Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow

Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow

Die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin-Pankow. Sie wurde am 14. Dezember 1955 als Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft Neues Deutschland gegründet und hieß nach mehreren Änderungen später AWG Klinikum Berlin-Buch. Seit 1965 besteht sie in ihrer heutigen Form. Zur Zeit besitzt die Genossenschaft 3.552 Wohnungen überwiegend in den Ortsteilen Pankow und Buch und zählt etwa 4.000 Mitglieder. Der Gebäudebestand ist zu ca. 70 % modernisiert.

Seit 2006 arbeitet die Genossenschaft eng mit sozialen Trägern wie der Caritas zusammen, und baute entsprechend deren Anforderungen verschiedene Gebäude in Buch seniorengerecht und barrierefrei um.

Rechtsstreitigkeiten

Die Genossenschaft wurde durch mehrere juristische Auseinandersetzungen bekannt, so zum Beispiel, als sie 700 Mieter verklagte, die einer Mieterhöhung nicht zugestimmt hatten. Die Klagen mussten schließlich zurückgenommen werden.[1]

Vertreter, die sich daraufhin auf der außerordentlichen Vertreterversammlung kritisch gegen den Vorstand unter der Leitung von Wolfgang Busch geäußert hatten, wurden aus der Genossenschaft durch den Vorstand ausgeschlossen. Dieser Ausschluss war laut Gericht rechtswidrig, wie vom Landgericht Berlin bestätigt wurde.[2][3]. Der Versuch, einen betroffenen Vertreter weiterhin von der Vertreterversammlung auszuschließen, war ebenfalls unberechtigt, entschied 2001 der Bundesgerichtshof.[4]

Die Genossenschaft stand ab Februar 2004 weiter in den Schlagzeilen, als die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Busch wegen des Vorwurfs der Untreue eröffnet wurde. Er war in diesem Amt von 1991 bis 2002 und soll bei seinem Ausscheiden eine Abfindung von 510.366,75 Euro bezogen haben, die aufgrund unbefugter Vertragsänderungen möglich geworden war. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Holger Schulz wurde als Mittäter angeklagt. Einer Rechtsanwältin und einem ihrer Mitarbeiter wurden Beihilfe vorgeworfen. Im Mai 2005 ging das Verfahren in die zweite Instanz. [5][6]

Einzelnachweise

  1. MieterEcho, Nr. 301, Dezember 2003 (online)
  2. Amtsgericht Pankow-Weißensee, Urteil vom 25. September 1998, Az. 9 C 283/98
  3. Landgericht Berlin, Urteil vom 11. Mai 1999, Az. 64 S 468/98
  4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2001, AZ II ZR 289/00, Ausschliessung von der Vertreterversammlung, NJW 2002, S. 64
  5. Bei der Ersten Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow fliegen die Fetzen. Aber wie. In: Das Grundeigentum, 18. Februar 2004 (online)
  6. Versüßter Abgang. In: Tagesspiegel, 26. Mai 2005 (online)

Weblinks


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