Fachverband der Audivisions- und Filmindustrie

Fachverband der Audivisions- und Filmindustrie

Der Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs (FAF) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist Teil der Sparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich. Er vertritt die Unternehmerinteressen der Mitglieder aus dem Bereich der Film- und Musikindustrie.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und erfolgt mit Erhalt der Gewerbeberechtigung für Film- und Videoproduktion, elektronische Vervielfältigung, Tonträgerproduktion, Pressung von Schallplatten, CDs oder anderen Tonträgern sowie für Tonstudios, Atelierbetriebe, Kopier- und Umkehranstalten, Filmverleihe und Filmvertriebe.

Mit Stand des Jahres 2004 umfasst der FAF rund 2.800 Unternehmen mit 4.047 Angestellten und 294 Arbeitern. Das Produktionsvolumen bzw. Umsatz dieser Unternehmen, also der gesamten österreichischen Musik- und Filmindustrie, betrug im Jahr 2004 1,13 Milliarden Euro.

Tätigkeit

Aufgabe des FAF ist es, Österreich als Standort für Film- und Musikunternehmen zu sichern, zu unterstützen und zu fördern. Als Vertreter der Unternehmerinteressen setzt sich der FAF für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Dazu gehören etwa die Absicherung und Anhebung öffentlicher Filmförderungen oder auch Ausarbeitung und Einsatz für neue Finanzierungsmodelle wie etwa die Schaffung eines attraktiven Steuermodells für die Filmwirtschaft.

Als Arbeitgebervertreter kommt dem FAF im Rahmen der Sozialpartnerschaft auch die Aufgabe der Kollektivvertragsverhandlung, worin unter anderem Mindestgagen und -gehälter sowie Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, mit den Arbeitnehmerverbänden zu.

Der FAF veröffentlicht jährlich diverse Statistiken und Jahresberichte, wie etwa den Filmwirtschaftsbericht, Produktions- und Beschäftigtenstatistiken.

Filmprädikatisierung und Auszeichnungsvergabe

Ebenfalls Teil des FAF ist die 1962 gegründete Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder (GFBK). Diese setzt sich aus je zwei Vertretern eines jeden österreichischen Bundeslandes zusammen und entscheidet über die Prädikatisierung der in Österreich zur Kinovorführung gelangenden Filme. Je nach Entscheidung der Kommission wird das Prädikat „Besonders wertvoll“, „wertvoll“, „Sehenswert“ oder keines vergeben. Kinos, die prädikatisierte Filme vorführen, erhalten Steuerermäßigungen.

Mit dem Österreichischen Filmpreis und dem „Golden Ticket“ vergibt der FAF seit 1983 jährlich Preise an die Filme mit den meisten Kinobesuchern in Österreich. Den Österreichischen Filmpreis erhält jener österreichische Film, der innerhalb eines Jahres, mit Stichtag 1. August, die meisten Zuseher erreicht. Das „Golden Ticket“ bekommt jedoch jeder Film, völlig gleich welcher Herkunft, der in Österreich innerhalb von 18 Monaten mehr als 300.000 Zuseher erreicht. Filme, die in diesem Zeitraum mehr als 600.000 Zuseher erreichen, erhalten das „Super-Golden Ticket“ und bei mehr als einer Million Kinobesuche das „Diamond Ticket“.

Organisation

Der FAF verfügt über verschiedene Fachausschüsse, die für die verschiedenen Sparten und Berufsgruppen zuständig sind:

  • Spielfilm, Fernsehfilm, Kurz- und Dokumentarfilm
  • Wirtschaftsfilm
  • Werbefilm
  • Teamvermietung
  • Verband der Filmverleih- und Vertriebsgesellschaften
  • Arbeitgeber Ausschuss
  • Musikwirtschaft

Mittels Fachvertretungen ist der FAF in jedem österreichischen Bundesland vertreten, die als lokale Verbindungsstellen dienen.

Siehe auch

Weblinks


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