- Sicherheitsabstand
-
Als Sicherheitsabstand bezeichnet man im Allgemeinen die räumliche Distanz zu einem Objekt oder den zeitlichen Abstand zu einem Vorgang, der das Entstehen einer Gefahr vermeiden soll.
Inhaltsverzeichnis
Straßenverkehr
Definitionen
Den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr definiert man
- zur Seite (Überholen/Gegenverkehr): hierbei ist entscheidend zu welchem Verkehrsteilnehmer. Bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Motorrad) beträgt er mindestens 1,5 m, zu mehrspurigen Fahrzeugen mindestens 1,0 m, bei wartenden Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m. Der Sicherheitsabstand zur Seite ist auch von der Geschwindigkeit abhängig, da sich bei höheren Geschwindigkeiten die Spur für den Fahrer optisch verengt und da geringe Auslenkungsfehler durch die höhere Geschwindigkeit früher zu einem Verlassen der Spur führen.
- nach Vorne: nach § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird. Was das im Einzelnen bedeutet hängt damit stark von Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsverhältnissen ab. Nach gängigen Faustformeln gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen) ist, außerhalb geschlossener Ortschaften gleich der in 2 Sekunden gefahrenen Strecke (2-Sekunden-Test siehe unten; dies ergibt ähnliche Ergebnisse wie die Faustformel: "Abstand gleich halber Tacho" – bei 100 km/h also 50 m, entsprechend dem Abstand zwischen einem Leitpfosten in Deutschland bzw. dem 1 1/2 fachen Leitpfostenabstand in Österreich).
- Bei schlechten Straßenverhältnissen, schlechter Sicht und eventuell fahrzeugbedingt stark unterschiedlichen Bremswegen sind größere Abstände nötig [1].
Zeichen 273 der StVO "Verbot des Unterschreitens des angebenen Mindestabstandes"
Ge- oder Verbot
Das Zeichen verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einer Zugmaschine, den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.
Dieses Zeichen (siehe Abbildung) weist darauf hin, dass LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t zum Vordermann in jedem Fall den angegebenen Sicherheitsabstand einhalten müssen. Davon ausgenommen sind PKW > 3,5 t und Kraftomnibusse. Dies gilt auch bei stillstehendem Verkehr und dient nicht so sehr als besonderer Hinweis, den zur Unfallvermeidung erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten, der sowieso zu jeder Zeit vorgeschrieben ist, sondern soll anderen Sicherheitsproblemen begegnen. So z. B. das Überlasten bestimmter Brücken oder die Ausbreitung eines möglichen Brandes in einem Tunnel. Daraus folgt, dass es sich bei dem angegebenen Sicherheitsabstand um einen zusätzlichen Abstand handelt, der zu dem normalen Sicherheitsabstand hinzu gerechnet werden muss, damit dieser auch dann eingehalten werden kann, wenn der Vordermann zu einem sofortigen Stillstand kommt.
Anhalteweg
Um nicht auf ein Objekt aufzufahren, das augenblicklich zum Stehen kommen kann, muss der Sicherheitsabstand so groß gewählt werden wie der gesamte Bremsweg, zuzüglich dem Reaktionsweg. Der Bremsweg wächst quadratisch mit der Geschwindigkeit.
Der absolute Mindestabstand muss der persönliche Reaktionsweg sein. Der gesamte Anhalteweg ist selten notwendig, da auch der Vordermann einen Bremsweg hat und nicht augenblicklich zum Stehen kommt. Der Sicherheitsabstand nimmt deshalb nur linear mit der Geschwindigkeit zu.
Die Reaktionszeit beträgt typischerweise eine Sekunde. Der doppelte Wert, also tr = 2s, sollte als Minimalsicherheitsabstand s eingehalten werden. Eine Umrechnung in Metern bei einer Geschwindigkeit v in km/h ergibt:[2]
Ein Sicherheitsabstand von 2 Sekunden entspricht der Distanz der halben Tachoanzeige in Metern.
Sicherheitsabstand und Geschwindigkeit bestimmen die Kapazität einer Straße. Sie liegt bei 0,2 (10 km/h) bis 0,5 (120 km/h) Fahrzeugen pro Sekunde und nimmt bei höheren Geschwindigkeiten nur unwesentlich zu. Wird nicht der Reaktionsweg, sondern der Anhalteweg zugrunde gelegt, fällt die Fahrzeugkapazität oberhalb 100 km/h deutlich unter 0.2 Fahrzeuge pro Sekunde. Auch die Berücksichtigung psychologischer Faktoren verringert die Kapazität bei höheren Geschwindigkeiten. Das Maximum wird bei einer Geschwindigkeit von 85 km/h beobachtet. Die ebenfalls gemessene Fahrzeugkapazität von bis zu 2600 Fahrzeugen pro Stunde und Spur lässt sich nur erreichen, wenn der Sicherheitsabstand unter 2 Sekunden liegt.[3].
