Fahrradkennzeichen

Fahrradkennzeichen
Velovignette
Velovignette am Fahrrad

Die Velovignette, offiziell Fahrradkennzeichen, umgangssprachlich Velonummer, ist eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos (Schweizer Hochdeutsch für «Fahrrad») in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Velovignette ist ein kleiner Aufkleber (Vignette), welcher jährlich neu gelöst werden muss und am Velo angebracht wird. Der Aufkleber beinhaltet eine eindeutige Nummer sowie das Gültigkeitsjahr. Die Gültigkeitsdauer reicht vom 1. Januar des Ausgabejahrs bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Die Velovignette in der heutigen Form existiert seit 1990, vorher bestand die Velonummer aus einer Aluminiumplatte, die ans Velo geschraubt wurde.

Das Velofahren ohne gültige Velovignette wird in der Schweiz mit einer Busse von 40 Franken bestraft. Für Besucher aus dem Ausland ist keine Vignette vorgeschrieben.

Die Velovignette ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die mit bis zu CHF 2'000'000 gedeckt ist. Schäden am eigenen Velo oder Diebstahl sind in der Versicherung nicht enthalten, jedoch bieten viele Versicherungsgesellschaften eigene Velovignetten an, welche diese Zusatzleistungen enthalten. Wenn beispielsweise ein Velo ein Auto streift und den Lack beschädigt, so bezahlt den Schaden die Haftpflichtversicherung.

Bei Velos, die ohne Velovignette unterwegs sind, übernimmt der Nationale Garantiefonds die Haftpflichtkosten, wenn keine andere Versicherung den Schaden übernimmt.[1] Jedoch kann er grundsätzlich Regress auf den Verursacher nehmen, da zum Zeitpunkt des Unfalls kein Versicherungsschutz vorhanden war.

Die Velovignetten gelten in ganz Europa. Für Versicherte, die nicht in der Schweiz wohnen, ist die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung allerdings häufig auf das Gebiet der Schweiz beschränkt. So können Fahrradtouristen zwar eine Velovignette erwerben, doch da Haftpflichtschäden beim Velofahren beispielsweise in Deutschland durch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) übernommen werden, ist es für Urlauber zumeist sinnvoller, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die auch Haftpflichtschäden im Ausland abdeckt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Schweiz

Ab ungefähr 1890 gaben die ersten Kantone Veloschilder aus. Deren Gestaltung oblag den Kantonen, so dass anhand des Erscheinungsbildes der zugehörige Kanton erkennbar war. Als Material wurde zunächst vorwiegend Eisenblech, ab etwa 1920 Aluminium verwendet.

Während anfänglich die Schilder erst teilweise jährlich neu herausgegeben wurden, wurde dies seit den 1910er bzw. 1920er-Jahren allgemein üblich. Jedes Schild enthielt eine fortlaufende Nummer, anhand deren der Besitzer identifiziert werden konnte. Von daher kommt der Ausdruck «Velonummer». In einigen Kantonen änderte sich die Form der Schilder nahezu jährlich.

Um die 1950er-Jahre herum führten die Kantone nach und nach bis 1961 eine einheitliche Veloschild-Form ein. Diese war ein Hochkant-Format, in das ein Kantonskürzel, die zwei letzten Ziffern des Ausgabejahres und eine Kontrollnummer in kleiner Schrift gestanzt waren. Die Grundfarben bestimmte noch jeder Kanton für sich selbst. Es gab jeweils zwei Ausgaben pro Jahr, meist in rot für die Velos und in gelb für die Mofas.

Ab 1979 hatten die Velonummern aller Kantone eine rote Grundfläche. Die Ziffernfarben waren je nach Kanton jährlich wechselnd oder generell schwarz beziehungsweise weiss.

Seit 1989 verzichtet die Schweiz wegen der hohen Kosten auf die Aluschilder und verwendet selbstklebende Vignetten, auf denen heutzutage die zwei letzten Ziffern des Ausgabejahres, je eine Kennzahl für die betreffende Versicherungsgesellschaft und den Kanton, in welchem sie ihren Sitz hat, sowie die Kontrollnummer aufgedruckt sind. Das heutige Format der Velonummern besteht seit 1990.

Die Velonummern waren bis 1989 nur bei der Polizei und mit einer Registrierung des Halters erhältlich. Gestohlene oder gefundene Fahrräder konnten so wieder den Besitzern zugeführt werden. Seit 1989 sind die Vignetten an Verkaufsstellen beispielsweise der schweizerischen Post, der SBB, der Velohändler und in verschiedenen Verkaufsgeschäften wie Migros, Denner zu unterschiedlichen Preisen (zirka Fr. 4.- bis Fr. 10.-, Stand 2008) erhältlich. Der Käufer füllt seine Personalien und die Angaben zum Fahrrad auf den Unterlagen zur Vignette selber aus und behält diese als Beleg bei sich. Eine zentrale Registratur existiert nicht mehr. Um Halter von gefundenen Fahrrädern identifizieren zu können, bieten Drittfirmen diese Dienstleistung kostenpflichtig an.

Einige Kantone gaben für Veloanhänger, sowie auch die Schweizer Armee für ihre Velo-Truppe von 1905 bis zu deren Auflösung 2003 eigene Velonummern heraus.

Die Vignette ist auf andere Fahrräder übertragbar.[2] Dazu bietet der Fachhandel ungeprägte Grundplatten entsprechend den alten Alunummern an, die mit einem Plastikclip einfach am Rahmen befestigt werden können. Die Vignette wird dann statt zum Beispiel direkt auf den Velorahmen auf die Grundplatte geklebt.

Liechtenstein

Die Geschichte in Liechtenstein ist ähnlich wie in der Schweiz. Heute können die Liechtensteiner wählen, ob sie ein Aluschild ohne Jahresprägung mit der Postleitzahl der Gemeinde oder eine Vignette verwenden wollen.

Einzelnachweise

  1. Nationaler Garantiefonds Schweiz
  2. Art. 34 Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche Verkehrsversicherungsverordnung: Vorschriften bezüglich Velovignette

Weblinks


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