- Entschließung
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Eine Entschließung ist in der Rechtssprache Österreichs ein Rechtsakt, der durch den Bundespräsidenten als Teil der Exekutive gesetzt wird. Durch eine Entschließung des Bundespräsidenten werden die meisten Funktionen dieses Amtes ausgeübt, etwa die Ernennung der Bundesregierung, die Auflösung des Nationalrats, die Verleihung von Ehrentiteln oder die Erteilung von Begnadigungen. Die meisten Entschließungen des Bundespräsidenten bedürfen eines Vorschlags der Bundesregierung oder eines Bundesministers und überdies der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers.
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