine ungleiche Bezahlung von männlichen und weiblichen Arbeitern zu rechtfertigen. Um dem Eindruck entgegenzuwirken, Frauen gehörten einer völlig anderen Kategorie von Arbeitskräften an als Männer, sei in der DDR und anderen sogenannten sozialistischen Staaten weitgehend darauf verzichtet worden, Berufsbezeichnungen im spezifischen Femininum zu benutzen.

Argumente gegen das generische Maskulinum

In der Ausgabe des „Grammatik-Dudens“ von 1998 heißt es: „Besonders bei Berufsbezeichnungen und Substantiven, die den Träger bzw. die Trägerin eines Geschehens bezeichnen (Nomina Agentis), wird die Verwendung des generischen Maskulinums immer mehr abgelehnt.“[15]

Lisa Irmen[16] nennt hierfür drei Hauptgründe:

  1. Das generische Maskulinum drücke die Ungleichwertigkeit von Männern und Frauen aus. Das sei durch sprachhistorische Analysen belegt.
  2. Es sei uneindeutig. Das bewiesen sprachwissenschaftliche und sprachhistorische Befunde.
  3. Frauen fühlten sich durch das generische Maskulinum oft nicht mitgemeint. Das hätten (sozial)psychologische Studien ergeben.

Stützung der Vorstellung von der Ungleichwertigkeit der Frau

Bereits Ulpian, so Irmen, habe im 3. Jahrhundert gelehrt: „Die größere Würde liegt beim männlichen Geschlecht [Sexus]. Wenn in einer Bestimmung nur das männliche Geschlecht [Genus] genannt ist, so erstreckt sie sich gleichwohl zumeist auf beide Geschlechter.“

Insbesondere bei prestigeträchtigen Ämtern und Tätigkeiten sei es als selbstverständlich verstanden worden, dass sie von männlichen Personen ausgeübt worden seien. Je nach Sitte und Bedarf seien auch vereinzelt Frauen zu diesen Tätigkeiten zugelassen worden, für die man aber nicht systematisch die Bezeichnung für die die Tätigkeit Ausübenden geändert habe.

Eine gängige Strategie von Frauen, die bislang männlich dominierte Tätigkeiten „eroberten“, sei es bis in die 1980er Jahre gewesen, sich selbst mit maskulinen Begriffen zu bezeichnen (z. B. als „Ingenieur“), um in der Fachwelt Anerkennung zu finden (als Fachkraft, nicht als Frau). Die „zu starke“ Betonung des weiblichen Elements durch Benutzung der Endung „-in“ wurde lange Zeit als nicht zielführend (im Sinne der Emanzipation der Frauen) empfunden, zumal eine besondere Markierung von Frauen die Konnotation fördere, Männer seien der Normalfall und Frauen der Sonderfall.

Spätestens mit den „Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs“ sei diese Strategie jedoch aufgegeben worden. Jetzt gelte es, die mit der Endung „-in“ verbundenen negativen Konnotationen zu verändern, indem im Zusammenhang mit dem Reden über Frauen Positives kommuniziert werde.

Uneindeutige Form der Kommunikation

Da das generische Maskulinum die gleiche Form hat wie das spezifische Maskulinum (d. h. die Bezeichnung für eine männliche Person oder eine Gruppe ausschließlich männlicher Personen), wird bei Benutzung des generischen Maskulinums nicht ausdrücklich übermittelt, ob weibliche Personen wirklich mitgemeint sind. Vor allem in Texten zu historischen Begebenheiten ist unklar, ob sich etwa keltische Krieger oder Priester nur auf Männer (spezifisches Maskulinum) oder auf Frauen und Männer (generisches Maskulinum) beziehen. Durch diese Ungenauigkeit im Ausdruck wird das Textverständnis erschwert.

