- Entscheidungsprinzip
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Das Entscheidungsprinzip ist ein Kostenzurechnungsprinzip innerhalb der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung. Es besagt, dass einem Bezugsobjekt nur diejenigen Kosten zugerechnet werden können, die auf dieselbe Entscheidung zurückgehen wie das Bezugsobjekt selbst. Beispielsweise dürfen nach dem Entscheidungsprinzip Kosten nur dann einem Produkt zugerechnet werden, wenn sie direkt durch die Entscheidung, das Produkt herzustellen, ausgelöst werden.
Bezugsobjekte der Entscheidungsrechnung sind also unternehmerische Entscheidungen.
Literatur
- Hoitsch, Lingnau: Kosten- und Erlösrechnung. 3. Auflage. Springer-Verlag, ISBN 3-540-66296-0
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