- Erblichkeit (Mathematik)
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In der Mathematik liefert die Länge einer projektiven Auflösung eines Moduls über einem Ring R in einem gewissen Sinne ein Maß dafür, wie „kompliziert“ der Modul ist.
Ein Ring R heißt erblich, wenn jeder Untermodul eines projektiven R-Moduls projektiv ist. D.h., jede minimale projektive Auflösung eines Moduls stoppt bereits nach zwei Schritten.
Bei nicht-kommutativen Ringen unterscheidet man zwischen Links- und Rechtserblichkeit: Ein Ring R heißt links-erblich, wenn jeder Untermodul eines projektiven R-Linksmoduls projektiv ist. Entsprechend heißt ein Ring R rechts-erblich, wenn jeder Untermodul eines projektiven R-Rechtsmoduls projektiv ist. Es gibt Ringe, die links-, aber nicht rechts-erblich sind, und umgekehrt.
Beispiele
- Jeder Körper K ist erblich, da alle K-Moduln (= K-Vektorräume) frei und damit projektiv sind.
- Jeder halbeinfache Ring ist erblich, da jeder Modul über dem Ring projektiv ist.
- Jeder Hauptidealring ist erblich, da hier projektive Moduln frei sind und Untermoduln freier Moduln ebenfalls frei.
- Jede Wegealgebra eines Köchers ist erblich.
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