- Akt
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Akt (von lat. agere „handeln“; Partizip „actum“ „das Gemachte“ oder actus, actio „Tat“) bezeichnet:
- allgemein einen Vorgang, eine Handlung, siehe Handeln
- die realisierte Wirklichkeit im Gegensatz zur Potenz, der (noch) nicht realisierten Möglichkeit, besonders bei Aristoteles, siehe Akt (Philosophie)
- einen Abschnitt eines Theaterstückes oder eines Singspiels (Oper/Operette), siehe Akt (Theater)
- einen Abschnitt eines Kinofilms, siehe Akt (Film)
- die künstlerische Darstellung eines nackten menschlichen Körpers, siehe Akt (Kunst)
- die Aktfotografie
- das Aktzeichnen
- den Zeugungsakt oder auch Geschlechtsakt beim Menschen, siehe Geschlechtsverkehr
- österreichisch allgemein für die Akte
- einen Aufgang oder eine Auffahrt zu einem Deich
Der rechtsterminologische Begriff Akt:
- in Deutschland ein juristisches Verfahren, einen Rechtsvorgang, siehe Rechtsakt
- in Österreich ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
Akt ist der Familienname folgender Personen:
- Erich Akt (* 1898), deutscher Politiker (NSDAP)
Die Abkürzung akt. steht für:
- „aktuell“
Die Abkürzung AKT steht für:
- Automatischer Kassentresor
- Flugplatz Akrotiri, Militärflugplatz auf Zypern (IATA-Code)
- Proteinkinase B, eine Gruppe von phosphorylierenden Enzymen im Signaltransduktionsweg von Zellen
- Anti-Konflikt-Teams der Berliner Polizei
Siehe auch:
Wiktionary: Akt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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