Mehrere Studien haben gezeigt, dass bei Personenreferenzen im generischen Maskulinum ein „male bias“ eintritt, der darin bestehe, dass ein geringerer gedanklicher Einbezug von Frauen zu beobachten ist als bei alternativen Sprachformen wie der Beidnennung oder dem Binnen-I.[17][18][19][20]

Der Satz: „Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten oder […] 2. der Ehegatte des Beschuldigten […]“ (§ 52 der deutschen Strafprozessordnung[21]) sei ein (wenn auch extremes) Beispiel für die Verwirrung, die das generische Maskulinum auslösen könne.[8]

Verfehlung der kommunikativen Absicht

Entwicklungspsychologen haben festgestellt, dass Kinder im Zuge des Spracherwerbs erst relativ spät, und zwar zumeist erst in der Grundschule, lernen, ein generisches Maskulinum als solches zu verstehen.[14] Das liege daran, dass für dieses Verständnis ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich sei. Das generische Maskulinum erfordere eine „Geschlechtsabstraktion“ in dem Sinne, dass der Hörer oder Leser vom natürlichen Geschlecht einer konkreten Person absehen müsse. Daher sei es nicht verwunderlich, dass vor allem wenig gebildete und kognitiv beeinträchtigte Menschen generische Maskulina nicht verstehen. Das Gebot der Barrierefreiheit (vgl. auch Leichte Sprache) mache es erforderlich, allgemein verständliche Formulierungen zu benutzen.

Darüber hinaus setze jemand, der ein generisches Maskulinum benutze, die Bereitschaft von Leserinnen oder Hörerinnen voraus, dass bei Begriffen, mit denen sie bezeichnet werden, von ihrem natürlichen Geschlecht abgesehen werde; diese Akzeptanz sei nicht unbedingt gegeben. In solchen Fällen komme es oft zu vermeidbaren Störungen der Kommunikation auf der Beziehungsebene. Unter Berücksichtigung der Aspekte „Sprachökonomie“ und „Ästhetik“ urteilt Nicola Döring: „Wer es mit der Lesbarkeit von Texten im Sinne eines verständigungsorientierten Kommunikationsbegriffes ernst meint, darf also nicht nur die Sprachökonomie bemühen. Denn was nutzt eine kurze und bündige Formulierung, wenn sie am Ende falsch verstanden wird oder anderweitige Rezeptionsprobleme aufwirft?“[22]

Eindeutigkeit der Endung „-in“

Laut Ivo Hajnal[23] besteht eine traditionelle Funktion des generischen Maskulinums darin, Zweideutigkeiten bei der Verwendung der Endung „-in“ zu vermeiden. Diese habe auch eine „matrimonielle Funktion“ („die Müllerin“ = die Ehefrau – oder Tochter – von Herrn Müller; vgl. „Luise Millerin“ als ursprünglicher Titel von Schillers „Kabale und Liebe“). Dadurch, dass zunehmend die Endung „-in“ von der matrimoniellen Funktion befreit werde, nehme auch die Notwendigkeit ab, das generische Maskulinum als Funktionsbezeichnung zu benutzen („Pastorin“ wird kaum noch als „Ehefrau des Pastors“ verstanden). Auch gebe es einen empirisch beobachtbaren Prozess der „Semantisierung des Genus“, das heißt im Textverständnis nehme die Korrelation zwischen Genus (vor allem: genus masculinum) und Sexus (vor allem: männliche Person) zu, je häufiger die feminine Personenbezeichnung parallel genannt werde. Nicht nur in der deutschen Sprache sei ein Sprachwandel dergestalt erkennbar, dass Genus und Sexus im Sprachgebrauch und im Sprachverständnis immer häufiger in Übereinstimmung gebracht würden, so Hajnal. Besonders stark sei dieser Trend in slawischen Sprachen ausgeprägt. Möglicherweise werde im Deutschen das generische Maskulinum durch zunehmenden Nichtgebrauch aussterben.

Neuere Forderungen und Empfehlungen

Das Argument, Ersatzformulierungen für das generische Maskulinum seien „umständlich“ oder „unschön“, treffe dann nicht zu, wenn „geschlechtsneutral“ formuliert werde (d. h. wenn sich die Frage: „Generische oder spezifische Verwendung?“ auf Grund der gewählten Personenbezeichnung nicht stelle) und wenn eine weibliche Person oder ausschließlich weibliche Personen bezeichnet werden sollen.

