Familienbuch

Familienbuch

Familienbuch bezeichnet

  • in Deutschland ein nach einer Eheschließung (zwischen 1. Januar 1958 und 31. Dezember 2008) vom Standesbeamten angelegtes Register, siehe Familienbuch (Deutschland)
  • in Österreich bis 1. Jänner 1984 das Personenstandsbuch zur Beurkundung der Eheschließung, das durch das um die Eltern und um die Kinder der Eheleute reduzierte Ehebuch ersetzt wurde, siehe Familienbuch (Österreich) und Personenstandsgesetz (Österreich).
  • umgangssprachlich die Aufarbeitung von Kirchenbüchern, siehe Ortsfamilienbuch.
  • fälschlicherweise das in Deutschland gebräuchliche private Stammbuch, siehe Familienstammbuch.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • PStG — Seit 1. Januar 2009 gilt ein modernisiertes Personenstandsgesetz. Das Personenstandsgesetz regelte die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten, Heiraten/lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen) gegenüber der… …   Deutsch Wikipedia

  • PersStdG — Seit 1. Januar 2009 gilt ein modernisiertes Personenstandsgesetz. Das Personenstandsgesetz regelte die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten, Heiraten/lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen) gegenüber der… …   Deutsch Wikipedia

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