Exkulpation

Exkulpation

Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden.

Schuldrecht

Im Schuldrecht wird die Exkulpation benutzt, um vermutetes Verschulden zu widerlegen. Dies betrifft im deutschen Zivilrecht etwa die Vorschriften des § 280 Abs. 1 BGB und wird im Zusammenhang mit § 831 BGB für die Möglichkeit gebraucht, sich durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Auswahl und Leitung des Verrichtungsgehilfen der Haftung für die von ihm verursachten Schäden zu entziehen.

Beispielsweise haften die Geschäftsherren grundsätzlich für die unerlaubten Handlungen ihrer Verrichtungsgehilfen (Geschäftsherrenhaftung). Die Haftpflicht entfällt aber, wenn bei der Auswahl der bestellten Person und bei der Leitung der Geschäftsangelegenheiten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet wurde oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde, der Geschäftsherr sich also exkulpieren kann.

Strafrecht

Unter Exkulpation wird im strafrechtlichen Sinne die Zuerkennung einer aufgehobenen Schuldfähigkeit (=Schuldunfähigkeit) verstanden. Nicht selten wird die rechtliche Zurechenbarkeit einer Straftat zum Täter bei Vorliegen schwerer psychischer Störungen angezweifelt. Mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachtens entscheidet das Gericht, ob die Schuldfähigkeit erkrankungsbedingt vermindert oder aufgehoben ist. Die Schuldfähigkeit ist in den §§ 19 ff. StGB geregelt.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Exculpation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Synonyme:

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  • Exkulpation — Entlastung * * * Ex|kul|pa|ti|on 〈f. 20〉 Rechtfertigung, Befreiung, Entlastung von Schuld [<neulat. exculpatio „Rechtfertigung“ <lat. ex „aus, weg von“ + culpa „Schuld“] * * * Ex|kul|pa|ti|on, die; , en [mlat. exculpatio = Schuldbefreiung,… …   Universal-Lexikon

  • Exkulpation — Ex|kul|pa|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Rechtfertigung, Entlastung von Schuld [Etym.: <neulat. exculpatio »Rechtfertigung« <lat. ex »aus, weg von« + culpa »Schuld«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Exkulpation — Ex|kul|pa|ti|on die; , en <aus mlat. exculpatio »Schuldbefreiung« zu exculpare, vgl. ↑exkulpieren> Rechtfertigung, Entschuldigung, Schuldbefreiung (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Exkulpation — Ex|kul|pa|ti|on, die; , en <lateinisch> (Rechtssprache Rechtfertigung, Entlastung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Entlastung — Exkulpation * * * Ent|lạs|tung 〈f. 20; unz.〉 1. das Entlasten 2. das Entlastetwerden ● eine Aussage zur Entlastung des Angeklagten; wir senden Ihnen anbei Ihre Unterlagen zu unserer Entlastung zurück * * * Ent|lạs|tung, die; , en: das… …   Universal-Lexikon

  • Schuldrecht (Frankreich) — In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Schuldrecht (frz. droit des obligations) ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Zustandekommen und den Wirkungen obligatorischer Rechte befasst. Es gehört zu den Kerngebieten des französischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Besorgungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsgehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur… …   Deutsch Wikipedia

  • Exculpation — Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden. Schuldrecht Im Schuldrecht wird die Exkulpation benutzt, um vermutetes Verschulden zu widerlegen. Dies betrifft im… …   Deutsch Wikipedia

  • Exkulpierung — Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden. Schuldrecht Im Schuldrecht wird die Exkulpation benutzt, um vermutetes Verschulden zu widerlegen. Dies betrifft im… …   Deutsch Wikipedia

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