Es gibt auch Feministinnen, die zu der Ansicht gelangt sind, dass ein Binnen-I „eher verarbeitet [wird] wie ein Femininum“ und dass demzufolge dessen Gebrauch nicht „geschlechtergerecht“ sei.[24] Generell ist ein Trend weg von Splittingformen hin zu unmarkierten Formen (Beispiel: „Autofahrende“ statt „Autofahrer“[25]) erkennbar, durch die nicht nur Frauen, sondern auch Männer „sprachlich unsichtbar gemacht“ würden. Allerdings führen solche „unmarkierten“ Formen dazu, dass an Frauen seltener gedacht wird als bei Verwendung des generischen Maskulinums.[26]

Einen methodischen Tipp gibt die ETH Zürich in Regel 8 ihrer „12 Sprachregeln“:[27]

„„Wenn Sie einen Text zuerst in der männlichen Form erarbeiten und die weibliche Form erst nachträglich ergänzen, wirkt dies meist langweilig, aufgesetzt und schwerfällig.““

Man solle also nicht mit dem Satz: „Die Teilnehmer des Seminars sind berechtigt, die Software zu benutzen.“ beginnen und ihn in: „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars sind berechtigt, die Software zu benutzen.“ umformulieren, sondern gleich „Die Teilnahme am Seminar berechtigt zur Benutzung der Software.“ schreiben.

Dies ist Nominalstil und nicht unumstritten; ebenso die Verwendung von passivischen Sätzen.

Das Goethe-Institut empfiehlt Kreativität, um einerseits „eine gute gendergerechte Sprache“ zu erreichen und um andererseits zu vermeiden, dass „gendergroteske Sprachirrungen“ entstehen, die zur „eigenen Karikatur“ werden und den Sprachfluss zerstören.[28]

Behördeninterne Weisungen

Bundesebene in Deutschland

Das deutsche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend interpretiert § 1 Abs. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes von 2001[29] dahingehend, dass die Beschäftigten der obersten Bundesbehörden verpflichtet seien, der „sprachliche[n] Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie im dienstlichen Schriftverkehr“ Rechnung zu tragen und „geschlechtergerecht zu formulieren“. Es sei zwar „erkennbar, dass nach wie vor Akzeptanzprobleme insbesondere bei der geforderten weitgehenden Vermeidung des generischen Maskulinums bestehen“, entsprechende Vorbehalte zu überwinden sei aber Dienstpflicht aller Beschäftigten der obersten Bundesbehörden.[30]

Verbot der Verwendung des generischen Maskulinums in Kiel

In der Stadt Kiel gibt es ein Verbot, im Dienstgebrauch das Generische Maskulinum zu benutzen: Es gilt dort heute „für die Verwaltung eine Schreibanweisung aus dem Jahr 2003. Sie verlangt, dass beide Geschlechter explizit genannt oder neutralisierende Formen benutzt werden; das große I ist dagegen nicht zugelassen. Eindeutig ist, dass in Texten der Landeshauptstadt Kiel das Maskulinum nicht mehr vorkommen darf, wenn beide Geschlechter gemeint sind oder sein könnten.“[31]

Vermittelnde Position

Es gibt auch Anhänger einer sogenannten „geschlechtergerechten“ Sprache, die einräumen, dass in manchen Fällen das generische Maskulinum die sinnvollste Ausdrucksweise darstelle.[32] Beispielsätze:

  • „Mädchen sind die besseren Schüler.“
  • „Bei uns ist der Kunde noch König.“

Jeder Versuch, die beiden Aussagen in sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ zu übersetzen, führe entweder zu Satzungetümen oder zu Tautologien.

  • „Sie ist unser bester Ingenieur.“[13]

Hier wird deutlich, dass es weder einen weiblichen, noch einen männlichen Ingenieur gebe, der besser sei als die Angesprochene. Würde von einer „Ingenieurin“ gesprochen, so wäre dies missverständlich, da es die Möglichkeit eines fachlich besseren Ingenieurs – nämlich eines männlichen – offen ließe. Eine Doppeltnennung oder ein Binnen-I kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die Angesprochene nur ein natürliches Geschlecht hat.

