- Erwerbsgeschäft
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Ein Erwerbsgeschäft ist im Sinne des § 112 BGB jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit. Auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufs oder die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter fallen darunter. Der Begriff des Erwerbsgeschäftes beinhaltet ebenso die Betätigungen in freien Berufen und geht insofern weiter als der Begriff des Gewerbes, welcher beispielsweise freie Berufe nicht erfasst.
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