- Erster Landesbeamter
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Der Erste Landesbeamte ist in Baden-Württemberg Stellvertreter des Landrates und Leiter der staatlichen Verwaltung, die das Landratsamt im Rahmen seiner Doppelfunktion als Kreis- und staatliche Behörde (untere Verwaltungsbehörde) wahrnimmt.
Er wird je nach Kreisgröße in die Besoldungsgruppe A 16, B 2 oder B 3 eingestuft.
Kategorie:- Kommunalpolitik (Deutschland)
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