Anwendung alternativer Formulierungen

Doppelnennung und Partizipien

Als Alternativen zum generischen Maskulinum finden unter anderem Doppelnennungen („Schülerinnen und Schüler“) und aus Partizipien gebildete Nomen („Lernende“) Anwendung.

Die linke Schweizer Wochenzeitung WOZ und teilweise auch die Berliner Tageszeitung taz verwenden in ihren Beiträgen die abgekürzte alternative Schreibweise mit dem Binnen-I (LehrerInnen, SozialpädagogInnen, MinisterialrätInnen usw.). Die Verwendung des Binnen-I bzw. großen I im Wortinnern entspricht weder den alten noch den neuen Rechtschreibregeln. Es wird angeführt, dass es den geschriebenen vom gesprochenen Text trennt. Auch der Ursprung dieser Schreibweise aus der links-alternativen Szene wirkt in der Alltagspraxis bei manchen abschreckend. Das Binnen-I stieß überwiegend auf gesellschaftliche Ablehnung. Dadurch, dass in vielen Fällen die maskuline Form im Wort nicht mehr erkennbar ist, handelt es sich eher um ein verstecktes generisches Femininum, zumal dann, wenn z. B. das Wort „BürgerInnen“ beim Vorlesen eines nicht selbst verfassten Textes als „Bürgerinnen“ und nicht als „Bürgerinnen und Bürger“ ausgesprochen wird. Allerdings wird bisweilen durch einen Glottisschlag vor dem Binnen-I auch lautlich zwischen „BürgerInnen“ und „Bürgerinnen“ unterschieden (analog zur Unterscheidung von „vereisen“ und „verreisen“). Die unübliche Aussprache lässt bei den betreffenden Personen auf einen femininen Bias schließen. Nicht zuletzt sei die ungewohnte Verwendung von Großbuchstaben inmitten von Wörtern sprachästhetisch problematisch. In Überschriften, die ausschließlich aus Großbuchstaben bestehen, ist ein „Binnen-I“ nicht mehr als solches erkennbar. Es wird zum generischen Femininum.

Juristisch normierte Sprache

In der Regel sind in normativen Texten mit grammatikalisch männlichen Begriffen weibliche Personen mitgemeint. Das vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ (2008)[33] (Abschnitt 1.8, „Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern“[34]) empfiehlt, in juristischen Texten Frauen direkt anzusprechen und sichtbar zu machen (§ 111). Darunter dürfe aber die Verständlichkeit der Texte nicht leiden. Rechtsverbindliche Texte dürften keine Schrägstriche enthalten und müssten problemlos vorlesbar sein, was die Benutzung des Binnen-Is ausschließe (§ 115). Die Autoren des Handbuchs empfehlen ausdrücklich geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen, kreative Umformulierungen (§ 117) und Doppelbezeichnungen (§ 114). Letztere sollten allerdings nicht zu häufig benutzt werden (§ 118). Spezifische Maskulina müssten ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden (§ 120).

Den Geist des Handbuchs vorwegnehmend, heißt es z. B. in § 5a Abs. 7 der „Niedersächsischen Gemeindeordnung“:[35] „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte in allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen und ihr die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.“ Durch die Formulierung wird unmissverständlich verdeutlicht, dass das Amt des Bürgermeisters von Frauen und Männern ausgeübt werden kann, das der Gleichstellungsbeauftragten aber nur von Frauen.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist das deutsche Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und- entschädigungsgesetz – JVEG).

Bis zum 18. August 2006 schrieb in Deutschland § 611b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass in der Regel Arbeitsplatzausschreibungen so formuliert werden müssen, dass kein Anschein einer Diskriminierung entsteht. Diese Norm wird seitdem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgegeben. Bei Stellenausschreibungen kommen aus Platzgründen meist die Kurzformen zum Zuge (z. B. „Lehrer/-innen“). Alternativ wird auch die Form „Zerspanungsmechaniker (m/w)“ verwendet. Verstöße gegen diese Norm können Schadensersatzansprüche begründen.

