Ausflaggung

Ausflaggung

Unter Ausflaggung ist in der Schifffahrt der Wechsel der Nationalflagge zu verstehen, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse am Schiff ändern.

Inhaltsverzeichnis

Schifffahrt

Voraussetzung für diese Maßnahme ist der Wechsel in das Schiffsregister eines anderen Staates, zumeist in einen Staat mit sogenannter „Billigflagge“, englisch "flag of convenience", mit dem Ziel, Kosten zu sparen. Gespart wird vor allem an den Heuern, welche durch die zum größten Teil geringere Besteuerung in den Billigflaggenstaaten, geringere Lohnkosten bei den Reedereien erzeugen, aber auch durch oft geringere Sozialleistungen für die Besatzungsmitglieder (festgelegt durch das jeweilige Lohntarifsystem). Auch die Sicherheits- und Besetzungssstandards eines Teils der Billigflaggenstaaten sind einfacher, und damit kostengünstiger einzuhalten. Die Besetzungsordnungen der meisten Erstregisterstaaten (in Deutschland beispielsweise die Schiffsbesetzungsordnung), die einen Standard für Zahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder festlegen, sind relativ streng.

Die Schiffsführung wird in der Regel Schiffsoffizieren und -ingenieuren übertragen, die dem Eigentümer (Reeder) bekannt sind.

In Deutschland ist das Führen der Nationalflagge im Flaggenrechtsgesetz geregelt. Der Ort des Registers bestimmt den Heimathafen.

Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) führt eine Liste der Länder mit Billigflagge. Nach ihren Angaben fuhr die Mehrzahl der in Havarien verwickelten Schiffe 2001 unter einer solchen Billigflagge, die allerdings auch einen erheblichen Anteil an der Welthandelsflotte stellen. Daneben setzt sich die ITF für die unter einer Billigflagge fahrenden Besatzungen ein und versucht Tarifverträge auszuhandeln.

Auch Binnenstaaten führen Schiffsregister. Zweigstellen der Reedereien in Ländern mit Billigflagge werden gelegentlich mit Briefkastengesellschaften verglichen.

Beispiele für Billigflaggen-Staaten


Straße

Das Ausflaggen hat im Landstraßen-Güterverkehr bereits Schule gemacht. Deutsche Speditionen lassen ihre Fahrzeuge im Ausland zu, z. B. auf Zypern.

Luftfahrt

Ebenso findet sich das Ausflaggen in kleinem Maße auch in der Luftfahrt. Hier wird im strengen Sinne darunter verstanden, dass das vom Luftfahrzeug geführte Staatsangehörigkeitszeichen nicht mit der Nationalität des wirklichen Betreibers übereinstimmt.

Ursachen sind z. B.

  • die Verlagerung von Kosten/Gewinnen in steuerlich günstige Gebiete,
  • unterschiedliche Zulassungs- und Wartungsmodalitäten.
  • Geleaste Flugzeuge verbleiben im Eigentum des Leasinggebers und werden somit auch am Firmensitz des Leasinggebers in die Luftfahrzeugrolle eingetragen.

Beispiele für das Ausflaggen in der Luftfahrt

  • Der Firmen-Jet der Volkswagen AG ist über die Tochterfirma Volkswagen Air Service auf den Kaimaninseln registriert und trägt somit das Luftfahrzeugkennzeichen VP-CVX.
  • Viele Halter kleinerer, nicht gewerblich genutzter Maschinen lassen diese gerne in den Vereinigten Staaten registrieren, da die Wartungsvorschriften dort unbürokratischer sind. So kennen die USA die Möglichkeit, dass der Halter selbst - für ausschließlich von ihm genutzte Flugzeuge - die Wartung anstelle eines Luftfahrttechnischen Betriebes vornehmen kann.
  • Viele Maschinen russischer Fluggesellschaften, die nicht in Russland gebaut wurden, sind aufgrund von Leasingverträgen bzw. zur Umgehung von Importzöllen im Ausland, beispielsweise in Frankreich, Irland, Deutschland oder auf den Bahamas registriert.

Personalpolitische Definition des Ausflaggens

Umgangssprachlich wird aber auch im gewerkschaftlichen Bereich von Ausflaggen gesprochen, wenn Flugzeuge eines Luftverkehrsunternehmers von betriebsfremdem Personal bereedert werden oder ganz von einem Subunternehmer in den Farben, auf den Routen und teilweise unter dem Rufzeichen des Auftraggebers operiert werden. Hierbei ist meist die primäre Motivation, Unterschiede in Tarifverträgen und Kostenstrukturen auszunutzen, in einigen Fällen wird auch ausgeflaggt, um bereederungsbedingte Engpässe in extremen Wachstumssituationen auszugleichen.

Schienenverkehr

Einige deutsche Privatbahnen, darunter die HGK, lassen ihre Güterwagen in der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien zu. Grund dürften einfachere und billigere Zulassungsformalitäten in diesen Ländern sein. Aufgrund der RIV-Fähigkeit sind diese Wagen unabhängig vom Land ihrer Registrierung europaweit einsetzbar.

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