Unfallforschung
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat mit einem „echten“ Unfall bei 100 km/h gezeigt, dass selbst ein Profi hinter dem Steuer nicht mehr reagieren kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst und der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Die Folge: Bei 15 Metern Abstand – ein Wert der auf deutschen Autobahnen tagtäglich zu beobachten ist – kommt es zwangsläufig zum Auffahrunfall.
Die Bundesstatistik weist für 2010 rund 42.000 Unfälle mit Verletzten oder Getöteten aus, bei denen die Ursache „Ungenügender Sicherheitsabstand“ war. Das sind rund 12 % aller Unfälle dieser Kategorie. Auf Autobahnen wurden 2008 sogar 29 % aller Unfälle mit Getöteten durch Auffahren verursacht. Ein Blick in die Unfalldatenbank der Versicherer zeigt auch, dass schwere und tödliche Verletzungen bei zwei fahrenden Fahrzeugen (wie im Live-Versuch) noch wahrscheinlicher sind als bei Auffahrunfällen, bei denen ein Fahrzeug schon steht. Ausserdem steigt die Unfallschwere nochmals an, wenn mehr als zwei Autos in den Crash involviert sind. Dann ist bei jedem dritten Unfall ein Schwerverletzter oder Getöteter zu erwarten.
Bei der genaueren Analyse dieser Auffahrunfälle außerorts fällt auf, dass 80 % der Verursacher männlich sind. Acht von zehn Unfällen ereignen sich auf frei befahrbarer Strecke, also ohne dass Kreuzungen, Einmündungen oder Kreisverkehre den Verkehrsfluss stören.
Folgende Maßnahmen könnten nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) das Problem entschärfen: Intelligente Tempomaten in Kombination mit Abstandswarn- und Notbremssystemen. Diese sollten in allen Pkw eingebaut werden. Nachrüstbare Abstandswarnsysteme sollten verstärkt angeboten und ihr Einbau empfohlen werden. Über die Wahrnehmungsdefizite und Hilfsmittel (Tachoblick, Leitpfosten) sollte mehr informiert werden. Mit regelmäßigen Kontrollen sollten die „Unbelehrbaren“ sanktioniert werden.[4]
Elektrotechnik
Der nicht beabsichtigte Übergang von elektrischen Ladungen bzw. elektrischen Strömen kann erhebliche Schäden verursachen. Deshalb sind hier je nach Art der Geräte, nach der Art der Umgebung und der Höhe der elektrischen Spannung spezielle Sicherheitsabstände in den einschlägigen Vorschriften definiert.
Im Bereich der Niederspannungsnetze sind diese Abstände:
- Leiter zu anderen Leitern: 3,2 mm
- GND zu sämtlichen anderen Leitern: 4,0 mm
- Primär- zur Sekundärseite eines Transformators: 6,4 mm
Im Bereich der Hochspannung gelten größere Sicherheitsabstände welche bei Höchstspannungen im Bereich von 100 kV und darüber bei einigen Metern liegen.
Allgemein, Maschinen- und Gerätebau
Nicht beabsichtigte Berührungen insbesondere von bewegten Geräteteilen können erhebliche Schäden verursachen. Deshalb sind hier je nach der Art der Umgebung, Art der Bewegungen und der Größen und Massen spezielle Sicherheitsabstände in den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen definiert.
Siehe auch
- Themenliste Straßenverkehr
- Crashtest mit zu wenig Sicherheitsabstand
- Unfallforschung der Versicherer
Einzelnachweise
- ↑ Sicherheitsinfo 8, Mobil außerorts der Bundesanstalt für Straßenwesen vom 18. September 2006
- ↑ s= v*t; t_r = 2s; v km/h = v 1000m/3600s
- ↑ http://www.zeit.de/2003/26/Staumathematik Kapazitätsmaximum einer Straße
- ↑ http://www.udv.de/uploads/tx_udvpublications/Car_rear_accident_analysis_fs.pdf
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Sicherheitsmaßnahme
- Straßenverkehrsordnungsrecht
- Elektrische Energietechnik
Wikimedia Foundation.