Empfehlungen des „Duden“

Die Redaktion des Duden empfiehlt in ihrer Zeitschrift Sprachspiegel,[36] in bestimmten Fällen das generische Maskulinum in seine geschlechtsspezifischen Formen aufzulösen. Das gelte insbesondere bei der direkten Ansprache („Bürgerinnen und Bürger“) oder in Formularen. Die Duden-Redaktion erklärt das generische Maskulinum nicht für abgeschafft, erkennt aber an, dass eine „Breitenwirkung der feministischen Sprachkritik“ eingesetzt habe, und beim Verfassen vieler Texte niemand mehr um die „Frage der angemessenen sprachlichen Berücksichtigung von Frauen“ herumkäme. Gemäß Duden Band 9 („Richtiges und gutes Deutsch“) ist das „große I“ rechtschreibwidrig. Der Band gibt jedoch Hilfestellungen zur alternativen Formulierung (Splitting).

Die Dudenredaktion formuliert folgende Empfehlungen für den Fall, dass alternativ formuliert werden soll:

  • Doppelnennung: Lehrerinnen und Lehrer
  • Bei Bedarf nach Verkürzung eine dieser beiden Kurzschreibweisen:
    • Schrägstrich: Mitarbeiter/-in. Die Schrägstrich-Schreibweise ist nur zusammen mit dem Bindestrich korrekt. Sie ist nur in solchen Fällen korrekt, bei denen die feminine Form nur durch Hinzufügen von Buchstaben an die maskuline Form am Wortende gebildet wird, also nicht bei Kollege/Kollegin und auch nicht bei Arzt/Ärztin, weil hier ein Umlaut gebildet wird.
    • Klammerbenutzung: Sie ist im Gegensatz zur Schrägstrich-Variante auch dann möglich, wenn zur Bildung des Femininum Buchstaben im Wortinneren hinzugefügt werden: Kolleg(inn)en.
Falls sich im Wortinnern Buchstaben ändern, also z. B. bei Ärztin/Arzt, ist keine dieser beiden Kurzschreibweisen korrekterweise möglich.
Bei Umformulierung eines Satzes in den Plural bieten sich oft Möglichkeiten, eine Kurzschreibweise zu benutzen, die sich im Singular nicht oder nicht so einfach bietet: Den Satz Jeder Autofahrer kennt dieses Problem kann man im Singular nur durch Doppelung sowohl von jeder als auch von Autofahrer so ausdrücken, dass beide Geschlechter genannt werden. Formuliert man ihn um in den Plural, kann man elegant eine Kurzform verwenden: Alle Autofahrer(innen) kennen dieses Problem.
Beim Vorlesen sollten die genannten Kurzformen als Doppelnennungen ausgesprochen werden.
  • Ersatzformulierungen mit geschlechtsneutralen Wörtern, gebildet durch Adjektive, Partizipien und neue Zusammensetzungen:
    • Verwitwete statt Witwen und Witwer
    • Lehrende statt Lehrerinnen und Lehrer
    • Redaktion statt Redakteure und Redakteurinnen
    • Ärztlicher Rat statt Rat des Arztes
    • Studierende statt Studenten und Studentinnen

Zu diesen Ersatzformulierungen wäre auch die Variante des Entwurfs zu den europäischen Verfassungsverträgen zu zählen, bei welcher aus Gleichstellungsgründen abwechselnd die Begriffe Mensch und Person benutzt werden.

