Flagge der DDR

Flagge der DDR
3:5 Bürgerliche Flagge und Dienstflagge an Land, Handels- und Dienstflagge zur See Historische Flagge? Flagge der Deutschen Demokratischen Republik (1959–1990)

Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik zeigte wie auch die Flagge der Bundesrepublik Deutschland die Farben der Weimarer Republik. Auf den Farben Schwarz-Rot-Gold befindet sich mittig das Wappen der DDR mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bürgerliche Flagge und Dienstflagge an Land, Handels- und Dienstflagge zur See Historische Flagge? Flagge der DDR 1949–1959
Handelsflagge Historische Flagge? Handelsflagge 1959–1973

Auf der Hundertjahrfeier der Berliner Märztage im März 1948 wurde der zweite Volkskongress nach Berlin einberufen. Er sollte als Deutscher Volksrat zur Neuordnung des gesamten Staates neben der Ausarbeitung einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik auch eine Nationalflagge für den Staat schaffen. Zur Auswahl standen drei Flaggen, eine Rote, eine Schwarz-Weiß-Rote und eine Schwarz-Rot-Goldene. Der Vorschlag die Rote Fahne einzuführen wurde sehr schnell verworfen. Als Zeichen des Kommunismus und der internationalen Arbeiterbewegung wurde diese Flagge auch schon während der Revolution von 1918 vom Bürgertum abgelehnt. Wie in der Bundesrepublik sollte die Entscheidung zu Gunsten der Schwarz-Rot-Goldenen Flagge der Weimarer Republik fallen. Gegen diese Flagge waren aber die Sowjets, als Symbol der Weimarer Republik erinnere sie an Zeiten der Schwäche, an Krisen und Arbeitslosigkeit. So blieb die Schwarz-Weiß-Rote Flagge übrig. Sie geht auf das Nationalkomitee Freies Deutschland zurück. Das am 12. und 13. Juni 1943 unter sowjetischer Führung gegründete Komitee nahm die alte Reichsflagge an. Die Flagge sollte als Zeichen des Kampfes gegen Adolf Hitler und die Hakenkreuzflagge gewertet werden.

Auf dem Dritten Volkskongress 1949 brachte der von den Sowjets eingesetzte Oberbürgermeister von Ostberlin Friedrich Ebert trotzdem erneut den Vorschlag für die Schwarz-Rot-Goldene Flagge ein. Sein Antrag wurde am 30. Mai 1949 gebilligt und - mit dem Tag der Staatsgründung der DDR - am 7. Oktober 1949 in Kraft gesetzt.[1]

Dadurch führten die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland die gleiche Nationalflagge, die DDR allerdings nur in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens. Während dieser Zeit konkurrierte die Bundesrepublik farblich mit dem identischen Entwurf der DDR, die das Dilemma erst sukzessive mit Hammer, Sichel und dem 1953 hinzugefügten Zirkel löste. Somit fügte die DDR per Gesetz vom 1. Oktober 1959[2] - zur Unterscheidung zu der Flagge der Bundesrepublik - der Schwarz-Rot-Goldenen Trikolore Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz (anlehnend und doch anders als Hammer und Sichel in der Sowjetischen Flagge) als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz, hinzu und führte von nun an diese Version als Staatswappen der DDR.

Der Grund für die Änderung der Flagge war ein schwindendes Gefühl, noch Teil von Gesamt-Deutschland zu sein, das wachsende Bewusstsein einer DDR-Staatsbürgerschaft, so durfte von der DDR-Hymne die Liedstrophe nicht mehr gesungen werden („... Deutschland, einig´ Vaterland“) und damit verbunden die Abgrenzung von der Bundesrepublik; der Arbeiter- und Bauernstaat wollte nicht mehr die gleiche Flagge führen, wie die Regierung des Klassenfeindes in Bonn und die Soldaten der Nationalen Volksarmee sollten ihren Fahneneid nicht auf die gleiche Flagge wie die Soldaten der Bundeswehr leisten.

