Großfeuerwerk

Großfeuerwerk
Feuerwerk beim Japan-Tag in Düsseldorf

Als Feuerwerk bezeichnet man eine Darstellung oder Darbietung, bei der pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerkskörper koordiniert gezündet werden.

Inhaltsverzeichnis

Die Feuerwerkskunst

Le feu d'Artifice sur l'Arno
Stich von Jacques Callot, 17. Jahrhundert

Die ersten Feuerwerke gab es wahrscheinlich in China während der Song-Dynastie, die sich jedoch nicht durch einen Licht-, sondern durch einen Knalleffekt auszeichneten. Im späten 14. Jahrhundert entwickelte sich in Italien (erste Nennung in Vicenza, 1379), aus dem Gebrauch des Schwarzpulvers, eine eigenständige Feuerwerkskunst, die sich dann in ganz Europa verbreitete.[1] Zur Kunstform wurde es insbesondere in Japan weiterentwickelt und heißt dort 花火 hana-bi „Blumen aus Feuer“ (aus dem chinesischen 花火 huāhuō) und diente religiösen Zwecken.[2] Zitat:"Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bei festlichen Veranstaltungen und die dadurch erzeugten Effekte am Nachthimmel vermögen als Feuerwerke wohl jedermann zu faszinieren. Verbreitet sind sie heute fast überall. Im Ursprung war die Feuerwerkerei Kriegshandwerk und wurde zu militärischen Zwecken genutzt. Als Facette fürstlicher Repräsentation erlangten seit der frühen Neuzeit prächtige höfische Feuerwerke große Beliebtheit; aus ihrer gezielten Inszenierung entwickelte sich bis zur Mitte des 16. jahrhunderts ein eigenständiger Festtyp, der besonders im Barock zur vollen Ausgestaltung kam. Von Anfang an besaßen die höfischen Feuerwerke immanent politische Funktionen: Sie dienten auch der offenen Demonstration militärischen Könnens, der Erprobung der Artillerie für den kriegerischen Ernstfall." [3]

Heutzutage werden in Amerika und Europa Feuerwerke vor allem zu Neujahr abgefeuert. Zusätzlich werden Feuerwerke zu länderspezifischen Feiertagen, wie zum Beispiel dem amerikanischen Unabhängigkeitstag, oder zu Großveranstaltungen (große Sportereignisse, Kirmes, Musikfestivals, etc.) gezündet. In Asien werden Feuerwerke üblicherweise im Sommer abgefeuert. In südeuropäischen Ländern wird besonders zu Ostern Feuerwerk abgebrannt.

Weltberühmt sind die Fallas in Valencia (Spanien) Anfang März mit lautstarken Tageslichtfeuerwerken (Mascleta), die gewaltigen Feuerwerke in Las Vegas, die erwähnten Hanabis in Japan mit bis zu einer Million Zuschauern. Internationale Wettbewerbe sind die Feuerwerksolympiade, L’International des Feux Loto-Québec, auch bekannt als das Montreal Fireworks Festival, die Pyronale und seit 2007 der World Pyro Award. Bekannte Großfeuerwerke im deutschsprachigen Raum sind etwa Rhein in Flammen, Kölner Lichter, Mittelrhein-Lichter oder das Feuerwerk zum Zürich Fest mit 1,2 Millionen Zuschauern.

„Das Feuerwerk ist die perfekteste Form der Kunst, da sich das Bild im Moment seiner höchsten Vollendung dem Betrachter wieder entzieht.“

Adorno

Arten von Feuerwerken

Höhenfeuerwerk: Kirschblütenfest in Hamburg

Pyrotechnische Effekte umfassen Lichteffekte (Formen, Farben), Geräuscheffekte (Knall, Pfeifen), Rauch, Wärmeerzeugung und künstlichen Nebel.

Boden- und Höhenfeuerwerk

In der Art der Raketenschüsse unterscheidet man zwischen Boden- und Höhenfeuerwerk:

  • Zum Höhenfeuerwerk (Hochfeuerwerk) zählt man grundsätzlich alle Feuerwerkskörper, deren Effektkörper in den Himmel geschossen werden oder die durch einen Eigenantrieb in den Himmel aufsteigen. Zum Höhenfeuerwerk zählen Feuerwerkskörper wie Bomben und Raketen.
  • Zum Bodenfeuerwerk gehören fest mit dem Boden verankerte Feuerwerkskörper wie Fontänen, Vulkane, Sonnen, Springbrunnen und Wasserfälle, sowie Lichterbilder.
    • Da diese klassische Art zur Zeit des Barock sehr beliebt waren (und heutzutage oft zu barocker Musik abgebrannt wird), nennt man Bodenfeuerwerke häufig auch Barockfeuerwerke.
    • Bengalische Lichterbilder sind eine Sonderform. Sie stellen Schriften oder anderes dar.
  • Feuerwerkskörper, die ihre Effekte zwar nach oben in die Luft ausstoßen, aber sich selbst nicht vom Boden lösen, nehmen eine Zwischenstellung zwischen dem Boden- und dem Höhenfeuerwerk ein. Dazu zählen Feuerwerkskörper wie Feuertöpfe und Römische Lichter, Rauch– und Flammeffekte.
  • Werden bei einem Feuerwerk gleichzeitig oder nacheinander feststehende und aufsteigende Feuerwerkskörper abgebrannt, spricht man häufig von einem kombinierten Boden- und Höhenfeuerwerk.
Eine Aufstellung zu den Effekten gibt der Artikel Feuerwerkskörper.

Nach der Gefährdung

Effekte aller Klassen: Silvester-Feuerwerk in Zwickau

Einteilung nach dem Umfang der Effekte, und der davon ausgehenden Gefahr – für die höheren Klassen ist eine Ausbildung als Pyrotechniker nötig, für mindere Gefährdungen ein Mindestalter oder Volljährigkeit. Die Klassennummerierung ist die Mitteleuropa übliche:

  • Großfeuerwerk (K. IV): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.
  • Mittelfeuerwerk (K. III): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenzterem Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge an Sprengmittel. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng.
  • Kleinfeuerwerk (K. II): Das sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildete, im allgemeinen aber Erwachsene Personen abgebrannt werden dürfen.
  • Kleinstfeuerwerk (K. I): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.

Die genauen rechtlichen Regelungen über Einteilung und Bedingungen sind von Land zu Land verschieden.

Musikfeuerwerk

Feuerwerke, die zu einer Musik choreografiert werden, nennt man Musikfeuerwerke. Ihre Entwicklung begann mit Feuerwerks-Begleitmusik der Barockzeit, etwa mit Händels Music for the Royal Fireworks HWV 351. Allerdings ist unbekannt, inwieweit die Feuerwerker tatsächlich synchron zur Musik geschossen haben. Heute sind - über eine passende Musikuntermalung weit hinausgehend - mit Hilfe von Zündmaschinen schlaggenaue Feuerwerke technisch machbar.

Mit Live-Musik ist die Synchronisation wesentlich schwieriger und gilt als besondere künstlerische Herausforderung. Eine Aufführung jüngsten Datums ist die Raketensinfonie von Orlando Gough, mit der des Kulturhauptstadt-Jahr Linz09 eröffnet wurde: Die Inszenierung erfolgte nicht nur instrumentell, sondern auch mit einem großen Chor von 300 Sängern. Mit der Ars Electronica gibt es in Linz auch eine lange Tradition der Kombination von Pyrotechnik und neuen Medien.

Weitere Typen

Weitere Typen sind das Seefeuerwerk (das von Flößen aus geschossen wird), technische Feuerwerke wie das Bühnenfeuerwerk (Theaterfeuerwerk), die Feuershow, Film-Spezialeffekte oder die reine Illumination, also Beleuchtung mittels pyrotechnischer Effekte.

Sonderformen:

  • Bühnenfeuerwerk ist Feuerwerk, das in unmittelbarer Nähe von Personen zulässig ist
  • Theaterfeuerwerk ist speziell für die Benutzung geschlossenen Räumen vorgesehen

Zusätzlich fallen unter die einschlägigen Regelungen: Rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände, pyrotechnische Signalmittel, Bengalfeuer und Schellackfeuer sowie Böllerpatronen für Böller- oder Salutkanonen.

Eine Überblick hierüber gibt der Artikel Pyrotechnischer Gegenstand sowie der Abschnitt Rechtliches

Konfettifeuerwerk ist eine nicht pyrotechnische Vorführung, es wird üblicherweise mit Druckluft geschossen.


Rechtliches

Ausreichende Sicherheitsabstände sind im Umgang mit pyrotechnischen Effekten gesetzlich vorgeschrieben

Dieser Abschnitt behandelt ausschließlich die Rechtslage in Bezug auf Feuerwerke. Weiteren Informationen zu gesetzlichen Regelungen siehe: Pyrotechnik (Einteilung in Gefahrenklassen), ADR (Transport), Pyrotechniker (Berufsbild).