Kritik

Gegen die Verwendung von Ersatzformulierungen spricht, dass möglicherweise „das spezifische Verstehen des generischen Maskulinums auf ein viel grundlegenderes Problem zurückzuführen ist, dass nämlich der Mann in unserer Gesellschaft als ‚Prototyp‘ des Menschen angesehen wird. Dann würden nämlich auch sogenannte geschlechtsneutrale Formulierungen wie Studierende, Lehrende usw. als Alternativen zum generischen Maskulinum nicht viel weiterhelfen, da auch sie automatisch mit dem Prototypen Mann instantiiert würden. Helfen würde in solch einem Falle nur, wenn man explizit auch die weibliche Formulierung mitbenutzt.“[37]

Auch bei Berücksichtigung dieser Empfehlungen bleibt in Form von Komposita das generische Maskulinum erhalten. Das betrifft Wortzusammensetzungen, bei denen das generische Maskulinum an erster Stelle steht, z. B. „Fußgängerüberweg“, „Leserbrief“ oder auch „Bürgermeister/-in“ (hier auf den Bestandteil „Bürger“ bezogen, nicht auf „Meister/-in“).

Durch die Verwendung von Ersatzformulierungen können unbeabsichtigte Mehrdeutigkeiten oder Bedeutungsverschiebungen erzeugt werden, da sie selten strikt synonym, sondern meist nur bedeutungsähnlich sind, z. B. ist der/die Lehrer/-in streng genommen nur Lehrender während er eine Lehrtätigkeit ausübt.

Einbezug von Männern in zuvor ausschließlich mit Frauen besetzte Gruppen

Einen Sonderfall stellen gesellschaftliche Veränderungen dar, durch die traditionell „weibliche“ Tätigkeiten für Männer geöffnet wurden. Das Musterbeispiel hierfür ist der Beruf der Hebamme. Seitdem in Deutschland auch Männer diesen Beruf ausüben dürfen, wird er mit dem Wort „Entbindungspfleger/-in“ bezeichnet. „Politessen“ beiderlei Geschlechts werden neuerdings offiziell „Parkraumüberwachende“ genannt. Diesen Neuerungen gemeinsam ist ein kreativer Umgang mit Sprache, der zu völlig neuen Begriffen geführt hat. Bezeichnend ist, dass mit der gesellschaftlichen Änderung gleichzeitig ein Sprachwandel einsetzte, der verhinderte, dass männliche Entbindungspfleger als „Hebamme“ bezeichnet werden.

Anwendung femininer Bezeichnungen auf männliche Personen

Gelegentlich wird mit der ausschließlichen Benutzung femininer Personenbezeichnungen experimentiert. So schreibt Leif Pullich in der Arbeit Weblogs als Lernjournale. Kommunikation und Reflexion mit Weblogs im Rahmen akademischer Abschlussarbeiten:[38] „Im weiteren Text verwende ich ein generisches Femininum, wenn allgemeine Begriffe zur Bezeichnung von Personen gleich welchen Geschlechts verwendet werden.“ Folgerichtig heißt es kurz darauf: „Weblogs werden als ‚corporate blogs‘ in der Organisationskommunikation eingesetzt und können hier sowohl in der externen Kommunikation mit Öffentlichkeit, Markt, Kundinnen und Geschäftspartnerinnen als auch internen Kommunikation im Projekt- oder Wissensmanagement verschiedene Funktionen übernehmen.“

Lisa Irmens[24] Hinweis, eine „Fußnote mit Hinweis, dass generische Maskulina auch Frauen einschliessen“, funktioniere nicht „geschlechtergerecht“, gilt allerdings erst recht für generische Feminina, da durch diese Praxis ein völlig neuer, geltenden Sprachverwendungsregeln widersprechender Sprachgebrauch etabliert werden soll.

Siehe auch

Literatur

Sprachkritische Literatur

  • Der Duden. 2005. Grammatik, insbesondere Abschnitt Nomen (Substantiv): Genus, Regel 236 (Personenbezeichnungen)
  • F. Braun, A. Gottburgsen, S. Sczesny, D. Stahlberg: Können Geophysiker Frauen sein? Generische Personenbezeichnungen im Deutschen, in: Zeitschrift für Germanistische Linguistik (ZGL), 1998, Heft 26, S. 265–283.

