- Finanzunternehmen
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Das Finanzunternehmen ist eine Begrifflichkeit aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und dient der Abgrenzung verschiedener Unternehmen der Finanzbranche. Demnach sind Finanzunternehmen Unternehmen, die keine Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute sind, und deren Haupttätigkeit darin besteht,
- Beteiligungen zu erwerben,
- mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zu handeln,
- andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten (Anlageberatung),
- Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen zu beraten sowie bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen diese zu beraten und ihnen Dienstleistungen anzubieten oder
- Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäfte).[1]
Bis zum 31. Dezember 2008 zählten auch noch das Factoring und das Leasinggeschäft dazu. Diese sind aber nach § 1 Abs. 1a KWG seit 1. Januar 2009 als Finanzdienstleistungen einzustufen.
Das Bundesministerium der Finanzen kann nach Anhörung der Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung weitere Unternehmen als Finanzunternehmen bezeichnen.
Darüber zählen auch Finanzholding-Gesellschaften zur Gruppe der Finanzunternehmen, deren Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Finanzunternehmen sind und die mindestens ein Einlagenkreditinstitut, ein E-Geld-Institut oder ein Wertpapierhandelsunternehmen zum Tochterunternehmen haben.[2]
Nachweise
- ↑ Kreditwesengesetz §1 Absatz 3
- ↑ Kreditwesengesetz §1 Absatz 3a
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