Das öffentliche Vorzeigen dieser von der Bundesrepublik als Spalterflagge bezeichneten Flagge wurde allerdings bis Ende der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen die Verfassung und Störung der öffentlichen Ordnung angesehen und grundsätzlich durch polizeiliche Maßnahmen verhindert (vergleiche: Erklärung der Innenminister von Bund und Ländern, Oktober 1959), auch beim Hissen der Flaggen der DDR im Ausland kam es stereotyp zu bundesdeutschen Protesten. Erst am 22. Juli 1969 verfügte die - sich am Ende der Ersten Großen Koalition befindlichen - Bundesregierung : ... „daß die Polizei nirgendwo mehr gegen die Verwendung von Flagge und Wappen der DDR einschreiten sollte.“

Da die DDR noch nicht völkerrechtlich anerkannt war, starteten bis 1968 bei sportlichen Wettkämpfen, wie zum Beispiel bei Olympischen Spielen, Mannschaften mit Sportlern aus beiden Teilen Deutschlands. Das Olympische Komitee der DDR weigerte sich, unter der Flagge der Bundesrepublik anzutreten, und das Olympische Komitee der Bundesrepublik Deutschland bestand bis zum letzten Augenblick darauf, keine Veränderungen an der Schwarz-Rot-Goldenen Flagge vorzunehmen. Letztlich gelang doch noch eine Einigung. Man setzte auf den roten Streifen der Schwarz-Rot-Goldenen Flagge das Fünf-Ringe-Symbol der Olympischen Spiele in weiß. Mit der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR durch die Vereinten Nationen und der Anerkennung der Souveränität der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland nahmen bei Wettkämpfen zwei deutsche Mannschaften teil und jede Mannschaft trat unter der Flagge des eigenen Staates an.

Mit der Einführung der neuen Staatsflagge 1959 wurde auch eine neue Handelsflagge eingeführt.[3] Vorher führte die DDR die Schwarz-Rot-Goldene Flagge ohne Wappen auch als Handelsflagge. Bei der neuen Handelsflagge befindet sich ein kleineres Staatswappen im oberen Eck. 1973 wurde diese Handelsflagge wieder abgeschafft und durch die Staatsflagge ersetzt, die damit National- und Handelsflagge war.

Nach der politischen Wende 1989 in der DDR erarbeitete die Arbeitsgruppe „Neue Verfassung der DDR“ des Runden Tisches eine neue Verfassung[4] und schlug eine neue Staatsflagge vor. Sie sollte weiterhin schwarz-rot-gold gestreift sein, aber anstelle des Staatswappens die Darstellung des Mottos Schwerter zu Pflugscharen zeigen.[5] Die weiteren politischen Ereignisse mit der in der deutschen Wiedervereinigung endenden Existenz der DDR ließen die Verfassung und damit auch die neue Flagge nicht mehr in Kraft treten.

An öffentlichen Gebäuden, zu offiziellen Veranstaltungen und an staatlichen Feiertagen wurde neben der DDR-Flagge oft auch noch die Rote Fahne der Arbeiterbewegung gehisst. Nur auf dem Brandenburger Tor wehten links und rechts der in der Mitte befindlichen Staatsflagge der DDR - bis in die Tage nach der Maueröffnung - immer zwei Rote Fahnen.

Kriegs- und Dienstflaggen

Die Flaggen der militärischen Verbände der DDR tragen Staatswappen mit einen Kranz aus zwei Olivenzweigen auf rotem Grund in der Schwarz-Rot-Goldenen Flagge.

Die Flaggen der Volksmarine tragen das Wappen mit Olivenzweigkranz auf rotem, für Kampfschiffe und -boote, oder blauem, für Hilfsschiffe und -boote, Flaggentuch mit einem schmalen mittigen Schwarz-Rot-Goldenen Band. Als Gösch wurde die Staatsflagge in einer verkleinerten Form genutzt.

Die Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste auf der Ostsee, und die Boote der Grenztruppen der DDR auf Elbe und Oder, trugen zusätzlich einen grünen Balken am Liek.

Siehe auch

Belege

  1. Gesetz über Staatswappen und -flagge vom 26. September 1949
  2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 1. Oktober 1959
  3. Verordnung über die Einführung einer Handelsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 1. Oktober 1959
  4. Entwurf Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Arbeitsgruppe „Neue Verfassung der DDR“ des Runden Tisches, Berlin, April 1990
  5. Artikel 43, Entwurf Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Arbeitsgruppe „Neue Verfassung der DDR“ des Runden Tisches, Berlin, April 1990

Literatur

  • Karl-Heinz Hesmer: Flaggen Wappen Daten. Die Staaten der Erde von A-Z. Bertelsmann Lexikon-Verlag, Gütersloh·Berlin·München·Wien 1975, ISBN 3-570-01591-2.
  • Whitney Smith, deut. Bearbeitung Ottfried Neubecker: Die Zeichen der Menschen und Völker. Unsere Welt in Fahnen und Flaggen. Reich Verlag, Luzern 1992, ISBN 3724301154.

Weblinks


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