Zu den Nachteilen geschlechtsbezogener Sprachveränderungen

  • Dagmar Lorenz: Die neue Frauensprache – Über die sprachliche Apartheid der Geschlechter. Erstmals erschienen in: „Muttersprache. Zeitschrift zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache“. Heft 3, Sept. 1991; Hrsg.: Gesellschaft für deutsche Sprache, Wbn.; zitiert nach und abrufbar unter ulrichdevries.de
  • Richter am Bundesgerichtshof a. D. Eberhard Foth: Zur „geschlechtsneutralen“ (oder: „geschlechtergerechten“) Rechtssprache, Juristische Rundschau (JR) 2007, S. 410–412; auch verfügbar unter reference-global.com (kostenpflichtig).

Sprachwissenschaftlich-empirische Untersuchung

Psycholinguistische Studien

Empirische Studien, die den Einfluss des generischen Maskulinums auf die mentale Repräsentation der Rezipienten untersuchen:

  • Josef Klein: Benachteiligung der Frau im generischen Maskulinum – eine feministische Schimäre oder psycholinguistische Realität? In: Norbert Oellers (Hrsg.): Das Selbstverständnis der Germanistik. Aktuelle Diskussionen. Germanistik und Deutschunterricht im Zeitalter der Technologie Band 1. Vorträge des Germanistentages Berlin 1987, Niemeyer, Tübingen 1988, ISBN 3-484-10593-3, S. 310–319.
  • Brigitte Scheele, Eva Gauler: Wählen Wissenschaftler ihre Probleme anders aus als WissenschaftlerInnen? Das Genus-Sexus-Problem als paradigmatische Fall der linguistischen Relativitätsthese. In: Sprache & Kognition 12 (2). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 1993, S. 59–72, ISSN 0253-4533.
  • Lise Irmen, Astrid Köhncke: Zur Psychologie des «generischen» Maskulinums. In: Sprache & Kognition 15 (3). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 1996, S. 152–166, ISSN 0253-4533.
  • Klaus Rothermund: Automatische geschlechtsspezifische Assoziationen beim Lesen von Texten mit geschlechtseindeutigen und generisch maskulinen Text-Subjekten. In: Sprache & Kognition 17 (4). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 1998, S. 183–198, ISSN 0253-4533.
  • Elke Heise: Sind Frauen mitgemeint? Eine empirische Untersuchung zum Verständnis des generischen Maskulinums und seiner Alternativen. In: Sprache & Kognition 19 (1/2). Zeitschrift für Sprach- und Kognitionspsychologie und ihre Grenzgebiete. Huber, Bern/Göttingen 2000, S. 3–13, ISSN 0253-4533.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Duden. Grammatik. Ausgabe 1995. S. 196 f.
  2. Bettina Jobin: Genus im Wandel. Dissertation. Stockholm 2004. su.diva-portal.org
  3. Arthur Brühlmeier: Sprachzerstörung aus Konzilianz – die Umkehr ist fällig, 2005
  4. a b Katja Müller, Sandra Reinmuth, Katrin Lindner, Rainer Greifeneder: Effekte geschlechtergerechter Sprache auf die Beantwortung von Meinungsumfragen. 1999, uni-mannheim.de (PDF)
  5. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Art. 3 Abs. 2 GG. – historische Darstellung, meinhard.privat.t-online.de, Version: 4. Oktober 2007
  6. Der lange Weg zur Gleichberechtigung in Deutschland. – Chronik, meinhard.privat.t-online.de, Version: 4. Oktober 2007
  7. Jochen A. Bär: „Bundeskanzlerin“ ist das „Wort des Jahres 2005.“ Duden.de, 16. Dezember 2005. Abgerufen am 1. Juli 2010.
  8. a b Grammatischer Phallus. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1989 (online).
  9. a b Rainer Paris: Bescheuertheit. In: Merkur, deutsche Zeitschrift fuer europaeisches Denken, 2008, S. 1 (7)
  10. Klein-Uerlings: Vom Umgang mit Schwierigkeiten bei der Verankerung von Gender Mainstreaming, Punkt 1.3; learn-line.nrw.de (PDF)
