- Finanztransaktion
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Als Transaktion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine gegenseitige Übertragung von Verfügungsrechten an Gütern (Waren oder Dienstleistungen). Hierbei fallen üblicherweise Transaktionskosten an.
In der Ökonomie wird davon ausgegangen, dass eine Transaktion nur dann zustande kommt, wenn sich beide Transaktionspartner einen Vorteil von ihr versprechen.
Arten
Fünf Transaktionsarten lassen sich unterscheiden:
- Gut gegen Gut: Realtausch/Naturaltausch
- Gut gegen Forderung: Kauf/Verkauf von Gütern
- Forderung gegen Forderung: Kauf/Verkauf von Forderungen (auch Kredittilgung, Umschuldung usw.)
- Gut gegen Transfer: Realtransfer/Realschenkung
- Forderung gegen Transfer: Forderungstransfer/Forderungsschenkung (auch Steuerzahlungen, Subventionen, Renten, Kindergeld, staatliche Transferzahlungen)
Geld ist in der Volkswirtschaftslehre kein Gut, sondern immer eine Forderung oder eine Verbindlichkeit.
Es kann sich um eine Leistung (Transaktion) mit oder ohne Gegenleistung handeln. Leistungen ohne Gegenleistung bezeichnet man als Schenkung oder Übertragung.
Beispiel
Person A will ihr Fahrrad verkaufen, falls sie zumindest 50 Euro dafür erhält. Person B ist auf der Suche nach einem Fahrrad, möchte jedoch maximal 100 Euro dafür ausgeben. In diesem Fall wäre jeder Preis, der oberhalb der Preisuntergrenze von A und unterhalb der Obergrenze von B (also zwischen 50 und 100 Euro) liegt, für beide Parteien vorteilhaft und eine Transaktion könnte zustande kommen.
Siehe auch
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