- Entschließungsantrag
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Der Entschließungsantrag ist eine parlamentarische Handlungsform, die im Deutschen Bundestag, den Landtagen und vielen anderen Parlamenten weltweit üblich ist. Das Parlament fordert die Regierung mit diesem Antrag begleitend zu Gesetzesbeschlüssen (insbesondere dem Haushaltsgesetz) auf, etwas Bestimmtes beim Vollzug des Gesetzes zu tun.
Der Entschließungsantrag würde einen Eingriff in die Gewaltenteilung bedeuten, wenn die Exekutive an ihn gebunden wäre. Daher hat er nur auffordernden Charakter, entfaltet aber dadurch Einfluss, dass die Regierung von der parlamentarischen Mehrheit abhängig ist.
Voraussetzungen
Ein Entschließungsantag nimmt stets Bezug auf einen bereits vorhandenen Gesetzentwurf oder eine ähnliche Initiative. Er muss von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet werden.[1] Im Abgeordnetenhaus von Berlin ist die Unterstützung einer Fraktion oder einer Parlamentarischen Gruppe, oder aber mindestens zehn Mitgliedern des Abgeordnetenhauses erforderlich.[2]
Weblinks
Wiktionary: Entschließungsantrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
- ↑ Entschließungsantrag bei bundestag.de
- ↑ Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin § 40 Abs. 2
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