  11. Diesen Vorwurf kritisiert etwa Dagmar Lorenz: Die neue Frauensprache – Über die sprachliche Apartheid der Geschlechter. Erstmals erschienen in: Muttersprache. Zeitschrift zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Heft 3, September 1991. Hrsg.: Gesellschaft für deutsche Sprache, Wbn.; zitiert nach und abrufbar unter ulrichdevries.de
  12. Arthur Brühlmeier: Sprachzerstörung aus Konzilianz – die Umkehr ist fälligbruehlmeier.info
  13. a b Dagmar Lorenz: Die neue Frauensprache – Über die sprachliche Apartheid der Geschlechter. Erstmals erschienen in: Muttersprache. Zeitschrift zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Heft 3, Sept. 1991. Hrsg.: Gesellschaft für deutsche Sprache, Wbn.; zitiert nach und abrufbar unter ulrichdevries.de
  14. a b Ursula Doleschal: Das generische Maskulinum im Deutschen. Ein historischer Spaziergang durch die deutsche Grammatikschreibung von der Renaissance bis zur Postmoderne. In: linguistik-online.de 11, 2/02
  15. Der Duden. Grammatik. 1998
  16. Diskriminierung und Sprache. Am 22. Mai 2003 gehaltener Vortrag an der Universität Bern sub.unibe.ch (PDF)
  17. Dagmar Stahlberg & Sabine Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. In: Psychologische Rundschau, Band 52, Nr. 3, 2001, S. 131-140.
  18. John Gastil: Generic Pronouns and sexist language: The oxymoronic character of masculine generics In. Sex Roles, 23, 1990, S. 629-643.
  19. Frederike Braun, Sabine Sczesny & Dagmar Stahlberg: Cognitive effects of masculine generics in German: An overview of empirical findings In: Communications, Band 30, 2005, S. 1-21.
  20. Lisa Irmen & Ute Linner: Die Repräsentation generisch maskuliner Personenbezeichnungen. Eine theoretische Integration bisheriger Befunde In: Zeitschrift für Psychologie, 213, 2005, S. 167-175.
  21. § 52 StPo
  22. Nicola Döring. Männliche Formen. (PDF) Aviso Nr. 33, Juni 2003, S. 28
  23. Ivo Hajnal: Feministische Sprachkritik und historische Sprachwissenschaft. Die unterschiedlichen Sichtweisen der Kategorie Genus in Syn- und Diachronie. Innsbruck 2002 uibk.ac.at (PDF) S. 70
  24. a b Lisa Irmen: Diskriminierung und Sprache (PDF) S. 36
  25. a12-flamatt-buempliz.ch
  26. F. Braun, A. Gottburgsen, S. Sczesny, D. Stahlberg: Können Geophysiker Frauen sein? Generische Personenbezeichnungen im Deutschen. In: Zeitschrift für Germanistische Linguistik (ZGL), 1998, Heft 26, S. 265–283, dort S. 275
  27. equal.ethz.ch
  28. Bettina Levecke. Deutsche Sprache = Männersprache? Vom Versuch einer „Geschlechtsumwandlung“. September 2006. goethe.de
  29. Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) (PDF)
  30. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz. (PDF) Abschnitt 5.7 (S. 76)
  31. Friederike Braun, Annegret Bergmann: »Frauen sind nicht der Rede wert«?. (PDF) Gutachten. September 2009. S. 6 f.
  32. Zum Beispiel: Amt der Landeshauptstadt Bregenz (Hrsg.): Richtlinien für geschlechtergerechtes Formulieren. Kapitel 6. Problemfall „Generisches Maskulinum.“ S. 18–22. bregenz.gruene.at (PDF)
  33. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. Auflage. 2008 (abgerufen 1. September 2011)
  34. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit. §§ 110-123
  35. jura.uni-osnabrueck.de (PDF)
  36. Birgit Eickhoff: Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache. Januar 1999
  37. www.perzept.de: Wird das generische Maskulinum wirklich generisch verstanden?
  38. IfBM.Impuls Schriftenreihe des Instituts für Bildungswissenschaft und Medienforschung 2007.03. ifbmimpuls.fernuni-hagen.de (PDF) S. 7

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