- Dienstflagge der Bundesbehörden
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Die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge) ist eine seit dem 7. Juni 1950 in der „Anordnung über die deutschen Flaggen“ bestimmte den deutschen Bundesbehörden vorbehaltene Flagge.
Inhaltsverzeichnis
Varianten
Bundesdienstflagge
Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland hat, gemäß Abschnitt I. Nr. 3 der „Anordnung über die deutschen Flaggen“ vom 13. November 1996, die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge. Darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden ist gemäß Abschnitt IV Abs. 1 und 2 des Beflaggungserlasses von allen Behörden und Dienststellen des Bundes, sowie von der Bundesagentur für Arbeit, zu setzen. Die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts setzen die Bundesflagge. Zusätzlich kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, in beiden Fällen die Europaflagge gesetzt werden.
Sie darf von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden, § 124 OWiG. Als Symbol des Bundes wird sie auch nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet. Diese verwenden, wie die Bürger, die einfache Bundesflagge.
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Bundesdienstflagge am Rednerpult und „Bundesdienstflagge der Seestreitkräfte“: Ansprache des damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr 2004
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Bundesdienstflagge vor der Deutschen Botschaft in Canberra
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Bundesdienstflagge auf dem Staatsratsgebäude in Berlin
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Truppenfahne der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland
Dienstflagge der Seestreitkräfte
Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr hat Bundespräsident Theodor Heuss mit Anordnung vom 25. Mai 1956 (BGBl. S. 447) die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders bestimmt. Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes zum Mast.
Nutzung als Sargdecke
Die Dienstflagge der Bundesbehörden, wird bei Staatsbegräbnissen auch als Sargdecke verwendet.[1]
Das genaue Aussehen ist nicht durch eine Verordnung oder einen Erlass geregelt. Die Dienstflagge soll beim Trauerzeremoniell den Sarg vollständig bedecken, damit (beispielsweise bei einer Aufbahrung auf einem Katafalk) weder der Sarg selbst noch dessen Beschläge zu sehen sind. Häufig misst das besondere Format einer Sargdecke deshalb 220 × 330 cm. Bei dem Auflegen der Sargdecke wird darauf geachtet, dass der schwarze Querstreifen auf Höhe des Kopfes, der rote auf Höhe des Rumpfes und der goldfarbene Querstreifen auf Höhe der Füße des Verstorbenen liegt. Nach der Staatspraxis wird die Bundesdienstflagge übrigens auch über den Sarg eines verstorbenen Bundespräsidenten gelegt, und nicht die Standarte.
Bundespostflagge (1950 bis 1994)
Die Bundespostflagge war vom 7. Juni 1950 bis zum 31. Dezember 1994 eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war.
Inoffizielle Flagge
Gelegentlich (etwa bei Fans der Fußballnationalmannschaft) sind auch inoffizielle Deutschlandflaggen anzutreffen, die der Bundesdienstflagge sehr ähnlich sehen, allerdings das Bundeswappen anstelle des Bundesschildes enthalten. Die private Nutzung derartiger Flaggen wird geduldet, die unbefugte Nutzung des Bundeswappens wird jedoch ebenfalls durch § 124 OWiG sanktioniert.[2]
Siehe auch
Quellen
- Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996, (BGBl. 1996 I S. 1729)
- § 124 OWiG
Einzelnachweise
- ↑ Bundesdienstflagge als Sargdecke auf den Seiten des Bundesministerium des Innern
- ↑ "Bundeswappenflagge" als Hausdekoration
Weblinks
- Protokoll Inland der Bundesregierung: Die Bundesdienstflagge auf den Seiten des Bundesministerium des Innern
- Abbildung der deutschen Bundesdienstflagge und Links (private Seite)
- Abbildung der deutschen Bundesdienstflagge (private Seite)
Flaggen in DeutschlandBundesflagge | Bundesdienstflagge
Landesflaggen: Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
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Weitere Artikel: Bundespostflagge | Flagge der DDR | Schwarz-Rot-Gold | Flaggen der nationalen Minderheiten in Deutschland
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