Allgemeine Rechtliche Regelungen

Während Einzeleffekte und kleinere Feuerwerke auch von Privatpersonen gezündet werden dürfen, dürfen Großfeuerwerke ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern im Rahmen geschossen werden. Beim Abbrand aller pyrotechnischen Artikel gelten aber Vorschriften und besondere Sicherheitsmaßnahmen.[4]

Im Allgemeinen ist das freie Abschießen pyrotechnischer Gegenstände nur in der Silvester/Neujahrsnacht erlaubt. Wer zu anderen Terminen Feuerwerke veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde beantragen. Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden. Das schließt auch die vom Fachpersonal veranstalteten Vorführungen ein. Prinzipiell untersagt ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen.

Die Zunahme von Feuerwerken zu vielfältigsten Anlässen und den daraus resultierenden Belästigungen und Unfällen, sowie Bedenken des Umweltschutzes hat auch zunehmende gesellschaftliche Ablehnung zur Folge und führt zu verschärften gesetzlichen Regelungen. Als besonderes Problem erweist sich hierbei die Verfügbarkeit von Artikeln im Internet: Der Gesetzgeber nimmt nur das geschulte Fachpersonal bei der Abgabe in die Pflicht, das illegale Abbrennen ist dann kaum mehr zu kontrollieren. Der Import von Feuerwerkskörpern ist auch aus EU-Staaten nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet.

Nationale Rechtslage für Privatpersonen

Die Einschränkungen bezüglich der Verwendung von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen ist in den meisten EU-Staaten relativ ähnlich, und unterscheidet sich in Details in Bezug auf die Einteilung, Mindestalter, freien Verkauf und ähnliches:

Deutschland

In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II an Privatpersonen außerhalb des Zeitraums vom 29. bis 31. Dezember verboten. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet.

Gezündet werden dürfen Klasse II-Artikel nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur vom 31. Dezember 0:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II für diese beiden Tage zusätzlich beschränken oder aus Brandschutzgründen generell unterbinden. Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen über 18 Jahren, vorbehalten. Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk). Der Import von Feuerwerkskörpern jedwelcher Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

Österreich

Gegenstände der Klasse I unterliegen im Allgemeinen keiner Einschränkung, Klasse II–Artikel dürfen nur von volljährigen Personen im Freien und außerhalb von Ortsgebieten gezündet werden, Klasse III und Klasse IV dürfen ausnahmslos nur von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden, mit Genehmigung der Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Polizeidirektion, Magistrat).

Schweiz

Die Kategorie I unterliegt für den Käufer keine Beschränkung, für den Verkauf von Artikeln der Kategorie II wird ein Mindestalter von 12 Jahren empfohlen, aber Kantonsweise verschieden gehandhabt. Für Kategorie III und G1–3 wird ein Alter von über 18 Jahren gefordert.

Slowenien

In Slowenien ist seit 2008 Verkauf, Besitz und Verwendung von Böllern und Krachern (bzw. reinen Knalleffekten) generell verboten. Das gilt auch für Touristen und soll Sach- und Gesundheitsschäden verhindern.[5]

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Literatur

  • Michael S. Russell The Chemistry of Fireworks. The Royal Society of Chemistry, 2000, ISBN 0-85404-598-8
ältere Literatur
  • Franz Sales Meyer: Die Feuerwerkerei als Liebhaberkunst. SurvivalPress, 1898 Reprint 2002, ISBN 3-8311-4012-X
  • Takeo Shimizu: Fireworks - The Art, Science and Technique. Pyrotechnica Publications, 1912, Reprint 1981, ISBN 0-92938-805-4
  • Karl Gelingsheim: Die moderne Kunstfeuerwerkerei. Eine Anleitung für Dilettanten. SurvivalPress, 1913 Reprint 2001, ISBN 3-8311-2946-0
  • August Eschenbacher, A. Vandrovez: Die Feuerwerkerei. Survival Press, 1920, Reprint 2003, ISBN 3-8311-2743-3
  • George W. Weingart: Pyrotechnics. Survival Press, 1943 Reprint 2002, ISBN 3-8311-3270-4
  • Arthur Lotz: Das Feuerwerk. Seine Geschichte und Bibliographie. 1978 Edition Olms Zürich.

Weblinks

Medien und Bilder

Einzelnachweise

  1. Anja Kircher-Kannemann: Höfe und Residenzen, Feuerwerke und Illuminationen - Geschichte des Feuerwerks bis 1800
  2. Ruth Schneider: Hanabi. Japanisches Feuerwerk. In: www.japanlink.de
  3. MEYERS
  4. ORF ON Science: Silvester, Feuerwerk und die Folgen - Übersichtliche Sammlung von Vorsichtsmaßnahmen für den Laien
  5. Verbot von Böllern gefordert. In: Salzburger Nachrichten. 31. Dezember 2008, Österreich, S. 8. 

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